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28.09.05 , 17:31 Uhr
SPD

Jürgen Weber zu TOP 26: Mittel in den Hochschulen effizienter und zielgerichteter einsetzen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 28.09.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 26 – Antrag auf Zustimmung zu den Eckwerten für das Anreizbudget (Drucksache 16/268)

Jürgen Weber:

Mittel in den Hochschulen effizienter und zielgerichteter einsetzen

Mit dem Hochschulvertrag, den das Land Schleswig-Holstein und die Hochschulen des Landes vor zwei Jahren für den Zeitraum von 2004 – 2008 geschlossen haben, wurde der Rahmen dafür geschaffen, dass sich unsere Hochschullandschaft leistungsstärker und wettbewerbsfähiger entwickeln kann. Ein wichtiger Bestandteil des gemeinsamen Vorha- bens ist eine neue Form der Hochschulsteuerung, die wir brauchen, um die Mittel in den Hochschulen effizienter und zielgerichteter einsetzen zu können.

Mit dem heute hier vorgelegten „Antrag auf Zustimmung zu den Eckwerten für das Anreiz- budget im Rahmen der Vergabe der Landesmittel an die Hochschulen“ wird konsequen- terweise eine konkrete Maßnahme in Angriff genommen. Wir begrüßen das!

Mit dem Vorhaben, konkret 5 % des Budgetvolumens für Leistungsanreize auszuloben, setzt die neue Landesregierung konsequent den von ihren Vorgängern vorbereiteten Weg fort. Auch das begrüßen wir!

Dass dieser erste Schritt im Rahmen des bestehenden Hochschulvertrages kostenneutral umgesetzt werden muss, versteht sich von selbst. Insofern könnte man der Versuchung erliegen, bei einer Neuordnung der Finanzströme „Gewinner“ und „Verlierer“ auszumachen – wenn man die Dinge allein regional bewerten will. Unter dem Strich gewinnt bei einer
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



leistungsorientierten Finanzierung natürlich die Hochschullandschaft insgesamt und damit in erster Linie auch die Studierenden.

Auch wenn der variable Teil der Finanzierung nur 5 % beträgt, so muss man sich die Prin- zipien und Parameter einmal im Detail ansehen. Grundsätzlich gibt es natürlich rein quanti- tative Bewertungen wie auch solche, die tatsächlich Qualität in einer Hochschule messen. Da wir fraglos mehr und nicht weniger qualifizierte Hochschulabsolventen brauchen, ist auch die quantitative Größe der Zahl der Absolventen in gewisser Weise ein Quali- tätsfaktor. Trotzdem wird man sich bei der Entwicklung qualitativer Parameter künftig auf eine größere Differenzierung einlassen müssen.

Der Vorschlag der Landesregierung in ihrem Antrag ist naturgemäß etwas großteilig. Das kann in einem ersten Schritt auch gar nicht anders sein. Wir halten die Gleichgewichtung von Lehre und Studium auf der einen Seite und von Forschung und Wissens- und Techno- logietransfer auf der anderen Seite für richtig. Auch die Berücksichtigung der Leistung bei der Erhöhung der Zahl der Professorinnen an der Gesamtzahl der besetzten Pro- fessuren ist sinnvoll und auch dringend notwendig.

Der Antrag der Landesregierung findet unsere Zustimmung. Nichtsdestotrotz möchte ich ein paar Anmerkungen machen, die unseres Erachtens bei der Umsetzung und bei der Fortschreibung beachtet werden sollten:

⎯ Durch die Ergebnisse der Erichsen-Kommission ist es zu Strukturveränderungen gekommen, die noch nicht überall in ihrem Ergebnis greifen können. Dieser Prozess sollte bei der Bewertung berücksichtigt werden. ⎯ Es ist auch die Frage zu stellen, wie historisch entstandene Sonderstrukturen wie zum Beispiel die Mittelbauschwäche an der Universität Flensburg oder der natürli- che Promotionsüberhang an der Universität Lübeck, die ja in erster Linie Mediziner ausbildet, berücksichtigt werden können. -3-



⎯ Ebenso bin ich der Auffassung, dass Evolution von Leistung in der Lehre in die Qualitätsfeststellung Eingang finden muss. Evolution, die für mich selbstverständlich auch Bewertungen durch Studierende mit beinhalten muss. Ich halte dies für wich- tig, da auch die Studierenden ein Anrecht darauf haben, mittelvergaberelevan- te Bewertungen zu formulieren. Fraglos richtig ist es – wie der Antrag der Landesregierung formuliert – den Durch- schnittswert jeweils vergleichbarer Hochschulen in der Bundesrepublik als Bench- Mark zu setzen. Nur wird es in der Praxis darauf ankommen, was man für ver- gleichbare Hochschulen hält. ⎯ Die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, dass es nur so gehen kann: relativ grobe Raster als Anstiegsparameter zu wählen. Das entbindet uns nicht der Aufga- be, für die zukünftige Finanzierung ab dem Haushalt 2009 an einer differen- zierteren Ausarbeitung qualifizierter Parameter zu arbeiten.

Wie gesagt: Wir stimmen dem Antrag der Landesregierung als Grundlage zu. Eine Diskus- sion über Eckwerte und Leistungsparameter ist notwendig. Ich füge allerdings aus gege- benem Anlass hinzu: Grundlage für die Gestaltung der Parameter müssen die gemeinsa- men Ziele der Leistungsverbesserung sein. Eine Diskussion vom anderen Ende her, also den Veränderungen bei den einzelnen Hochschulen, führt zum Status quo und weg vom gemeinsam formulierten hochschulpolitischen Ziel.

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