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28.09.05 , 11:52 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zur Änderung der Gemeinde- und Amtsordnung

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 214/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 28. September 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/Kommunales/Gleichstellungsbeauftragte



www.fdp-sh.de Günther Hildebrand zur Änderung der Gemeinde- und Amtsordnung In seinem Redebeitrag zu TOP 4 (Änderung der Gemeinde- und Amtsordnung) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Nun endlich trauen sich CDU und SPD den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung zu stellen. Dieser Gesetzentwurf, hätte ja bereits im Juni hier im Landtag debattiert werden sollen. Dann kamen die Wahlen in Nordrhein-Westfalen, die Ankündigung des Bundeskanzlers Neuwahlen vorzunehmen, und plötzlich verschwand dieser Gesetzentwurf von rot-schwarz wurde von der Tagesordnung genommen und bis hinter die Bundestagswahl geschoben.
Damit hat insbesondere die SPD verhindert, sich mit den Gleichstellungs- beauftragten anzulegen. Ganz schön feige und wenig neue Ehrlichkeit.
Aber nun ist das Gesetz ja da und das Wort Kompromiß springt einem aus dem Gesetzestext praktisch entgegen.
SPD und CDU wollen den Kommunen einen größeren Spielraum bei der Einstellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten einräumen. Künftig sollen kommunale Gebietskörperschaften lediglich ab einer Größe von 15.000 Einwohner dazu verpflichtet werden, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese Regelung bietet eine größere Flexibilität als es die heutige Regelung, die bereits Gemeinden ab 10.000 Einwohner entsprechend verpflichtet.
Nun ist das Thema Gleichstellung ein wichtiges Thema.
Uns ist allen bewusst, dass wir in der heutigen Gesellschaft in der Gleichstellung von Mann und Frau zwar ein gutes Stück weiter sind als beispielsweise in den sechziger Jahren. Aber das Grundgesetz erteilt uns ständig den Auftrag gegen Diskriminierung willkürliche Ungleich- behandlungen vorzugehen. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Gesellschaftlich bestehen auch heute noch Defizite in der Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes. Es ist daher nicht an der Zeit, die Hände in den Schoß zu legen und sich auf den in letzten Jahrzehnten zweifellos gemachten Fortschritten in der Gleichstellungspolitik auszuruhen. Es besteht weiterhin Bedarf, die Gesellschaft weiterhin zu sensibilisieren und auf bestehende Benachteiligungen des einen oder anderen Geschlechts in der Lebenswirklichkeit hinzuweisen und dies so weit wie möglich zu ändern.
Wir können uns aber dazu entscheiden, welchen Weg wir hierzu wählen und darum geht es in unserem Gesetzentwurf. Wir halten es für den richtigen Weg, den Kommunen die Wahlfreiheit dazu zu überlassen, wie sie die Gleichbehandlung von Mann und Frau sicherstellen will.
- Das kann durch die Beschäftigung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter geschehen,
- Das kann durch die Berufung ehrenamtlicher Gleichstellungsbeauftragter geschehen,
- Das kann auch dadurch geschehen, dass beispielsweise ein Verein in einer Kommune, der sich diesen Zielen widmet, finanziell entsprechend von der Kommune unterstützt wird.
Und ich wage mal die These, dass eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter, dessen Arbeit in der Kommune hohes Ansehen genießt, nicht aufgrund einer geänderten Gemeindeordnung, wie wir sie wünschen, einfach entlassen wird.
Für welche Variante sich man auch immer im kommunalen Bereich entscheiden mag, so gilt doch, was die Gleichstellung von Mann und Frau angeht, der materiell-gesetzliche Auftrag, der auch im kommunalen Bereich gilt. Er ändert sich nicht durch eine Änderung der Gemeindeordnung, die den Kommunen die Mittel zur Verwirklichung der Ziele freistellt.
Ich nenne hierzu nur einmal zwei Beispiele: So hat nach dem Gleichstellungsgesetz auch eine Kommune oder ein Amt eine freie Stelle oder aber einen freien Ausbildungsplatz bei gleicher Eignung vorrangig an weibliche Bewerberinnen zu vergeben. So muss nach dem Gleichstellungsgesetz jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für vier Jahre einen Frauenförderplan aufstellen.
Das alles gilt nach wie vor und muss durch die entsprechenden Stellen auch weiterhin beachtet werden. Wir reden also nicht über das „Ob“ und in welchem Maße Gleichstellungsarbeit auch in der Kommune zu erfolgen hat. Wir reden über die Frage des „Wie“.
Die FDP hat sich im Landtagswahlprogramm dazu entschieden, dieses „Wie“ also die Wahl der Mittel zur Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages, den Kommunen selbst zu überlassen. Unser heute eingebrachter Gesetzentwurf, der aufmerksamen Lesern der CDU bekannt vorkommen sollte, dokumentiert dies.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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