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28.09.05 , 12:01 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 04 - Änderung der Gemeindeordnung und Amtsordnung (Gleichstellungsbeauftragte)

Presseinformation Kiel, den 28.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 04 Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung Drs. 16/106 16/106 und 16/127
Als sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit der Kommunalverfassung von 1990 für
die zwangsweise Einführung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten aussprach,
geschah dies gegen den Widerstand der kommunalen Spitzenverbände. Besonders hart-
näckig setzte sich der Gemeindetag dagegen zur Wehr. Dass drei Gemeinden dagegen
Verfassungsbeschwerde einlegten, die durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
vom Herbst 1994 zurückgewiesen wurde, mag mittlerweile in Vergessenheit geraten sein.
Im Ergebnis wischte das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken
vom Tisch, die nicht zuletzt immer wieder vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag ins
Spiel gebracht worden waren. Dabei äußerte sich das Gericht auch zu dem Punkt, dass laut
Kommunalverfassung in Gemeinden mit 10.000 Einwohnern und mehr eine hauptamtli-
che Gleichstellungsbeauftragte eingestellt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht
stellte fest, dass die 10.000 Einwohner-Grenze eine Grenze ist, die sonst auch im Schles- 2
wig-Holsteinischen Gemeinderecht zu Unterscheidungen führt. Sie ist damit nicht willkür-
lich.


Aus Sicht des SSW hat sich daran nichts geändert. Trotzdem bringen CDU und SPD heute
gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und der Amtsordnung ein.
Einziger Punkt ist, dass die Zahl 10.000 durch die Zahl 15.000 ersetzt wird. Das ist vielleicht
nicht ganz, was sich die Herren des Gemeindetages wünschten, ihr langer Atem scheint
sich aber dennoch ausgezahlt zu haben. Denn frei nach dem Motto „steter Tropfen höhlt
den Stein“ haben sie erreicht, dass dadurch nahezu die Hälfte aller hauptamtlichen
Gleichstellungsstellen als „Streichungsmasse“ gefährdet ist. Diesem Schritt voran gegan-
gen ist, dass sich die Rahmenbedingung für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
über die Jahre immer weiter verschlechtert haben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aber
der Gipfel! – Nicht nur, weil er inhaltlich ein „Zurück in die Zukunft“ darstellt, sondern
auch, weil er die vom Bundesverfassungsgericht als gerechtfertigt charakterisierte Ein-
wohner-Grenze von 10.000 Einwohnern aufgibt.


Dass nach Meinung der regierungstragenden Fraktionen künftig nur Gemeinden mit
15.000 Einwohnern hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu berufen haben, ist also
sachlich nicht zu begründen. Die Änderung ist politisch gewollt – von der CDU allemal.
Und die SPD? Sie hat nachgegeben - des lieben Koalitionsfriedens willen oder aus anderen
Gründen. Wir werden es nicht erfahren. Worauf wir aber eine Antwort erwarten sollten,
sind eine ganze Reihe von offenen Fragen:


Warum z.B. kommt diese Änderung der Kommunalverfassung losgelöst von allen anderen
Überlegungen zum Thema Verfaltungsstrukturreform? 3
Welche sachlichen Gründe gibt es gegebenenfalls für die Einwohnergrenze, wo doch
gerade in Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform davon ausgegangen wird,
dass Verwaltungen mit mindestens 8.000 Einwohnern voll funktionsfähig sind. – Und
nicht zuletzt: Warum wird immer und überall von Aufgabenkriterien und Evaluation
gesprochen, nur hier nicht?
Ich gehe davon aus, dass diese Fragen auch Teil der Ausschussberatung sein werden. Was
bleibt, ist also die Feststellung, dass mit dieser Gesetzesänderung sich die Rahmenbedin-
gungen für die kommunale Gleichstellungsarbeit weiter verschlechtern. – Und dies vor
dem Hintergrund weiterer struktureller Benachteiligungen von Frauen in unserer Gesell-
schaft.
Durch Hartz IV wird somit die Abhängigkeit von Frauen – durch Zementierung des Ernäh-
rermodells – gewollt verstärkt. Denn durch die Anrechnung des Partnereinkommens sind
mehrere Hunderttausende erwerblose Frauen aus den Statistiken verschwunden. Sie
haben de facto keinen Zugang mehr zu Qualifizierungs- und Wiedereingliederungsmaß-
nahmen.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind für viele dieser Frauen die einzige Anlaufstel-
le, wo sie sich noch Gehör verschaffen können. Genau wie die Quote stellen sie in schwie-
rigen Zeiten eine institutionelle Hürde dar.
Sie sind das institutionalisierte schlechte Gewissen auf der kommunalen Ebene, wo Frauen
immer noch eine viel zu geringe Rolle spielen.
Allein schon aus diesem Grund können wir dem Änderungsantrag der FDP nicht folgen.

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