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02.09.05 , 15:59 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zur kostenfreien Vergabe von Verhütungsmitteln an ALG II- und SozialhilfeempfängerInnen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 22 – Verhütungsmittel an ALG II- und Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel SozialhilfeempfängerInnen kostenfrei abgeben Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Vorsitzende Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Anne Lütkes: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 227.05 / 02.09.2005

Die Anschaffung von Verhütungsmitteln gehört zum allgemeinen Lebensunterhalt
Der Kauf von Verhütungsmitteln ist bei der Berechnung des Lebensunterhaltsbedarfs nicht vorgesehen. Daraus ergibt sich eine gesetzliche Schieflage: Ein Schwanger- schaftsabbruch wird – sofern er die Kriterien der Straffreiheit erfüllt - den Menschen, die keine finanziellen Möglichkeiten dazu haben, aus Mitteln der öffentlichen Hand ermög- licht. Der Kauf von Verhütungsmitteln jedoch nicht.
Wenn wir Schwangerschaftsabbrüche mit all ihren ethischen, grundrechtlichen, psychi- schen und finanziellen Problemen vermeiden wollen, müssen wir konsequenterweise je- dermann und jederfrau die Anschaffung der für ihre oder seine Situation richtigen Verhü- tungsmittel ermöglichen. Das gilt auch für Hartz IV- beziehungsweise HzL- Empfängerinnen und Empfänger. Der Kauf von Verhütungsmitteln muss ebenso wie die Anschaffung einer Waschmaschine oder der Kauf einer Busfahrkarte bei der Festset- zung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch berücksichtigt werden.
Warum die Aufnahme in den Regelbedarf, warum stellen wir einen Alternativantrag zum Ursprungsantrag des SSW?
Sexualität gehört nach allgemeinem Verständnis zu den grundlegenden Lebensbedürf- nissen, dementsprechend sind Verhütungsmittel Teil des Alltagsbedarfs. Dieser regel- mäßig entstehende Bedarf soll nach dem Sozialgesetzbuch über die Zahlung einer „Re- gelleistung“ beziehungsweise eines „Regelsatzes“ gedeckt werden. Wir sehen keinen Grund, von diesem Prinzip abzuweichen.
1/2 Die Menschen wollen und sollen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln selber wirt- schaften, das ist der Gedanke, der hinter dem pauschalierten Regelbedarf steht.
Wir gehen davon aus, dass die gerade auch die Frauen von ihren männlichen Sexual- partnern eine entsprechende Kostenbeteiligung einfordern, denn die meisten Verhü- tungsmittel werden nach wie vor von Frauen angewandt und gekauft.


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