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Günther Hildebrand zur Agrarinvestitionsförderung
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 185/2005 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 1. September 2005 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Sperrfrist: RedebeginnEs gilt das gesprochene Wort! www.fdp-sh.de Agrar/ AgrarinvestitionsförderungGünther Hildebrand zur Agrarinvestitionsförderung Zum TOP 18 (Agrarinvestitionsförderung) erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer“ – erst recht nicht in diesem Jahr, in dem der Sommer eigentlich gar keiner war. Genauso wenig macht eine eingängige Überschrift einen guten Antrag.Selbstverständlich muss sich eine Agrarinvestitionsförderung auch nach sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten. Soweit – so gut.Gar nicht mehr gut ist allerdings, was die Grünen unter dieser Ausrichtung verstehen.Da ist zunächst die tiergerechte Tierhaltung, die die Grünen durch die Überarbeitung der Richtlinien gefährdet sehen.Der Entwurf der Richtlinien 2005 der Agrarinvestitionsförderung liegt zwar noch nicht vor, aber alles, was aus Fachkreisen dazu verlautet, ist, dass es künftig keine schleswig-holsteinischen Sonderwege mehr geben wird.Mit anderen Worten: Eine Förderung kann bereits beim Einhalten der bundeseinheitlichen Standards zur tiergerechten Tierhaltung in Frage kommen und weitere Zuschüsse gegebenenfalls bei darüber hinausgehenden Leistungen.Bislang war es so, dass generell der Fördertatbestand erst gegeben war, wenn die rot/grünen Sondervorgaben, wie sie sie uns aus Anlage 2 der Richtlinie von 2004 in Erinnerung sind, eingehalten waren.Inwieweit das für die Tiere von Vorteil war – darüber mag man streiten. Tatsache ist, das die hiesigen Landwirte immens durch diese Vorgaben belastet waren.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Denn die schleswig-holsteinische Agrarinvestitionsförderung nach den Richtlinien von 2004 übertraf in vielen Punkten, insbesondere in der Frage der Tierhaltung deutlich die Vorgaben des Bundes-Rahmenplanes zur Agrarinvestitionsförderung. Dadurch waren die schleswig-holsteinischen Landwirte gezwungen, Komfortbedingungen für ihre Tiere zu schaffen, die ihre bundes–fremdländischen oder ausländischen Kollegen nicht vorhalten mussten. Für unsere Landwirte war das ein echtes Konkurrenzproblem und ein oftmals kaum auszugleichender Wettbewerbsnachteil.Und für die Tiere? Möglicherweise ist das eine oder andere Schwein oder die eine oder andere Kuh durch die Sondervorgaben in Schleswig-Holstein noch glücklicher geworden. Auf jeden Fall wären aber alle Tiere auch ohne diese Spezialvorgaben tiergerecht gehalten worden. Bereits die bundeseinheitlichen Standards zur tiergerechten Tierhaltung schreiben das so vor.Es liegt zudem im ureigenen Interesse des Landwirtes, für mehr Komfort für seine Tiere zu sorgen, denn heutzutage weiß wirklich jeder, das mehr Komfort im Stall und bei der Tierhaltung ausgeglichenere Tiere und damit mehr Leistung verspricht. Alle Fachzeitschriften sind voll davon. Das Untergangsszenario, das die Grünen in ihrem Antrag beschwören wollen, entbehrt deshalb jeglicher Grundlage.Ich komme damit zu Punkt zwei: den kleineren Investitionsdarlehen und der damit angeblich verbundenen „einseitigen Parteinahme“. Offensichtlich wollen auch hier die Grünen mit Steinen werfen, ungeachtet der Tatsache, dass sie im Glashaus sitzen.Sicherlich lässt sich noch darüber streiten, inwieweit für kleinere Betreibe auch kleinere Investitionen effizient sein könnten.Tatsache ist aber, dass in Schleswig-Holstein die Haushaltsmittel äußerst beschränkt sind. Die Grünen selbst haben dazu nach Kräften beigetragen.Tatsache ist weiterhin, dass die Erfahrung gelehrt hat, dass insbesondere bei den kleineren Investitionsdarlehen die Mitnahmeeffekte bei den Landwirten überwogen haben. Das war nach den bisherigen Richtlinien ihr gutes Recht. Nur kann sich Schleswig-Holstein diese relative Vorzüglichkeit bei der Förderung kleinerer Projekte, wie sie rot/grün an den Tag gelegt hat, heute schlicht nicht mehr leisten.Es erscheint deshalb als ein Schritt in die richtige Richtung, wenn künftig Landesmittel nur noch für existentielle Investitionsentscheidung zur Verfügung gestellt werden sollen. Wir brauchen in Schleswig-Holstein den unternehmerischen Landwirt, den wollen wir unterstützen und zwar unabhängig von der Größe seines Betriebes. Nur so hat unsere Landwirtschaft eine Zukunft.Wir lehnen den Antrag ab.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/