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Anne Lütkes zur kostenfreien Vergabe von Verhütungsmitteln an ALG II- und SozialhilfeempfängerInnen
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 22 – Verhütungsmittel an ALG II- und Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel SozialhilfeempfängerInnen kostenfrei abgeben Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Vorsitzende Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Anne Lütkes: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 227.05 / 02.09.2005Die Anschaffung von Verhütungsmitteln gehört zum allgemeinen LebensunterhaltDer Kauf von Verhütungsmitteln ist bei der Berechnung des Lebensunterhaltsbedarfs nicht vorgesehen. Daraus ergibt sich eine gesetzliche Schieflage: Ein Schwanger- schaftsabbruch wird – sofern er die Kriterien der Straffreiheit erfüllt - den Menschen, die keine finanziellen Möglichkeiten dazu haben, aus Mitteln der öffentlichen Hand ermög- licht. Der Kauf von Verhütungsmitteln jedoch nicht.Wenn wir Schwangerschaftsabbrüche mit all ihren ethischen, grundrechtlichen, psychi- schen und finanziellen Problemen vermeiden wollen, müssen wir konsequenterweise je- dermann und jederfrau die Anschaffung der für ihre oder seine Situation richtigen Verhü- tungsmittel ermöglichen. Das gilt auch für Hartz IV- beziehungsweise HzL- Empfängerinnen und Empfänger. Der Kauf von Verhütungsmitteln muss ebenso wie die Anschaffung einer Waschmaschine oder der Kauf einer Busfahrkarte bei der Festset- zung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch berücksichtigt werden.Warum die Aufnahme in den Regelbedarf, warum stellen wir einen Alternativantrag zum Ursprungsantrag des SSW?Sexualität gehört nach allgemeinem Verständnis zu den grundlegenden Lebensbedürf- nissen, dementsprechend sind Verhütungsmittel Teil des Alltagsbedarfs. Dieser regel- mäßig entstehende Bedarf soll nach dem Sozialgesetzbuch über die Zahlung einer „Re- gelleistung“ beziehungsweise eines „Regelsatzes“ gedeckt werden. Wir sehen keinen Grund, von diesem Prinzip abzuweichen.1/2 Die Menschen wollen und sollen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln selber wirt- schaften, das ist der Gedanke, der hinter dem pauschalierten Regelbedarf steht.Wir gehen davon aus, dass die gerade auch die Frauen von ihren männlichen Sexual- partnern eine entsprechende Kostenbeteiligung einfordern, denn die meisten Verhü- tungsmittel werden nach wie vor von Frauen angewandt und gekauft. ***