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Klaus Müller zum Nachtflugverbot in Lübeck
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0178/28 49 591 E-Mail: presse@gruene.ltsh.deAustermanns Pläne für Nachtflug- Internet: www.sh.gruene-fraktion.deverbot in Lübeck sind halbherzig Nr. 179.05 / 15.07.2005Zur Kleinen Anfrage (DS 16/164) über die Pläne von Verkehrsminister Austermann für ein Nachtflugverbot am Flughafen Lübeck-Blankensee erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Klaus Müller:Statt einem klaren Bekenntnis für ein Nachtflugverbot will Verkehrsminister Austermann lediglich „nach Möglichkeiten suchen, wie unter Mitwirkung aller Beteiligten Flüge nach 22.00 Uhr auf ein Minimum beschränkt werden können“. Eine klare politische Willensbe- kundung hört sich im Austermann´schen Sprachschatz sonst anders an.Wir bestärken den Verkehrsminister, dass Handlungsbedarf besteht, weil die Flugbewe- gungen in Lübeck-Blankensee ein Ausmaß angenommen haben, das bei der Genehmi- gungserteilung für den Flugbetrieb am 1. März 1975 nicht absehbar und bestimmt auch nicht gewollt war.Wenn Herr Austermann das Nachtflugverbot ähnlich zuversichtlich auskungeln würde, wie die Vergabe des Bahnteilnetzes Ost an Bahn-Chef Mehdorn, dann würde die grüne Landtagsfraktion für die Flughafen-Kungelgespräche sofort eine gute Flasche Rotsporn spendieren.Wirkungsvoller und notwendiger ist aber eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbe- dingungen. Die rot-grüne Bundesregierung hat auf Vorschlag von Umweltminister Jürgen Trittin eine Novelle des Fluglärmgesetzes beschlossen. Erstmals sollen für Flughäfen mit relevantem Nachtflugbetrieb auch Nacht-Schutzzonen festgelegt werden. Ziel dieser Neuregelung ist es, die von Nachtfluglärm betroffenen Menschen vor gesundheitsrele- vanten Schlafstörungen zu schützen. So ist Schallschutz für Schlafräume vorgesehen, wenn der nächtliche Fluglärm bei bestehenden Flughäfen einen Mittelungspegel von 55 dB überschreitet oder wenn regelmäßig besonders laute Überflüge stattfinden. Für we- sentliche Ausbauvorhaben gilt wiederum ein deutlich strengerer Wert; bis zum Jahr 2010 beträgt der Grenzwert 53 dB, danach 50 dB.Eine klare Unterstützung aus Schleswig-Holstein für diese rot-grüne Gesetzesnovelle hilft den betroffenen Menschen wesentlich mehr als jede halbherzige Gesprächsinitiative. ***