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28.09.05 , 17:06 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 25: Akteure müssen die Fähranbindung für Helgoland gemeinsam sichern

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 28.09.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 25 – Ganzjährige Verkehrsanbindung für Helgoland sicherstellen (Drucksache 16/265)

Thomas Hölck:

Akteure müssen die Fähranbindung für Helgoland gemeinsam sichern

Deutschlands einzige Hochseeinsel Helgoland ist ein touristisches und ökologisches Aushängeschild Schleswig Holsteins. Die Insel gehört zu den zehn beliebtesten Ausflugzielen Deutschlands. Auf Helgoland ankommen bedeutet, in einer anderen Welt ankommen. Oase der Ruhe, ein einzigartiges Natur-Denkmal, kein Autolärm und nette Helgoländer prägen diese andere Welt. Diese wunderschöne ökologische Oase frei von Staus hat, so paradox es auch klingen mag, ein Verkehrsproblem. Es fehlt eine verlässliche Winterfährverbindung und es fehlen im Sommer Schiffskapazitäten, um alle reisewilligen Tagestouristen auf die Insel befördern zu können.

Helgoland ist die einzige Gemeinde im Kreis Pinneberg, die über keine garantierte verbindliche Verkehrsanbindung verfügt. Das Personenbeförderungsgesetz, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das Regionalisierungsgesetz und das Gesetz über den ÖPNV in Schleswig-Holstein befassen sich in verschiedenster Weise mit Verkehrsverbindungen und Öffentlichem Nahverkehr. Aus keinem dieser Gesetze lässt sich nach meinem Kenntnisstand ein Anspruch der Helgoländer Bürgerinnen und Bür- ger auf die Einrichtung einer regelmäßigen Verkehrsanbindung mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln ableiten.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



Es ist daher eine gesamtstaatliche Aufgabe, den Inselbewohnern, dem Forschungs- standort Helgoland und der Inselwirtschaft eine solide auskömmliche Lebensgrundlage zu verschaffen. Lebensgrundlage bedeutet für Helgoland, 70 Kilometer Nordsee bis zum nächsten Festland überqueren zu können. Die gesamtstaatliche Verant- wortung definiert sich über die Staatszielbestimmungen und die Grundrechte. Alleine das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gebietet ein Mindestmaß an Mobilität, um an Orten außerhalb der Insel an Veranstaltungen teilnehmen zu können.

In Art. 20 Abs. 1 GG ist das Sozialstaatsprinzip verankert. Danach soll der Staat für die realen Bedingungen der Freiheitsentfaltung sorgen und die faktischen Chancen gleichmäßig verteilen. Diese verbindliche Verfassungsnorm richtet sich erster Linie an den Gesetzgeber, dem für die Umsetzung des Sozialstaatsprinzips ein weiter gesell- schafts- und wirtschaftspolitischer Gestaltungsspielraum zusteht. Der Staat hat das Recht und die Pflicht, vor allem dann ordnend und gestaltend einzugreifen, wenn sich Fehlentwicklungen zeigen. Das gilt vor allem, wenn die Selbstregulierung im wirtschaftlichen Prozess nicht mehr funktioniert. Nachteile – wie fehlende Versorgung mit Lebensmitteln und Gebrauchsgütern, mangelnde medizinische Versorgung, Ab- wanderung der Inselbevölkerung, eingeschränkte Teilhabe der Bürger an sozialen Ein- richtungen des Staates und fehlende Ausbaumöglichkeiten des Wirtschaftstandortes – sind Gründe genug, an die gesamtstaatliche Verantwortung aller Beteiligten zu appel- lieren.

Die Fakten sprechen für sich: • 56 % weniger Transportkapazitäten im Fahrgastbereich als 2004 • Ca. 55.000 weniger Tagesgäste als 2004 • bis zu 1 Mio. € Verlust für die Gemeindekasse • hohe Verluste für die Helgoländer Wirtschaft, • eine Reederei, die vom Festland den Helgolandverkehr dominiert -3-



• ein Reeder und Kapitän Cassen Eils, der 82 jährig im Winter die Insel freiwillig, a- ber verlässlich ansteuert • und Helgoländer, deren Zukunftsperspektive genommen wird, wenn die schlechte Fähranbindung an das Festland nicht verbessert wird.

Dies alles zeigt: Alle Beteiligten müssen sich für eine dauerhafte, wirtschaftlich trag- fähige Lösung der Verkehrsanbindung Helgolands einsetzen. Dabei sollte die Wirtschaft das gesamte Jahr in eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einbeziehen und Verluste im Winter durch Erträge im Sommer kompensieren. Wenn sich die Botschaft verselbständigt „Helgoland ist nicht erreichbar“, werden nicht nur im Winter die Gäste ausbleiben.

In diesem Zusammenhang ist mir die zuständige Behörde, die Kreisverwaltung Pinne- berg einschließlich Landrat, zu passiv. Der Landrat hätte als zuständige Verkehrsbe- hörde die Möglichkeit über § 139 Landeswassergesetz, die „Unterversorgung“ der Insel festzustellen, um eine Konzessionierung der Seeverkehrsleistung anzu- streben.

Natürlich sind auch rein privatwirtschaftliche Lösungen oder eine Kombination von Fracht und Personenverkehr im Winter denkbar. Es gibt ernstzunehmende Signale, dass sich die Helgoländer Wirtschaft an Schiffsfährverbindungen beteiligen will. Pri- vatwirtschaftliche Lösungen sind, wie man an der bisherigen Entwicklung erkennen kann, aber auch keine Garantie für eine verbindliche Fähranbindung auf Dauer. Eine verlässliche Lösung wird nach meiner Auffassung nur über eine Kombination aus staatlichem und privatwirtschaftlichem Handeln zu erreichen sein.

Alle Akteure – die Landesregierung, der Kreis Pinneberg, die Gemeinde Helgoland, aber auch die Reedereien und die Helgoländer Wirtschaft müssen die Fähranbindung der Insel sichern und für die Zukunft verlässlich gestalten. Die Helgoländer Bürgerin- -4-



nen und Bürger, die Inselwirtschaft haben Anspruch darauf, dass die Landesregierung sich aktiv für die Zukunftsperspektiven der Insel einsetzt. Daher bitte ich dem Antrag zuzustimmen: Helgoland 54 Grad, 10 Minuten und 57Sekunden nördlicher Breite und 7 Grad, 53 Minuten und 1 Sekunde östlicher Länge darf nicht abgehängt werden. Daher bitte ich, dem Antrag zuzustimmen.

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