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Lars Harms zu TOP 14: Regionalflughafen Lübeck-Blankensee und "Flughafen-Lübeck-Gesetz"
PresseinformationKiel, den 02.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort Lars HarmsTO 14 u 32 Lübeck- Bundesrats- Regionalflughafen Lübeck-Blankensee und Bundesrats- initi initi ative für ein „Flughafe n-Lübeck-Gesetz“ Drs. 16/187 „Flughafen Lübeck- 16/187Wir hören es immer wieder: Entbürokratisierung und schnellere Genehmigungsverfahren sollendazu führen, dass Arbeitsplätze geschaffen werden können. Wir alle können einen solchen Satzunterschreiben. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Andere Länder sind auch nicht schneller imGenehmigungsverfahren als wir es sind. Es mag hier und da im Ausland einmal ein Projekt geben,dass schneller realisiert wird, aber dann gibt es auch wieder Investoren im Ausland, die die glei-chen Klagen anführen, wie man es hierzulande tut.Wir leben in einer Zeit, in der viele Fragestellungen komplexer sind, als wir es uns vielleichtwünschen. Vieles gibt es zu berücksichtigen und deshalb ziehen sich die Verfahren für große undkleine Investitionen oft in die Länge. Genau das haben wir auch in Lübeck erlebt. Es gibt nun zweiWege, das Verfahren unter solchen Bedingungen zu verkürzen. Entweder man setzt sich mit denKritikern an einen Tisch und versucht nach Lösungen und nach Kompensation zu suchen oder manversucht ein wenig zu tricksen in der Hoffnung, dass man Erfolg hat. 2Immer wieder hat es Streit zwischen den Anliegern, den Naturschutzverbänden und denjenigengegeben, die die Erweiterung des Flughafens umzusetzen hatten. Dabei ging es nicht ausschließ-lich um eine komplette Ablehnung der Maßnahme, sondern insbesondere in den Auseinanderset-zungen mit den Naturschutzverbänden um eine angemessene Berücksichtigung von Naturschutz-interessen. An Anfang wäre sicherlich noch eine Kompromisslösung möglich gewesen. Aber manhatte immer den Eindruck, dass das Verfahren durchgezogen werden soll, ohne die Naturschutzin-teressen angemessen zu berücksichtigen. Und das ist immer wieder ein Kardinalfehler. In anderenLändern setzt man da auf etwas mehr Gesprächskultur anstelle von aufwendigen formellenVerfahren, die die eine oder andere Seite durchpeitschen will. Ich bin mir heute noch sicher, dasswenn man ein Konsensverfahren gesucht hätte, man den Ausbau des Flughafens auch schnellervorantreiben hätte können, dass die Natur darunter zu leiden gehabt hätte.Aber schon Wirtschaftsminister Rohwer setzte auf die ”Durchmarsch”-Karte und setzte durch, dassaus der möglichen Schutzgebietsfläche rund um das Verlängerungsgebiet die benötigten Flächenmesserscharf genau herausgeschnitten wurden und eine naturschutzfachliche Begründung hierfürtrotzdem nicht ersichtlich war. Das musste schief gehen und ging dann ja auch schief. DieseVorgehensweise, die menschlich durchaus zu verstehen ist – schließlich wollen wir, dass derFlughafen ausgebaut wird und dort Arbeitsplätze geschaffen werden – entsprang dem Gedanken,ja eigentlich etwas Gutes tun zu wollen. Aber Gutes tun und Gutes wollen sind ja manchmal zweivöllig verschiedene Sachen. In unserem Beispiel ging das voll daneben. Wer naturschutzfachlicheBelange beiseite schiebt und meint, innerhalb Europas eine Sonderregelung für Schleswig-Holsteinaufstellen zu können, verkennt die Tatsachen und die Rechtslage.Diesem Fehler wollten Sie, Herr Wirtschaftsminister Austermann, am liebsten noch eins obendrauf setzen. Das Verfahren sollte nun endlich beschleunigt werden und Sie werden in diesemZusammenhang im Juni, vor dem Urteil, zitiert mit dem Satz: ”In diesem Punkt vertritt die neueLandesregierung eine andere Auffassung als die, die vor der Landtagswahl galt.” Gut gebrüllt, HerrMinister, aber rot-grün war schon zu voreilig und die EU-Regelungen sind immer noch dieselben, 3wie vor der Landtagswahl und das wurde ja nun auch durch das OVG-Urteil noch einmal bestätigt.Dort wird gesagt, dass der Planfeststellungsbeschluss vom Januar ”offenkundig gravierendeMängel” beinhalte. Und das ist nur die rot-grüne Version dieses ”Durchmarsch”-Planfeststellungsverfahrens.Man kann das Verfahren nicht beschleunigen, ohne alle Einwendungen ernsthaft und ehrlich mitzu berücksichtigen. Das Gericht hat gesagt, dass die Argumente der Kläger so schwerwiegend sind,dass die Klage auch in der Hauptsache Erfolg haben könnte. Das ist so ziemlich die Höchststrafe ineinem solchen Verfahren. Und die Landesregierung rudert nun zurück und strebt ein neuesPlanfeststellungsverfahren an. Damit hat die bisherige Vorgehensweise dazu geführt, dass dieSchaffung von hunderten von Arbeitsplätzen um mindestens 32 Monate – also knapp 3 Jahre –verschoben wurde. So lange hat nämlich das bisherige Planfeststellungsverfahren