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Klaus-Peter Puls: Kein Ausstieg aus der Frauenpolitik
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 28.09.2005, Nr.: 146/2005Klaus-Peter Puls:Kein Ausstieg aus der FrauenpolitikIn der Landtagsdebatte zu TOP 4 – Änderung der Gemeindeordnung und der Amts-ordnung / Kommunale Gleichstellungsbeauftragte (Drucksache 16/106 und 16/127) – erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Die von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erhobene Forderung an die Landesregie- rung „Kein Ausstieg aus der Frauenpolitik!“ wird von der SPD-Landtagsfraktion drei- fach unterstrichen. Die SPD in Schleswig-Holstein steht dafür, dass es eine politische Daueraufgabe sein muss und bleiben wird, in allen gesellschaftlichen Bereichen für die Gleichberechtigung und die Gleichbehandlung der Geschlechter zu sorgen. Der Koali- tionsvertrag mit der CDU ändert daran nichts: - Es bleibt dabei, dass in den Kreisen, Ämtern, Städten und Gemeinden des Lan- des kommunale Gleichstellungsbeauftragte darauf achten, dass das in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankerte Grundrecht der Gleichberechtigung von Mann und Frau verwirklicht wird. - Es bleibt bei der Staatszielbestimmung unserer Landesverfassung (Artikel 6), wonach es verfassungsrechtliche Verpflichtung nicht nur des Landes, sondern auch der Gemeinden und Gemeindeverbände ist, Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und insbesondere darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in Gremien des öffentlichen Rechts zu gleichen Anteilen vertreten sind. - Und es bleibt bei der gesetzlichen Konkretisierung des Staatsziels im Gleich- stellungsgesetz des Landes, wonach kommunale Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten in den Kreisen, Ämtern und Gemeinden mitwirken dürfen, um auf die Gleichstellung von Männern und Frauen hinwirken zu können.Die einzige – auf Drängen der CDU – im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung der geltenden Rechtslage besteht in einer Heraufsetzung der Mindesteinwohnerzahl in Ämtern und Gemeinden für notwendig hauptamtliche Gleichstellungsarbeit: Nicht schon ab 10.000, sondern erst ab 15.000 Einwohnern und Einwohnerinnen soll künftig die gesetzliche Verpflichtung bestehen, kommunale Gleichstellungsbeauftragte haupt- amtlich zu bestellen.Die ebenfalls gesetzliche Verpflichtung in Gemeinden und Ämtern unterhalb dieser Einwohnergrenze ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, bleibt erhalten. Beide Koalitionsfraktionen erwarten sogar, dass über die jetzt und künftig gel- tende Rechtslage hinaus, d.h. unterhalb der verpflichtenden Einwohnergrenze von 15.000, nicht nur ehrenamtlich, sondern ebenfalls hauptamtlich gearbeitet wird. Der Koalitionsvertrag lautet an dieser Stelle: „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leis- ten einen großen Beitrag zur Realisierung der Gleichstellung von Männern und Frauen und sollen deshalb auch künftig erhalten bleiben. Diese Aufgabe ist in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern und Einwohnerinnen hauptamtlich vorzunehmen, in klei- -3-neren Gemeinden sollte dies nach Maßgabe kommunaler Eigenentscheidung ange- strebt werden“.Die Bestellung oder Nicht-Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter kom- plett den Kreisen, Ämtern und Gemeinden „im Rahmen ihrer Selbstverwaltung“ zu ü- berlassen, wie es die FDP beantragt, wäre aus unserer Sicht kontraproduktiv, weil im kommunalen Bereich Gleichstellungsbeauftragte leider immer wieder auch nur als Kostenfaktoren gesehen werden. Bei einer Annahme des FDP-Antrags bestünde mit- telfristig die Gefahr der völligen Einstellung kommunaler Gleichstellungsbemühungen aus Kostengründen: Das wollen wir nicht.Der FDP-Antrag lässt sich wie folgt kommentieren: Die Frauen in Schleswig-Holstein können froh sein, dass die FDP nicht im Regierungsboot sitzt: Wenn es nach den Her- ren der FDP-Fraktion ginge, würden die Interessen der Frauen über Bord gehen.Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir insbesondere für die Gleichstel- lungsbeauftragten noch eine Lösung aufzeigen müssen, die derzeit in Kommunen zwi- schen 10.000 und 15.000 Einwohnern und Einwohnerinnen hauptamtlich tätig sind. Ich bin sicher, dass uns in gemeinsamer sozialer Verantwortung für die Frauen auch die- ses gelingen wird.