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Lebenssituation von Flüchtlingen nach Kräften verbessern
135/2005 Kiel, 28. September 2005Lebenssituation von Flüchtlingen nach Kräften verbessernKiel (SHL) – Anlässlich des Nationalen Tages des Flüchtlings am 30. Sep- tember 2005, der traditionell am letzten Freitag der Interkulturellen Woche begangen wird, appelliert der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwan- derungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, Wulf Jöhnk, an die schwarz- rote Landesregierung, weitere Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden zu unternehmen.Gerade vor dem Hintergrund der seit Jahren erheblich zurückgehenden Zahlen von Asylsuchenden scheine die Zeit günstig, auf Landesebene alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, um Menschen, die im Asylverfahren sind, oder die dies bereits abgeschlossen und nun eine Duldung haben, den Aufenthalt zu erleichtern.Wulf Jöhnk begrüßt ausdrücklich, „dass das Land Schleswig-Holstein Abstand da- von genommen hat, zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg im mecklenburgischen Horst bei Boizenburg eine gemeinsame länderübergreifende Aufnahmeeinrichtung zu betreiben, sondern weiterhin seiner Verantwortung in lan- deseigenen Unterkünften gerecht werden will.“Hierzu gehöre jedoch auch, dass die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Landesunterkünften in Lübeck und Neumünster nicht noch mehr verlängert werde, betont Jöhnk.Denn: Der viele Monate – teilweise sogar über ein Jahr – dauernde Verbleib in den ehemaligen Kasernen in Lübeck und Neumünster beeinträchtige einen selbst be- stimmten Tagesablauf der Flüchtlinge, hier insbesondere der Familien und wirke integrationsfeindlich. Erschwerend kämen die bundesgesetzlichen Rahmenbedin- gungen, die unter anderem ein einjähriges Arbeitsverbot für Asylsuchende vorse- hen, hinzu. 2Auch hinsichtlich der Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen, die nicht mehr in den Landesunterkünften leben und dezentral untergebracht sind, wo sie in den Kommunen zum Teil schon seit vielen Jahren wohnen, fordert der Vertreter des Ausländerbeauftragten, Torsten Döhring, von der Landesregierung konkrete kleine Schritte.So sei es vielen Asylsuchenden, aber auch Menschen mit einer Duldung, nicht mög- lich, ein Konto zu eröffnen, weil die jeweiligen von der Ausländerbehörde ausgestell- ten Dokumente von den Geldinstituten nicht als Identitätsnachweis akzeptiert wür- den. Auch gibt es Schwierigkeiten bei der Zulassung zur Führerscheinprüfung (auch bei Personen, die bereits anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlings- konvention sind). Das Land sollte, so Jöhnk, sich dafür stark machen, diese Miss- stände abzuschaffen.Wenn auch das bundesweite Konzept zur Integration von Migrantinnen und Migran- ten Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder geduldet sind, von In- tegrationsangeboten ausschließt, so solle doch das Land in diesem Bereich Inte- grationsangebote weiterhin anbieten, beispielsweise das Lernen der deutschen Sprache und den Zugang zu Migrationssozialberatungsstellen.Auch im Bereich der ausreisepflichtigen Personen sieht der Ausländerbeauftragte Wulf Jöhnk Handlungsbedarf, zumindest im Bereich der Jugendlichen und Heran- wachsenden.Für diese Personengruppe, die der besonderen Sorgfaltspflicht des staatlichen Handelns unterliegen sollte, fordert er ein grundsätzliches Verbot der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit, auch bei bestehender Ausreisepflicht eine begonnene Schul- oder Berufsausbildung noch zu beenden.„Die Gruppe der 14- bis 18-jährigen Jugendlichen, von denen einige erhebliche In- tegrationsleistungen erbracht haben, können oft nicht von der bundesgesetzlich eingeführten und in Schleswig-Holstein großzügig praktizierten Härtefallregelung profitieren, wenn ihre Eltern nicht ebenfalls erhebliche Integrationsleistungen er- bracht haben und frei von staatlichen Transferleistungen sind.Diesen Jugendlichen darf aber der schwierige Arbeitsmarktzugang ihrer Eltern, oder deren geringe Kenntnisse der deutschen Sprache nicht derart zum Nach- teil gereichen, dass sie nicht den für sie wichtigen Schul- oder Berufsausbil- dungsabschluss machen dürfen.“