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02.09.05 , 10:28 Uhr
SPD

Bernd Schröder zu TOP 14 + 32: Wir müssen alles tun, um Planungssicherheit zu bekommen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 02.09.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 14 + 32 – Regionalflughafen Lübeck Blankensee + Bundesratsinitiative für ein Flughafen-Lübeck- Gesetz (Drucksache 16/187 + 16/221)



Bernd Schröder:

Wir müssen alles tun, um Planungssicherheit zu bekommen

Wir wollen die Zukunftsfähigkeit des Flughafens Lübeck-Blankensee sicherstellen. Wir wollen Planungssicherheit für die Flughafengesellschaft und den Investor Infratil und die Firma Ryan-Air. Wir wollen, dass alles getan wird, um die Arbeitsplätze am Flughafen Blankensee zu sichern und neue Arbeitsplätze am Flughafen und in der Region zu schaffen. Und ich zitiere aus den Lübecker Nachrichten: „Vier von fünf Lübeckern wollen das auch. 83 % der Bürger wollen den Ausbau und man staune, selbst 68 % der Grü- nen wollen die Ausbaumaßnahmen. Und Schleswig-Holsteins ehemaliger Umweltminis- ter Klaus Müller räumte ein, dass auch viele Grüne das Fliegen angenehm finden. ‚Ich habe keine Angst, gegen unsere eigene Klientel Politik zu machen’.“ Dann tun Sie auch alles, damit die Zukunftsfähigkeit Lübeck-Blankensees auch gesi- chert wird!

Lassen Sie mich zunächst den Sachverhalt darstellen: Die Fa. Infratil Limited, ein bör- sennotiertes Unternehmen aus Neuseeland, hat im April dieses Jahres mit der Hanse- stadt Lübeck einen Vertrag mit Vorbehaltsklausel zur Übernahme von 90 % der Anteile der Flughafen Lübeck GmbH geschlossen. Der Kaufpreis beläuft sich auf 13 Millionen Euro. Der Flughafen hatte 2004 ein Passagieraufkommen von 600.000, der Verlust nach Steuern belief sich auf 3,5 Millionen Euro. N dem Vertrag verpflichtet sich Infratil, Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Investitionsmaßnahmen am Flughafen in zweistelliger Millionenhöhe aus eigenen Mit- teln zu finanzieren.

Laut Vereinbarung mit der irischen Fluggesellschaft Ryanair soll in Lübeck-Blankensee nach Hahn im Hunsrück das zweite Deutschland-Drehkreuz dieses sogenannten Billig- fliegers entstehen. Ryanair will im Rahmen eines Vertrages mit Infratil das jährliche Mindestpassagieraufkommen auf über 2 Millionen steigern, damit würde Blankensee in die Top Ten der deutschen Flughäfen aufsteigen. Es sollen – oder besser sollten – be- reits im November dieses Jahres zum Beginn des Winterflugplans vier neue Flugzeuge in Lübeck stationiert werden, um neben den bestehenden weitere Flugziele bedienen zu können.

Allein am Flughafen sollen 200 und in der Region 2.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Voraussetzung ist jedoch der Ausbau des Flughafens, indem die vorhandene Start- und Landebahn verlängert, die Rollbahn ausgeweitet und das Instrumentenlandesystem aufgerüstet wird.

Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau wurde im Januar dieses Jahres erlas- sen. Im Juli hat der 4. Senat des OVG Schleswig einem Eilantrag des Klägers BUND im einstweiligen Rechtsschutzverfahren stattgegeben und weitere Bauarbeiten untersagt. Ich zitiere aus der Entscheidung des OVG: „Nach dem Ergebnis der im vorliegenden Verfahren anzustellenden summarischen Prüfung spricht derzeit nahezu alles dafür, dass der Klage des Antragstellers in vollem Umfang Erfolg beschieden sein wird, weil die Planung offenkundig gravierende Mängel hinsichtlich der ihr zu Grunde liegenden Abwägungsentscheidung als auch in Bezug auf die Beachtung und Umsetzung gemein- schaftsrechtlicher Vorgaben für Belange des Naturschutzes aufweist.“

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich werde jetzt keine Richterschelte betrei- ben. Ich verzichte auch darauf, Schuldzuweisungen für in der Vergangenheit gemachte -3-