gedauert.Es ist an der Zeit, sich mit den Naturschutzverbänden an einen Tisch zu setzen und endlich eineLösung zu finden, die für alle tragbar ist. Der Einstieg in ein gänzlich neues Planfeststellungsver-fahren ist dabei der richtige Weg. Das Ganze kann aber nur dann Erfolg haben, wenn die Landesre-gierung auf Konsens und nicht auf Konfrontation setzt und dabei akzeptiert, dass man europäi-sches Recht nicht so einfach außer Kraft setzen kann.Was Sie, liebe Kollegen von der FDP, uns vorgelegt haben, ist allerdings so gnadenlos verkehrt, wieeine Initiative nur sein kann. Was aufgrund der besonderen Situation in Ostdeutschland nach über40 Jahren DDR sinnvoll ist und in der Tat der Angleichung der Lebensverhältnisse in ganz Deutsch-land dient, ist bezogen auf Lübeck nun wirklich überzogen. Es gibt bei uns definitiv nicht diegleichen Probleme, wie es sie in Ostdeutschland aufgrund der deutschen Teilung gab und gibt.Mit der Begründung, die Sie hier im § 1 des Gesetzes angeben, könnte man für jede Investitions-maßnahme in Schleswig-Holstein außerhalb des Hamburger Randes ein extra Gesetz erlassen, dassämtliche Planungsvorschriften und Beteiligungsverfahren der Bürgerinnen und Bürger aus-schließt. Denn wirtschaftliche Randlagen und hohe Arbeitslosenzahlen finden wir nicht auf Lübeckbeschränkt. Eine Vielzahl von einzelnen Gesetzen für einzelne Projekte wäre natürlich völlig 4unsinnig, genauso wie Ihre jetzige Gesetzesinitiative. Wenn wir es wirklich so durchziehen würden,wie sie es sich im Fall von Lübeck vorstellen und wie es dann ja überall gehandhabt werdenmüsste, damit alle die gleichen Chancen hätten, würden wir eine Vielzahl von eigenen Gesetzenerlassen. Das wäre dann sozusagen Ihr Beitrag zum Abbau von Verwaltungsvorschriften und vonBürokratie.Das was für die Sondersituation der deutschen Wiedervereinigung durchaus Sinn macht und auchals Sonderregelung vor europäischem Recht bestehen kann, macht ansonsten keinen Sinn. Ich binmir sicher, dass ein solches Gesetz keinen Bestand hätte. Die gesetzlichen Regelungen auf EU-Ebene, auf nationaler Ebene und auf Landesebene sehen ja gerade eine breite Palette von Beteili-gungsrechten vor. Deshalb kann man sicher sein, dass eine Umgehung von Rechtsetzungen nichtmöglich sein wird. Auch nicht, wenn man das Ganze selbst als Gesetz deklariert.Aber auch inhaltlich entspricht der Gesetzesantrag nicht klassischer liberaler Politik. In der reinenLehre, die anscheinend immer mehr von Ihnen verlassen wird, steht der liberale Gedanke unteranderem für gleichberechtigte Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung ihresLebensumfeldes und an den Beschlüssen hierzu. Und der SSW steht selbstverständlich zu diesenGrundprinzipien der Liberalität. Liberal sein bedeutet nicht nur wirtschaftsliberal sein, sondernauch die vielschichtigen Interessen aller Menschen mit zu berücksichtigen. Was Sie hier vorschla-gen ist, dass Sie zugunsten eines Projektes – das wir zugegebenermaßen inhaltlich auch unterstüt-zen – die Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern und von Verbänden außer Kraft setzenwollen. Das ist eine Vorgehensweise, die in keinster Weise akzeptabel ist.Wir stehen jedenfalls für eine offene Politik, die die Bürgerinnen und Bürger mit einbeziehen will.Und wir sind bereit, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen, zu diskutieren und auch um dieSache zu streiten. Wir wollen kein Gesetz, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zeitweiseaußer Kraft setzt. Ein Gesetz, wie Sie es vorschlagen, führt dazu, dass die Unsicherheit eher steigtals fällt. Dieses Gesetz würde mit Recht sofort beklagt werden und wir würden wieder vor einem 5Baustopp stehen und wüssten wieder nicht, wann und wie es weiter geht. Monate und Jahrewürden vergehen, ohne dass etwas passiert. Der Effekt Ihres Gesetzentwurfes wäre genau dergleiche, wie der der vorhin schon von mir beschriebenen ”Durchzieh”-Taktik hinsichtlich desPlanfeststellungsverfahrens. Mit Ihrem Vorschlag behindern Sie den Ausbau des FlughafensBlankensee, anstatt gemeinsam mit allen zu versuchen, ein vernünftiges Verfahren umzusetzen.Wir bleiben dabei: Ein neues Planfeststellungsverfahren macht Sinn, damit wir keine Zeit verlieren.Gleichzeitig muss insbesondere mit den Naturschutzverbänden verhandelt werden, um eineKompromiss- und Kompensationslösung zu finden.Der Flughafen Lübeck-Blankensee hat eine Nische gefunden, die Zukunftschancen bietet. Unddiese Zukunftschancen gilt es zu nutzen. Auch wir als SSW sind für den Ausbau des Flughafens unddamit er so schnell wie möglich ausgebaut werden kann, müssen wir ein sauberes und transparen-tes Verfahren durchführen, das eine ehrliche Beteiligung der Betroffenen ermöglicht. Hierbeiwerden wir die Landesregierung gerne unterstützen.