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02.09.05 , 17:03 Uhr
SPD

Jutta Schümann zu TOP 31: Gleiche Preise für gleiche Leistungen in allen deutschen Krankenhäusern

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 02.09.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 31 – Bundesweit einheitliche Basisfallwerte in Krankenhäusern (Drs.16/220 und 16/231)

Jutta Schümann:

Gleiche Preise für gleiche Leistungen in allen deutschen Krankenhäusern!

Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein sind leistungsstark und innovativ. Sie haben bereits sehr schnell und vorzeitig auf die Veränderungen im Gesund- heitswesen reagiert. Das bedeutet zunehmend keine Trennung mehr von ambu- lant und stationär. Versorgungszentren, Gesundheitszentren, Portalkliniken, in- tegrierte, durchlässige, ganzheitliche und interdisziplinäre Versorgungsangebote sind die Stichworte für die zukünftige Entwicklung. Wir haben Angebote für be- sondere Zielgruppen, z.B. geriatrische Abteilungen, und wir haben Angebote für spezielle Krankheitsbilder z.B. stroke Unit Einheiten für Schlaganfallpatienten.

Zur Erinnerung: Bis zur Einführung des DRG- Fallpauschalensystem (Diagnosis Related Group) wurden stationäre Krankenhausleistungen weitestgehend über tagesbezogene Pflegesätze vergütet. Die Berechnung erfolgte unabhängig da- von, wie hoch der Behandlungsaufwand für die einzelne Patientin oder den ein- zelnen Patienten tatsächlich war. Die Vergütung war somit nicht leistungsgerecht und gab darüber hinaus den Krankenhäusern einen Anreiz, die Patienten über das medizinisch notwendige Maß hinaus im Krankenhaus zu behalten. Durch die Einführung des DRG-Fallpauschalensystems kann die Mittelverteilung im Be- reich der Krankenhäuser transparenter und vor allem leistungsorientierter erfol-

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



gen. Außerdem erhält das einzelne Krankenhaus klare Orientierungswerte für wirtschaftliches Handeln.

Schon wenige Jahre nach Beginn der DRG-Einführung ist eine Verkürzung der Verweildauer und eine positive Entwicklung hin zu einer wirtschaftlicheren statio- nären Versorgung zu beobachten. Diese Tendenz setzt sich fort. Wir wissen: Schleswig-Holstein hat seit 1998 nicht nur die geringsten Krankenhauskapazitä- ten, unsere 102 Kliniken haben auch die geringsten durchschnittlichen Fallkosten in den elf alten Bundesländern. Das bedeutet, die Kliniken in Schleswig-Holstein gehören zu den wirtschaftlichsten und effizientesten Kliniken in Deutschland.

Bereits im Jahr 2001 zu Beginn der Umstellungsphase hat das Sozialministerium nicht nur darauf hingewiesen, dass mit diesem neuen Abrechnungssystem die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden, sondern dass auch darauf ge- achtet werden muss, dass hinsichtlich der Ausgestaltung des Preissystems im bundesweiten Vergleich keine Schieflagen entstehen dürfen. Ziel sollte sein, dass an allen deutschen Krankenhäusern für gleiche Leistungen auch gleiche Preise abgerechnet werden und dass es keine regionalen Unterschiede geben darf.

Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein haben bereits seit vielen Jahren ihre Strukturen konsequent betriebswirtschaftlich neu ausgerichtet; dieses hat zur Folge, dass die jeweiligen Basisfallwerte der einzelnen Krankenhäuser im Durch- schnitt geringer waren als im bundesweiten Vergleich mit Krankenhäusern, die zum Teil sehr unwirtschaftlich arbeiten.

Bereits 2001 hat Heide Moser in einem Schreiben an die Bundesgesundheitsmi- nisterin darauf hingewiesen, dass die Klinikern in Schleswig-Holstein gegenüber dem Bundesdurchschnitt um ca. 300 Millionen DM benachteiligt werden. Sie hat -3-



in ihrem Schreiben auch klargestellt, dass nach Ablauf der Konvergenzphase es darum gehen muss, in einem künftig transparenten Preissystem Irritationen in der Bevölkerung vorzubeugen, dass es im Ländervergleich unterschiedliche Wertigkeiten bei der Versorgung mit Krankenhausleistungen geben wird.

Deshalb appellierte sie, „gesetzlich verbindliche Grundlagen für ein letztlich bun- deseinheitlich bewertetes Preisgefüge zu schaffen, um so sicherzustellen, dass dem Prinzip Genüge getan wird, wonach für gleiche Leistungen unter vergleich- baren Rahmenbedingungen auch gleiche Preise gelten müssen“. Diese Un- gleichheit, die auch dem Referenten-Entwurf zur Fallpauschalen-Verordnung 2005 durch das Bundesgesundheitsministerium Ende März zu entnehmen ist, gilt es zu beheben.

Wir begrüßen die angekündigte Bundesratsinitiative der Landesregierung zur beschleunigten Einführung bundeseinheitlicher Basisfallwerte. Gleichzeitig for- dern wir die Landesregierung auch auf, im Rahmen der Gesundheitsministerkon- ferenz initiativ zu werden und in die anstehenden Verfahren die Gespräche mit dem Verband der Krankenhausdirektoren einzubeziehen, damit die schleswig- holsteinischen Krankenhäuser durch die Neuregelungen nicht benachteiligt wer- den, sondern ihre bisherigen betriebswirtschaftlichen Vorteile auch in Konkurrenz zu den Leistungen anderer Krankenhäuser weiter ausbauen und nutzen können.

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