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02.09.05 , 10:25 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 14: Regionalflughafen Lübeck-Blankensee und "Flughafen-Lübeck-Gesetz"

Presseinformation
Kiel, den 02.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TO 14 u 32 Lübeck- Bundesrats- Regionalflughafen Lübeck-Blankensee und Bundesrats- initi initi ative für ein „Flughafe n-Lübeck-Gesetz“ Drs. 16/187 „Flughafen Lübeck- 16/187

Wir hören es immer wieder: Entbürokratisierung und schnellere Genehmigungsverfahren sollen
dazu führen, dass Arbeitsplätze geschaffen werden können. Wir alle können einen solchen Satz
unterschreiben. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Andere Länder sind auch nicht schneller im
Genehmigungsverfahren als wir es sind. Es mag hier und da im Ausland einmal ein Projekt geben,
dass schneller realisiert wird, aber dann gibt es auch wieder Investoren im Ausland, die die glei-
chen Klagen anführen, wie man es hierzulande tut.


Wir leben in einer Zeit, in der viele Fragestellungen komplexer sind, als wir es uns vielleicht
wünschen. Vieles gibt es zu berücksichtigen und deshalb ziehen sich die Verfahren für große und
kleine Investitionen oft in die Länge. Genau das haben wir auch in Lübeck erlebt. Es gibt nun zwei
Wege, das Verfahren unter solchen Bedingungen zu verkürzen. Entweder man setzt sich mit den
Kritikern an einen Tisch und versucht nach Lösungen und nach Kompensation zu suchen oder man
versucht ein wenig zu tricksen in der Hoffnung, dass man Erfolg hat. 2
Immer wieder hat es Streit zwischen den Anliegern, den Naturschutzverbänden und denjenigen
gegeben, die die Erweiterung des Flughafens umzusetzen hatten. Dabei ging es nicht ausschließ-
lich um eine komplette Ablehnung der Maßnahme, sondern insbesondere in den Auseinanderset-
zungen mit den Naturschutzverbänden um eine angemessene Berücksichtigung von Naturschutz-
interessen. An Anfang wäre sicherlich noch eine Kompromisslösung möglich gewesen. Aber man
hatte immer den Eindruck, dass das Verfahren durchgezogen werden soll, ohne die Naturschutzin-
teressen angemessen zu berücksichtigen. Und das ist immer wieder ein Kardinalfehler. In anderen
Ländern setzt man da auf etwas mehr Gesprächskultur anstelle von aufwendigen formellen
Verfahren, die die eine oder andere Seite durchpeitschen will. Ich bin mir heute noch sicher, dass
wenn man ein Konsensverfahren gesucht hätte, man den Ausbau des Flughafens auch schneller
vorantreiben hätte können, dass die Natur darunter zu leiden gehabt hätte.


Aber schon Wirtschaftsminister Rohwer setzte auf die ”Durchmarsch”-Karte und setzte durch, dass
aus der möglichen Schutzgebietsfläche rund um das Verlängerungsgebiet die benötigten Flächen
messerscharf genau herausgeschnitten wurden und eine naturschutzfachliche Begründung hierfür
trotzdem nicht ersichtlich war. Das musste schief gehen und ging dann ja auch schief. Diese
Vorgehensweise, die menschlich durchaus zu verstehen ist – schließlich wollen wir, dass der
Flughafen ausgebaut wird und dort Arbeitsplätze geschaffen werden – entsprang dem Gedanken,
ja eigentlich etwas Gutes tun zu wollen. Aber Gutes tun und Gutes wollen sind ja manchmal zwei
völlig verschiedene Sachen. In unserem Beispiel ging das voll daneben. Wer naturschutzfachliche
Belange beiseite schiebt und meint, innerhalb Europas eine Sonderregelung für Schleswig-Holstein
aufstellen zu können, verkennt die Tatsachen und die Rechtslage.


Diesem Fehler wollten Sie, Herr Wirtschaftsminister Austermann, am liebsten noch eins oben
drauf setzen. Das Verfahren sollte nun endlich beschleunigt werden und Sie werden in diesem
Zusammenhang im Juni, vor dem Urteil, zitiert mit dem Satz: ”In diesem Punkt vertritt die neue
Landesregierung eine andere Auffassung als die, die vor der Landtagswahl galt.” Gut gebrüllt, Herr
Minister, aber rot-grün war schon zu voreilig und die EU-Regelungen sind immer noch dieselben, 3
wie vor der Landtagswahl und das wurde ja nun auch durch das OVG-Urteil noch einmal bestätigt.
Dort wird gesagt, dass der Planfeststellungsbeschluss vom Januar ”offenkundig gravierende
Mängel” beinhalte. Und das ist nur die rot-grüne Version dieses ”Durchmarsch”-
Planfeststellungsverfahrens.


Man kann das Verfahren nicht beschleunigen, ohne alle Einwendungen ernsthaft und ehrlich mit
zu berücksichtigen. Das Gericht hat gesagt, dass die Argumente der Kläger so schwerwiegend sind,
dass die Klage auch in der Hauptsache Erfolg haben könnte. Das ist so ziemlich die Höchststrafe in
einem solchen Verfahren. Und die Landesregierung rudert nun zurück und strebt ein neues
Planfeststellungsverfahren an. Damit hat die bisherige Vorgehensweise dazu geführt, dass die
Schaffung von hunderten von Arbeitsplätzen um mindestens 32 Monate – also knapp 3 Jahre –
verschoben wurde. So lange hat nämlich das bisherige Planfeststellungsverfahren gedauert.
Es ist an der Zeit, sich mit den Naturschutzverbänden an einen Tisch zu setzen und endlich eine
Lösung zu finden, die für alle tragbar ist. Der Einstieg in ein gänzlich neues Planfeststellungsver-
fahren ist dabei der richtige Weg. Das Ganze kann aber nur dann Erfolg haben, wenn die Landesre-
gierung auf Konsens und nicht auf Konfrontation setzt und dabei akzeptiert, dass man europäi-
sches Recht nicht so einfach außer Kraft setzen kann.


