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Heiner Garg: Eine Generalrevision von HARTZ IV steht an
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 194/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 2. September 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Hartz IV/Soziales/Verhütungsmittel www.fdp-sh.de Heiner Garg: Eine Generalrevision von HARTZ IV steht an In seinem Redebeitrag zu TOP 22 (Verhütungsmittel an ALG-II und Sozialhilfeempfänger/innen kostenfrei abgeben) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen darf nicht daran scheitern, ob jemand Arbeitslosengeld II-Empfänger ist oder nicht. Sie kann nicht vom Geld abhängen – deshalb müssen wir dieses Anliegen im Zuge einer Generalrevision von „Hartz IV“ besonders untersuchen. Der Antrag des SSW macht deutlich: Bei vielen Regelungen, die für sogenannte „Hartz IV“- Empfänger geschaffen worden sind, hakt es bei der praktischen Umsetzung.Allerdings sollten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, heute eine Entscheidung im speziellen Fall der Empfängnisverhütung zu finden? Wollen wir bei dem breit gefächtertem Spektrum von Problemen nur einen Teil herausgreifen und hier im Wege der „Einzelfallgerechtigkeit“ eine Entscheidung treffen? Wenn wir alle Probleme ernst nehmen wollen, dann ist eine Gesamtrevision der Regelungen von „Hartz IV“ notwendig. Dann muss alles auf den Prüfstand gestellt werden, bei denen es möglicherweise zu unbeabsichtigten paradoxen Verteilungsergebnissen gekommen ist.Andernfalls müssen wir uns vorwerfen lassen, die Anliegen der Betroffenen nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Vielmehr erwecken wir den Eindruck, dass wir den Betroffenen etwas vormachen, wenn wir das große Ganze in Einzelfällen abhandeln wollen.Ich habe den SSW so verstanden, dass im Zuge der Beratungen über Veränderungen in der „Hartz IV“-Gesetzgebung die Kostenfreiheit von Verhütungsmitteln für ALG II- und Sozialhilfeempfängern berücksichtigt werden sollte. Das ist ein erster Ansatz.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wir werden im Zuge einer Generalrevision einen ganzen Maßnahmekatalog abzuhandeln haben.Auch hier stellt sich die Frage, ob es zu den einzelnen Punkten eine realisitische Initiative geben kann – oder ob wir den Betroffenen etwas vormachen?Gerade bei der Umsetzung in die Praxis sollten wir die vielen Einzelfälle sehr sorgfältig analysieren.Einen Anhaltspunkt bietet die „Erste Bilanz nach Einführung des Sozialgesetzbuches II“, die uns die Bürgerbeauftragte dankenswerter Weise bereits vorab vorgelegt hat.Hier wird deutlich, dass es noch eine Vielzahl von Problemen bei der Umsetzung von „Hartz IV“ gibt.Zum Beispiel bei der Schülerbeförderung und bei den Mietobergrenzen.Wir sollten diese Beispiele aus der Praxis als Anregungen nutzen, um sie im Rahmen einer Gesamtrevision vertiefend zu behandeln.Das ist allemal zielführender, als wenn wir einzelne Themen abhandeln.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/