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02.09.05 , 15:28 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 20: Faire Prämien für alle Landwirte in Schleswig-Holstein

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 02.09.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 20 – Das Grünland muss gestärkt werden (Drucksache 16/196)

Dr. Henning Höppner:

Faire Prämien für alle Landwirte in Schleswig-Holstein

„Grün ist das Land“, die Zeile stammt zwar aus der Beschreibung der Flagge der Insel Helgoland, sie beschreibt aber typisch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins.

Für Grünland gab es im Gegensatz zum Ackerland keine Prämien. Erstmalig werden im Jahre 2005 nach den EU-Regelungen zur Entkopplung Prämien in einer Größen- ordnung von rund 80 € pro Hektar gezahlt werden, das sind rund 26 % der Prämien für den Ackerbau. Vor dem Jahre 2005 war die Förderung des Grünlandes gleich Null.

Die EU-Agrarreform sieht die schrittweise Angliederung und Vereinheitlichung von A- ckerland- und Grünland-Prämien vor; im Jahre 2013 werden sie auf gleicher Größen- ordnung sein. Das Betriebsprämiendurchführungsgesetz des Bundes erlaubt den Bun- desländern, das Verhältnis von Ackerlandprämie zur Grünlandprämie um 15 % zu ver- ändern.

Die Landesregierung der 15. Wahlperiode hatte diese seit Mitte 2004 bestehende Möglichkeit genutzt und Werte festgelegt, nach denen das Grünland mit 117 Euro pro Hektar und das Ackerland mit 283 Euro pro Hektar gefördert werden sollte. Für die A- ckerlandprämie hätte dieses die Folge, dass die ohnehin schon im Rahmen der Ent-

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



kopplung vorgenommene Kürzung von rund 380 Euro auf 300 Euro eine Kürzung um insgesamt 100 Euro bedeutet hätte.

Profiteure dieser Länderoption wären ausschließlich reine Grünlandbetriebe. In Betrie- ben, die in einem ausgewogenen Verhältnis Grünlandwirtschaft und Ackerbau betrei- ben, hätte sich diese Verschiebung durch die Länderoption ausgeglichen.

Wir waren uns schon im Klaren darüber, warum unsere rot-grüne Landesregierung die Länderoption zur verstärkten Förderung der Grünlandwirtschaft im vollen Umfang wahrnehmen wollte. Dieses ist zu lesen im Zusammenhang des ebenso verstärkten Einsatzes der Mittel zur nationalen Modulation in den Gebieten, die im Rahmen von Natura 2000 und des Vogelschutzes an die EU gemeldet wurden, insbesondere auf Eiderstedt und in der ETS-Region. Sie waren gedacht als ein Instrument des Nach- teilsausgleichs oder auch als Komponente eines Anreizsystems zum freiwilligen Ver- tragsnaturschutz. Das ist aus dem umweltpolitischen Grundverständnis der rot-grünen Landesregierung verständlich und nachvollziehbar. Insbesondere aus meiner Fraktion gab es aber Kritik an der Tatsache, dass die Modulationsmittel hierdurch in einem er- heblichen Umfang auch regional gebunden wurden.

Wir haben, meine Damen und Herren, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen einen agrarpolitischen Kompromiss finden müssen. In einem solchen Verhandlungspaket ist abzuwägen, welche Schwerpunkte ein Verhandlungspartner durchsetzen will und kann. Unsere Entscheidung war, die Gründlandoption aufzugeben und andere Schwerpunkte unserer agrarpolitischen Vorstellungen zu sichern, so die Förderung markt- und standortgerechter Landwirtschaft (MSL), also die Förderung des Öko- Landbaus.

Und wenn ich an die Ökobetriebe im Lande denke – sie liegen mir, genau wie unseren grünen Freunden, ja sehr am Herzen – dann wären viele dieser Betriebe, insbesonde- -3-



re diejenigen, die überwiegend Marktfruchterzeuger sind, von der Länderoption eher benachteiligt worden. Daher weiß ich aus vielen Gesprächen mit Ökolandwirten, dass die Rücknahme der Länderoption für die Mehrzahl der Öko-Betriebe kein Dollpunkt ist.

Dennoch machen wir uns in den Fraktionen der großen Koalition Gedanken über För- derkonzepte der Grünlandwirtschaft in der EU-Förderperiode 2007-2013. Diese kann z.B. über die Förderung der obligatorischen Modulation erfolgen oder auch im Rahmen der Förderung der markt- und standortgerechten Landwirtschaft. Hierüber wird zu be- finden sein, wenn die finanziellen Größenordnungen im Rahmen der ELER- Verordnung bekannt sind.

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