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02.09.05 , 14:37 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 22 - Kostenlose Verhütung für ALG II-Empfängerinnen

Presseinformation
Kiel, den 02.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 22 Verhütungsmittel an ALG II- und Sozialhilfeempfängerinnen kostenfrei abgeben (Drs. 16/199)

Hartz IV hat regelmäßig seine Tücken. Es gibt viele Bereiche, mit denen man unzufrieden sein
kann. Und oft ist es so, dass sich die Probleme erst im Nachhinein zeigen oder sie dann so
augenfällig werden, dass man sie nicht mehr übersehen kann. In Bezug auf die Gewährung von
Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II gibt es sicherlich vieles zu kritisieren und zu
hinterfragen. Der Regelsatz von 345 Euro ist aus verschiedenen Bedarfen für einzelne
Gütergruppen zusammengesetzt. So hat man für Nahrungsmittel 132,71 Euro zur Verfügung und
für Freizeitgestaltung 39,48 Euro. Jede der einzelnen Summen in der Berechnung des ALG-II kann
man kritisieren oder gutheißen. Man kann diskutieren, ob Kindergeld dem ALG-II angerechnet
werden sollte, so wie es jetzt geschieht, oder ob man das Kindergeld heraus rechnet, was in
meinen Augen gerechter wäre. Alle diese Berechnungen wären aber für alle Bezieher der
entsprechenden Leistungen gleich. Und hier ist genau der Unterschied zu dem Problem, das wir
mit unserem Antrag ansprechen wollen. 2

Der Satz für Gesundheitspflege liegt derzeit bei 13,17 Euro – für Frauen und für Männer
gleichermaßen. Das ist schon wenig und wohl auch nicht ausreichend, aber dieser Satz reicht
insbesondere gerade auch für die Frauen hinten und vorne nicht. Alleine die Pille kostet
vierteljährlich rund 30 Euro und diese Ausgaben würden fast schon den gesamten Ansatz für
Gesundheitspflege beanspruchen. Wovon sollen dann noch die Praxisgebühr oder auch die für
die Gesundheit notwendigen Medikamente bezahlt werden. Wie sollen Frauen die Kosten für
eine Spirale oder eine teure Sterilisation, die 600 bis 1.200 Euro kostet, aufbringen, wenn der
Regelsatz nur 13,17 Euro beträgt? Ansparen kann man das mit dieser Summe nicht.
Bis Ende letzten Jahres wurde aus gutem Grund die Verhütung für Frauen kostenlos durch das
Sozialamt getragen, weil damit genau diese Überlegungen, die ich gerade angestellt habe,
seinerzeit berücksichtigt worden sind. Diese Regelung ist ersatzlos abgeschafft worden und diese
Regelung gilt es nun wieder in Kraft zu setzen.


Empfänger von Arbeitslosengeld II sind von vornherein schon gegenüber anderen Mitbürgern
benachteiligt, weil sie nur das nötigste zum Leben haben. Armut darf aber nicht dazu führen,
dass man nicht einmal mehr – im Gegensatz zu den besser gestellten Personen – seine Ausgaben
für Verhütung bestreiten kann. Dies alleine ist schon die erste Benachteiligung, da ich der
Meinung bin, dass man frei und ohne finanzielle Hindernisse über seine Sexualität entscheiden
können sollte. Das ist sozusagen ein Grundrecht, das jedem Menschen zustehen sollte – gerade
auch in einem immer noch so reichen Land wie Deutschland.


Dabei geht es aber nicht nur um sexuelle Selbstbestimmung oder um die allgemeine
Unterstützung von sozial Schwachen, sondern auch um Geschlechtergerechtigkeit zwischen
Frauen und Männern. Diese ungleiche Situation darf so nicht bestehen bleiben. Von den rund
110.000 bis 120.000 ALG-II-Empfängern in Schleswig-Holstein sind zirka 40% Frauen. Das heißt,
dass ungefähr 45.000 Frauen in Bezug auf die Gewährung von Verhütungsmitteln benachteiligt
werden. Diese Ungleichbehandlung muss nach unserer Meinung geändert werden.


Am einfachsten wäre es, wenn das Gesundheitsmodernisierungsgesetz oder das Hartz-IV-Gesetz
entsprechend geändert würde. Alle Parteien haben gesagt, dass die Gesetze, die Grundlage für 3

die Hartz-Reformen sind, nach der Bundestagswahl noch einmal überarbeitet werden sollen. Es
wird also in jedem Fall die Gelegenheit geben, zu handeln. Damit besteht die Möglichkeit für die
Landesregierung, hier Einfluß zu nehmen und das sollte sie dann auch tun. Wir wissen wohl, dass
man viel mehr bei den Hartz-Gesetzen ändern muss. Hierüber werden wir sicherlich auch noch
Debatten führen. Aber für uns ist es wichtig, dass auch offensichtliche Benachteiligungen
innerhalb der Gruppe der ALG-II-Empfänger ausgeräumt werden.


In der letzten Legislaturperiode haben wir mehrere Beschlüsse zum Thema Gender-
Mainstreaming gefasst und parteiübergreifend immer wieder betont, dass die
Geschlechtergerechtigkeit sich durch alle Beschlüsse und Initiativen ziehen sollte. Hier besteht
nun die Gelegenheit, eine Fehlentwicklung zu Ungunsten der Frauen zu korrigieren, zumal man
ohnehin die entsprechenden Gesetze überarbeiten will. Die Gerechtigkeit lässt sich einfach
wieder herstellen, in dem man Verhütungsmittel wieder kostenfrei zur Verfügung stellt, ohne
dass dies dem ALG-II-Regelsatz angerechnet wird. So könnten wir etwas für sozial Schwache tun
und gleichzeitig eine offensichtliche Benachteiligung von Frauen aufheben.

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