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Lars Harms zu TOP 22 - Kostenlose Verhütung für ALG II-Empfängerinnen
PresseinformationKiel, den 02.09.2005 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 22 Verhütungsmittel an ALG II- und Sozialhilfeempfängerinnen kostenfrei abgeben (Drs. 16/199)Hartz IV hat regelmäßig seine Tücken. Es gibt viele Bereiche, mit denen man unzufrieden seinkann. Und oft ist es so, dass sich die Probleme erst im Nachhinein zeigen oder sie dann soaugenfällig werden, dass man sie nicht mehr übersehen kann. In Bezug auf die Gewährung vonLeistungen nach dem Arbeitslosengeld II gibt es sicherlich vieles zu kritisieren und zuhinterfragen. Der Regelsatz von 345 Euro ist aus verschiedenen Bedarfen für einzelneGütergruppen zusammengesetzt. So hat man für Nahrungsmittel 132,71 Euro zur Verfügung undfür Freizeitgestaltung 39,48 Euro. Jede der einzelnen Summen in der Berechnung des ALG-II kannman kritisieren oder gutheißen. Man kann diskutieren, ob Kindergeld dem ALG-II angerechnetwerden sollte, so wie es jetzt geschieht, oder ob man das Kindergeld heraus rechnet, was inmeinen Augen gerechter wäre. Alle diese Berechnungen wären aber für alle Bezieher derentsprechenden Leistungen gleich. Und hier ist genau der Unterschied zu dem Problem, das wirmit unserem Antrag ansprechen wollen. 2Der Satz für Gesundheitspflege liegt derzeit bei 13,17 Euro – für Frauen und für Männergleichermaßen. Das ist schon wenig und wohl auch nicht ausreichend, aber dieser Satz reichtinsbesondere gerade auch für die Frauen hinten und vorne nicht. Alleine die Pille kostetvierteljährlich rund 30 Euro und diese Ausgaben würden fast schon den gesamten Ansatz fürGesundheitspflege beanspruchen. Wovon sollen dann noch die Praxisgebühr oder auch die fürdie Gesundheit notwendigen Medikamente bezahlt werden. Wie sollen Frauen die Kosten füreine Spirale oder eine teure Sterilisation, die 600 bis 1.200 Euro kostet, aufbringen, wenn derRegelsatz nur 13,17 Euro beträgt? Ansparen kann man das mit dieser Summe nicht.Bis Ende letzten Jahres wurde aus gutem Grund die Verhütung für Frauen kostenlos durch dasSozialamt getragen, weil damit genau diese Überlegungen, die ich gerade angestellt habe,seinerzeit berücksichtigt worden sind. Diese Regelung ist ersatzlos abgeschafft worden und dieseRegelung gilt es nun wieder in Kraft zu setzen.Empfänger von Arbeitslosengeld II sind von vornherein schon gegenüber anderen Mitbürgernbenachteiligt, weil sie nur das nötigste zum Leben haben. Armut darf aber nicht dazu führen,dass man nicht einmal mehr – im Gegensatz zu den besser gestellten Personen – seine Ausgabenfür Verhütung bestreiten kann. Dies alleine ist schon die erste Benachteiligung, da ich derMeinung bin, dass man frei und ohne finanzielle Hindernisse über seine Sexualität entscheidenkönnen sollte. Das ist sozusagen ein Grundrecht, das jedem Menschen zustehen sollte – geradeauch in einem immer noch so reichen Land wie Deutschland.Dabei geht es aber nicht nur um sexuelle Selbstbestimmung oder um die allgemeineUnterstützung von sozial Schwachen, sondern auch um Geschlechtergerechtigkeit zwischenFrauen und Männern. Diese ungleiche Situation darf so nicht bestehen bleiben. Von den rund110.000 bis 120.000 ALG-II-Empfängern in Schleswig-Holstein sind zirka 40% Frauen. Das heißt,dass ungefähr 45.000 Frauen in Bezug auf die Gewährung von Verhütungsmitteln benachteiligtwerden. Diese Ungleichbehandlung muss nach unserer Meinung geändert werden.Am einfachsten wäre es, wenn das Gesundheitsmodernisierungsgesetz oder das Hartz-IV-Gesetzentsprechend geändert würde. Alle Parteien haben gesagt, dass die Gesetze, die Grundlage für 3die Hartz-Reformen sind, nach der Bundestagswahl noch einmal überarbeitet werden sollen. Eswird also in jedem Fall die Gelegenheit geben, zu handeln. Damit besteht die Möglichkeit für dieLandesregierung, hier Einfluß zu nehmen und das sollte sie dann auch tun. Wir wissen wohl, dassman viel mehr bei den Hartz-Gesetzen ändern muss. Hierüber werden wir sicherlich auch nochDebatten führen. Aber für uns ist es wichtig, dass auch offensichtliche Benachteiligungeninnerhalb der Gruppe der ALG-II-Empfänger ausgeräumt werden.In der letzten Legislaturperiode haben wir mehrere Beschlüsse zum Thema Gender-Mainstreaming gefasst und parteiübergreifend immer wieder betont, dass dieGeschlechtergerechtigkeit sich durch alle Beschlüsse und Initiativen ziehen sollte. Hier bestehtnun die Gelegenheit, eine Fehlentwicklung zu Ungunsten der Frauen zu korrigieren, zumal manohnehin die entsprechenden Gesetze überarbeiten will. Die Gerechtigkeit lässt sich einfachwieder herstellen, in dem man Verhütungsmittel wieder kostenfrei zur Verfügung stellt, ohnedass dies dem ALG-II-Regelsatz angerechnet wird. So könnten wir etwas für sozial Schwache tunund gleichzeitig eine offensichtliche Benachteiligung von Frauen aufheben.