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Karl-Martin Hentschel zur Agrarinvestitionsförderung
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielEs gilt das gesprochene Wort! Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 TOP 18 – Agrarinvestitionsförderung Mobil: 0178/28 49 591 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher Internet: www.sh.gruene-fraktion.deder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 214.05 / 01.09.2005 Karl-Martin Hentschel:Tierschutz ist auch Verbraucherschutz Die Landesregierung hat angekündigt, die Richtlinie für Agrarinvestitionen zu überarbei- ten. In dem vorliegenden Antrag geht es uns um zwei Punkte: Erstens: Die Kriterien der tiergerechten Tierhaltung sollen aufgehoben werden. Hier ist festzustellen, dass alleine diese Ankündigung irreführend ist. Denn alle Bundesländer müssen eine Richtlinie für die Agrarinvestitionen haben, die auf den gemeinsamen Kriterien basiert, die in der PLANAG, dem Koordinationsgremium der Landwirtschaftsminister der Länder, abge- sprochen werden. Diese Richtlinien gibt es in allen Bundesländern, und sie sind anders- wo auch keineswegs einfacher und kürzer, sie unterscheiden sich lediglich darin, welche Standards sie vorschreiben. Es geht also bei der Novellierung in keiner Weise darum, etwas einfacher zu gestalten, sondern einzig und allein darum, die Standards zu senken.Ich kann davor nur dringlich warnen. Die Akzeptanz unserer Produkte hängt von ihrer hohen Qualität ab. Nicht-tiergerechte Ställe sind nicht nur Tierquälerei, sie schaden auch der Gesundheit der Tiere und damit der Qualität der Produkte.Öffentliche Agrar-Förderung ist vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen, gestie- gener Aufmerksamkeit der Verbraucher und Steuerzahler und nicht zuletzt der WTO- Verhandlungen nur noch vertretbar, wenn sie an die Einhaltung transparenter und ge- sellschaftlich gewollter Kriterien gebunden ist.Das ist auch in der PLANAG längst Konsens, von Bayern bis Schleswig-Holstein, von Sachsen bis NRW. Es wäre ausgesprochen kurzsichtig und traurig, wenn ausgerechnet ein Christdemokrat wie Herr von Boetticher für das Mitgeschöpf Tier die tiergerechte Hal- tung abschaffen will.1/2 Nun zum zweiten Punkt, den wir an den neuen Richtlinien untragbar finden: Die Strei- chung von Förderobergrenzen und die Mindestkreditgröße von 50.000 Euro machen deutlich, dass in Zukunft nur noch Großbetriebe gefördert werden sollen.Es ist aber keineswegs so, dass nur große Investitionen sich rechnen und nur große Hö- fe sich halten. Es gibt auch in der Landwirtschaft häufig kleine Investitionen, die einen großen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leisten können. Und es gibt auch kleine Land- wirte, die erfolgreich eine Marktlücke gefunden haben. Die Streichung der Förderung von Kleininvestitionen behindert deshalb auch die Entwicklung innovativer Ideen und die Er- schließung neuer Einkommensquellen.Wer eine Wende in die Agrarpolitik von gestern einleiten will, der handelt kurzsichtig. Auch beim nächsten Agrarskandal werden die, die auf Masse statt auf Qualität setzen, diejenigen sein, die am härtesten betroffen sind.So manche Investition, die heute etwas billiger erscheint, kann morgen schon wertlos sein, weil sie den Standards von morgen nicht entspricht. Ein Minister, der dem nicht Rechnung trägt, der mag heute den Beifall des Bauernverbandes genießen, er hat aber weder den Beifall der Verbraucher noch den der Bauern, die mit hoher Qualität produzie- ren und doch beim nächsten Skandal betroffen sein werden. ***