Fehler vorzunehmen. Wir müssen nun gemeinsam nach vorn schauen und schnellst- möglich dem Investor Planungssicherheit geben, damit dieser nicht wieder abspringt, damit Arbeitsplätze gesichert und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Ziel muss sein, durch Verhandlungen mit den Naturschützern zu einem Vergleich zu kommen, damit die Hauptverhandlung vor dem OVG gegenstandslos und der verhängte Baustopp aufgehoben wird. Ich sehe dafür durchaus Chancen, denn die Umweltverbän- de haben erklärt, dass es ihnen nicht um pure Verweigerung, sondern um den größt- möglichen Schutz der Natur geht. Ich fordere die Umweltverbände auf, diesen Worten jetzt auch unbedingt Taten folgen zu lassen.

Parallel dazu ist ein neues Planfeststellungsverfahren durchzuführen und schnellstmög- lich abzuschließen. Hier sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen, die vollständigen Ausbaupläne des Investors einzuarbeiten und der derzeitige Bestand am Flughafen rechtlich zu sichern. Zur Sicherung des Standorts und im überragenden Interesse der Schaffung neuer Arbeitsplätze in einer Region mit einer Arbeitslosenquote von derzeit über 18 % sollten wir auch Zugeständnisse hinsichtlich Lärmschutz- und na- turschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen machen.

Denjenigen, die einen Ausbau des Flughafens Lübeck mit Hinweis auf Hamburg- Fuhlsbüttel als „Drehkreuz des Nordens“ ablehnen, möchte ich folgendes entgegnen: Eine kürzlich durchgeführte Befragung der IHK Lübeck bei 230 Unternehmen von der Hamburger Landesgrenze bis Fehmarn hat ergeben, dass 65 % der Wirtschaft bei glei- chen Bedingungen den Flughafen Lübeck-Blankensee für Geschäftsreisen verstärkt nutzen würden (zum Vergleich: Flughafen Hamburg 34 %, Flughafen Kiel 1 %). Dies ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass der Lübecker Flughafen für die regionale Wirt- schaft eine große Bedeutung besitzt und nicht nur für touristische Kurzreisen genutzt werden wird. -4-



Der Investor Infratil versteht übrigens viel vom Geschäft. Ihm gehören 66 % des interna- tionalen Flughafens in Wellington/Neuseeland und er ist alleiniger Eigentümer des Flug- hafens Glasgow-Prestwick. In Glasgow konnte das Passagieraufkommen – ebenfalls in Kooperation mit Ryanair – innerhalb kürzester Zeit von 900.000 jährlich auf nunmehr 2,4 Millionen gesteigert werden, über die Hälfte davon sind Touristen. Und dies war mög- lich, obgleich sich Prestwick nur 60 km südlich vom Flughafen Glasgow International mit jährlich 8,1 Millionen Passagieren befindet!

Ich komme zum Antrag der FDP für eine Bundesratsinitiative für ein „Flughafen-Lübeck- Gesetz“: Bei dem als Referenz angegebenen „Gesetz zum Bau der Südumfahrung Stendal“ aus dem Jahr 1993 handelte es sich nicht um eine lokale Straßenbaumaß- nahme, sondern um eines von 17 Verkehrsprojekten von erheblicher überregionaler Bedeutung zum Aufbau der Wirtschaft und der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bun- desländern. Es ging um die ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover-Berlin. Im Vor- dergrund der gesetzlichen Regelung stand die beabsichtigte Legalenteignung, und vom Einbringen des Gesetzes durch die Bundesregierung in den Bundestag bis zum Inkraft- treten hat es auch über ein Jahr gedauert.

Nun will die FDP ein neues BGB, ein Blankenseer Gesetz-Buch, eine Lex Lübeck. Mit Verlaub, Kollege Kubicki, dass die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flugha- fen Lübeck um sage und schreibe 224 m zur – ich zitiere aus § 1 Ihres Gesetzentwurfs – „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ zwingend erforderlich ist, werden nicht einmal Sie mit Ihren unbestrittenen rhetorischen Fähigkeiten glaubhaft vermitteln können.

Ihr Antrag bringt keine Rechts- und Planungssicherheit, das Gegenteil ist der Fall. Wir halten diesen Antrag für nicht hilfreich und verbuchen ihn in der Rubrik „Wahlkampfgag“. Ich schlage Überweisung in den Wirtschaftsausschuss vor.

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