Was Sie, liebe Kollegen von der FDP, uns vorgelegt haben, ist allerdings so gnadenlos verkehrt, wie
eine Initiative nur sein kann. Was aufgrund der besonderen Situation in Ostdeutschland nach über
40 Jahren DDR sinnvoll ist und in der Tat der Angleichung der Lebensverhältnisse in ganz Deutsch-
land dient, ist bezogen auf Lübeck nun wirklich überzogen. Es gibt bei uns definitiv nicht die
gleichen Probleme, wie es sie in Ostdeutschland aufgrund der deutschen Teilung gab und gibt.
Mit der Begründung, die Sie hier im § 1 des Gesetzes angeben, könnte man für jede Investitions-
maßnahme in Schleswig-Holstein außerhalb des Hamburger Randes ein extra Gesetz erlassen, das
sämtliche Planungsvorschriften und Beteiligungsverfahren der Bürgerinnen und Bürger aus-
schließt. Denn wirtschaftliche Randlagen und hohe Arbeitslosenzahlen finden wir nicht auf Lübeck
beschränkt. Eine Vielzahl von einzelnen Gesetzen für einzelne Projekte wäre natürlich völlig 4
unsinnig, genauso wie Ihre jetzige Gesetzesinitiative. Wenn wir es wirklich so durchziehen würden,
wie sie es sich im Fall von Lübeck vorstellen und wie es dann ja überall gehandhabt werden
müsste, damit alle die gleichen Chancen hätten, würden wir eine Vielzahl von eigenen Gesetzen
erlassen. Das wäre dann sozusagen Ihr Beitrag zum Abbau von Verwaltungsvorschriften und von
Bürokratie.


Das was für die Sondersituation der deutschen Wiedervereinigung durchaus Sinn macht und auch
als Sonderregelung vor europäischem Recht bestehen kann, macht ansonsten keinen Sinn. Ich bin
mir sicher, dass ein solches Gesetz keinen Bestand hätte. Die gesetzlichen Regelungen auf EU-
Ebene, auf nationaler Ebene und auf Landesebene sehen ja gerade eine breite Palette von Beteili-
gungsrechten vor. Deshalb kann man sicher sein, dass eine Umgehung von Rechtsetzungen nicht
möglich sein wird. Auch nicht, wenn man das Ganze selbst als Gesetz deklariert.


Aber auch inhaltlich entspricht der Gesetzesantrag nicht klassischer liberaler Politik. In der reinen
Lehre, die anscheinend immer mehr von Ihnen verlassen wird, steht der liberale Gedanke unter
anderem für gleichberechtigte Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung ihres
Lebensumfeldes und an den Beschlüssen hierzu. Und der SSW steht selbstverständlich zu diesen
Grundprinzipien der Liberalität. Liberal sein bedeutet nicht nur wirtschaftsliberal sein, sondern
auch die vielschichtigen Interessen aller Menschen mit zu berücksichtigen. Was Sie hier vorschla-
gen ist, dass Sie zugunsten eines Projektes – das wir zugegebenermaßen inhaltlich auch unterstüt-
zen – die Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern und von Verbänden außer Kraft setzen
wollen. Das ist eine Vorgehensweise, die in keinster Weise akzeptabel ist.


Wir stehen jedenfalls für eine offene Politik, die die Bürgerinnen und Bürger mit einbeziehen will.
Und wir sind bereit, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen, zu diskutieren und auch um die
Sache zu streiten. Wir wollen kein Gesetz, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zeitweise
außer Kraft setzt. Ein Gesetz, wie Sie es vorschlagen, führt dazu, dass die Unsicherheit eher steigt
als fällt. Dieses Gesetz würde mit Recht sofort beklagt werden und wir würden wieder vor einem 5
Baustopp stehen und wüssten wieder nicht, wann und wie es weiter geht. Monate und Jahre
würden vergehen, ohne dass etwas passiert. Der Effekt Ihres Gesetzentwurfes wäre genau der
gleiche, wie der der vorhin schon von mir beschriebenen ”Durchzieh”-Taktik hinsichtlich des
Planfeststellungsverfahrens. Mit Ihrem Vorschlag behindern Sie den Ausbau des Flughafens
Blankensee, anstatt gemeinsam mit allen zu versuchen, ein vernünftiges Verfahren umzusetzen.
Wir bleiben dabei: Ein neues Planfeststellungsverfahren macht Sinn, damit wir keine Zeit verlieren.
Gleichzeitig muss insbesondere mit den Naturschutzverbänden verhandelt werden, um eine
Kompromiss- und Kompensationslösung zu finden.


Der Flughafen Lübeck-Blankensee hat eine Nische gefunden, die Zukunftschancen bietet. Und
diese Zukunftschancen gilt es zu nutzen. Auch wir als SSW sind für den Ausbau des Flughafens und
damit er so schnell wie möglich ausgebaut werden kann, müssen wir ein sauberes und transparen-
tes Verfahren durchführen, das eine ehrliche Beteiligung der Betroffenen ermöglicht. Hierbei
werden wir die Landesregierung gerne unterstützen.

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