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Klaus-Peter Puls: Gremienbesetzung nach dem Zufallsprinzip?
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 28.09.2005, Nr.: 147/2005Klaus-Peter Puls:Gremienbesetzung nach dem Zufallsprinzip?In der Landtagsdebatte zu TOP 3 – Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Ge- setzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G10) / Einschränkung des Brief-, Post- und Fern- meldegeheimnisses (Drucksache 16/205 und 16 267) – sagte der innen- und rechtspo- litische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Nach Bundesrecht ist es möglich, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einzu- schränken, ohne über konkrete Post- und Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen die Betroffenen zu unterrichten, wenn die Überwachungsmaßnahme dem Schutz der frei- heitlich demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes dient. In Schleswig-Holstein darf der Innenminister ein- schränkende Maßnahmen anordnen und muss dann ein eigens dafür eingerichtetes Landtagsgremium in Abständen von höchstens sechs Monaten über die durchgeführ- ten Maßnahmen informieren. Das Gremium besteht in Schleswig-Holstein aus drei vom Landtag bestimmten Abgeordneten.Abweichend von den derzeitigen parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen haben die Regierungsfraktionen von CDU und SPD dem Oppositionsführer Kubicki (FDP) in dem 3er Gremium freiwillig nicht nur die Mitgliedschaft, sondern sogar den Vorsitz einge- räumt. Die Oppositionsfraktionen sind damit in zweifacher Hinsicht überobligatorisch vertreten. Der von den Grünen beschworene „Geist der großen Koalition“ erweist sich gerade in diesem Punkt nicht als kritikwürdig, sondern als vorbildlich. Der beantragten Mitgliedschaft jeder Landtagsfraktion im G10-Gremium bedarf es nicht. Auch andere Bundesländer arbeiten mit begrenzten Mitgliederzahlen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Wir halten es generell nicht für sinnvoll, nach jeder Landtagswahl entsprechend dem jeweils zufällig vorliegenden Wahlergebnis sämtliche Landesgesetze daraufhin zu ü- berprüfen, ob sämtliche Landtagsfraktionen in sämtlichen Landtagsgremien vertreten sind. Sowohl eine nach jeder Wahl mögliche, für Gremienarbeit unangemessene Viel- zahl von Landtagsfraktionen, als auch eine nach jeder Landtagswahl nicht auszu- schließende parlamentarische Existenz von Fraktionen mit rechts- oder mit linksextre- mistischer Ausrichtung bestärken uns in unserer Position, es in diesem hoch sicher- heitsrelevanten Gremium bei der Begrenzung auf drei Mitglieder zu belassen.