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Wolfgang Baasch zu TOP 41: Antidiskriminierung soll Aufgabe der Bürgerbeauftragten werden!
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 29.09.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 41 – Tätigkeitsbericht[pb1] der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten für das Jahr 2004 (Drucksache 16/103)Wolfgang Baasch:Antidiskriminierung soll Aufgabe der Bürgerbeauftragten werden!6,4% mehr Eingaben bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten machen deutlich, dass unser Sozialrecht nicht immer einfach und schon gar nicht einfach zu durchschauen ist. Es zeigt aber auch, dass die Veränderungen bzw. Reformen unserer sozialen Sicherungssysteme, die zwingend notwendig sind, dazu führen, dass Verunsi- cherung herrscht und viele Menschen mit den Veränderungen nicht klar kommen.In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass wir uns in den Koalitionsver- einbarungen darauf verständigt haben, die Aufgaben der Bürgerbeauftragten zu erhalten, denn die Bürgerbeauftragte ist eine wichtige Unterstützung für die Menschen in unserem Land und dies auch gerade in Zeiten des Wandels und der Veränderun- gen unserer sozialen Sicherung!Sehr geehrte Frau Wille-Handels, Ihnen und Ihrem Team ein ganz herzliches Danke- schön für die geleistete Arbeit und den vorliegenden Jahresbericht 2004! Der Bericht zeigt deutlich: In den Bereichen Sozialhilfe, der gesetzlichen Kranken- und Rentenversi- cherung sowie dem Behinderten- und Schwerbehindertenrecht brauchen die Menschen in unserem Land Unterstützung, ja sie brauchen eine engagierte Bürgerbeauftragte als engagierte Interessenvertretung. Eine Arbeit, die Sie, Frau Wille-Handels, hervorragend leisten. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Aus dem umfangreichen Bericht der Bürgerbeauftragten will ich einen Punkt besonders hervorheben. Auf den Seiten 34 und 35 geht es um die Grundsicherung für Arbeitssu- chende. Die Bürgerbeauftragte schildert den Weg bis zum Inkrafttreten des II. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), das zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Und dabei ist es nicht erstaunlich, dass die betroffenen Menschen 16-seitige Anträge auszufüllen hatten und dabei keine Probleme bekommen haben. Aber sehr erstaunlich ist es, wenn Men- schen nach erfolgreicher Antragsausfüllung Bescheide bekommen, in denen Rechtshilfe- belehrungen fehlen, Berechnungen nicht nachvollziehbar waren oder gar Telefonnum- mern für Rückfragen einfach nicht mit angegeben wurden. Hier zeigt sich deutlich, nicht nur individuell brauchen Menschen Hilfe, es geht auch darum, Behörden, Versiche- rungen und andere Institutionen auf grundsätzliche Unzulänglichkeiten aufmerk- sam zu machen und diese abzustellen.Ein ganz aktueller Fall sind hierbei die Bearbeitungszeiten und die Erreichbarkeit der Fa- milienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Es ist schwer vorstellbar, dass Menschen, die sich mit Anliegen an die Familienkasse wenden, z.B. über eine Stunde in einer Telefon- Hotline warten, um dann als Ergebnis zu erfahren, dass ihr Anruf nicht entgegen genom- men werden kann. Dass Anträge und schriftliche Anfragen über Wochen ohne Antwort von der Familienkasse bleiben – all dies kann und darf nicht wahr sein. Aber Zeitungs- meldungen über die Familienkasse in Bad Oldesloe und zuletzt vom 21.09. über die Fa- milienkasse in Flensburg bestätigen diese Vorkommnisse.Das Kindergeld und der seit dem 01.01.2005 zu beantragende Kinderzuschlag für Ge- ringverdiener ist für viele Familien bzw. Alleinerziehende ein wichtiger Bestandteil ihres monatlichen Einkommens. Verzögerungen führen hier direkt zu Verschuldungen und bringen Familien in finanzielle Not. Dies darf nicht sein und darum haben Sie, Frau Wille- Handels, unsere volle Unterstützung, wenn es darum geht, die Bundesagentur für Arbeit aufzufordern, diese Defizite umgehend abzustellen. -3-An dieser Stelle will ich noch einen grundsätzlichen Ansatz ansprechen. Wir alle stehen ein für starke Bürgerrechte. Bürgerrechte, wie sie durch die Richtlinien des Europäischen Rates zur Antidiskriminierung gestärkt werden sollen. Es bleibt eine Aufgabe der politi- schen Gremien, ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot für die Merkmale der sexuellen Identität und Orientierung in unser Recht umzusetzen. Dies kann nicht nur auf nationaler Ebene geschehen, wir benötigen auf Landesebene eine konkrete Zustän- digkeit.Analyse von Diskriminierung, Impulsgebung und Ombudsfunktion sind einige Aufgaben im Rahmen der europäischen Richtlinien. Aufgaben, deren Wahrnehmung ich mir sehr gut bei der Bürgerbeauftragten vorstellen kann. Die Bürgerbeauftragte ist Ombudsfrau, kann in politische Diskussionen eingreifen und gesellschaftliche Veränderungen an- mahnen und sie kann in ihren regelmäßigen Berichten den Themenbereich „Antidiskri- minierung“ aufgreifen.Also nicht nur ein Dank für die geleistete Arbeit der Bürgerbeauftragten, sondern auch eine sinnvolle Erweiterung der Aufgaben. Den Bericht der Bürgerbeauftragten und diese neuen Ideen sollten wir intensiv im Sozi- alausschuss des Landtages weiter beraten.