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02.09.05 , 13:25 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zur Wahl der Gerichtspräsidien

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 224.05 / 02.09.2005



Gerichtspräsidiumswahlgesetz aufgehoben – CDU erhebt Machtanspruch in den Gerichten
Zur heutigen Debatte zur Wahl der Gerichtspräsidien erklärt die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Anne Lütkes:
Im Dezember letzten Jahres hat die rot-Grüne Koalition die Möglichkeit der Verhältnis- wahl für die Gerichtspräsidien geschaffen, damit sich Minderheitenmeinungen innerhalb der Richterschaft in diesem Gremium wiederfinden können. Die Große Koalition schafft dies nun wieder ab, aber man redet nicht gerne darüber.
Die SPD-Abgeordnete Ingrid Franzen hat es jedoch heute im Parlament dankenswert klar beschrieben: Ohne Abschaffung dieser neuen Möglichkeit hätte es die große Koaliti- on in Schleswig-Holstein wohl nicht gegeben. Der CDU war es so wichtig, die Möglichkeit der Verhältniswahl wieder abzuschaffen, dass sie an dieser Frage auch die Koalition hät- te platzen lassen.
Das Gerichtspräsidium ist das weisungsunabhängige Selbstverwaltungsorgan eines je- den Gerichts. Die CDU will aus bloßem Machtkalkül keine abweichenden Meinungen in diesen Präsidien zulassen und alle Gremien selbst besetzen. Da interessiert auch nicht die Europäische Charta für das Richterstatut.

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