Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

29.09.05 , 10:29 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Jörg Nickel Landeshaus TOP 41 – Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel für soziale Angelegenheiten Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0178/28 49 591 Monika Heinold E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 266.05 / 29.09.2005


Nun sind auch Konsequenzen gefordert
Wir danken der Bürgerbeauftragten und ihren Team einmal mehr für ihre hervorragende Arbeit und ihr großes Engagement für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Auch der Tätigkeitsbereicht für das Jahr 2004 zeigt, wie alle seine Vorgänger, wie not- wendig und wichtig diese Arbeit ist. Inzwischen hat dies sogar die CDU-Fraktion einge- sehen und ihre bisherigen Streichungspläne, die sie noch bei Beratung des Haushaltes im vergangenen Jahr vehement vertreten hat, ad acta gelegt.
Die CDU hatte schlicht aufs falsche Pferd gesetzt hat, weil sie Sparvorschläge für ihre unfinanzierbaren Forderungen brauchte. Die Fallzahlen der Bürgerbeauftragten steigen von Jahr zu Jahr, weil die Gesetze immer noch zu kompliziert sind und das gesellschaft- liche Klima rauer wird.
Im Jahr 2004 haben sie ein Maximum von 2.775 Fällen erreicht, von ihnen konnten er- freulicherweise 2.608 im Sinne der BürgerInnen abgeschlossen werden. Dank Hartz IV werden die Zahlen 2005 noch einmal steigen.
Besonders bedrückend ist, dass anscheinend die Verwaltungen zunehmend ihrer Ver- pflichtung zur sachgerechten Bearbeitung der Bürgeranliegen nur unzureichend nach- kommen - das ist weder bürgerfreundlich noch kundenorientiert.
Ein demokratischer Sozialstaat lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte offensiv einfordern und ihnen dabei kompetente Unterstützung zur Verfügung gestellt wird.
1/2 Die Bürgerbeauftragte leistet dieses, ist landesweit bekannt, fachlich anerkannt und hat ihre Außensprechtage bedarfsentsprechend erweitert und verstetigt.
Institutionen wie die Bürgerbeauftragte, der Flüchtlingsbeauftragte, der Behindertenbe- auftragte und wie der Petitionssauschuss stabilisieren unseren Staat. Auch deshalb un- terstützen Bündnis 90/Die Grünen den Vorstoß der Bürgerbeauftragten für die modellhaf- te Erprobung eines Beschwerde- und Ideenmanagements in einzelnen Behörden.
Exemplarisch dafür, dass Verwaltungshandeln überprüft werden muss, sind die gemein- samen Servicestellen für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX. Die grundle- gende Intention dieser Einrichtungen war, alle Leistungsträger im Interesse der Ratsu- chenden in einer zentralen Beratungs- und Anlaufstelle zusammen zu führen und Ver- schiebebahnhöfe aufzulösen.
Die Antragsteller sollten in der Servicestelle Informationen über alle Leistungsträger ab- rufen und das komplette Antragsverfahren dort abwickeln können. Die Zuständigkeitszu- ordnung, die Kooperation zwischen den betroffenen Leistungsträgern sowie die Fristwah- rung und Abwicklung des Antragsverfahrens sollten intern durch die Servicestelle umge- setzt werden.
Der Bericht der Bürgerbeauftragten aber auch der des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung machen deutlich, dass wir von dieser guten Idee in der Praxis noch mei- lenweit entfernt sind:
- In fast allen Servicestellen sind lediglich Mitarbeiter eines Leistungsträgers, in Schles- wig-Holstein der LVA, im Einsatz.
- Eine Kooperation mit anderen Leistungsträgern ist in den wenigsten Fällen in konkreten Arbeitsabläufen geregelt, sondern beschränkt sich auf das Wissen um Telefonnummern und Ansprechpartner.
- Die Inanspruchnahme der Servicestellen ist gering; nach dem Bericht der wissenschaft- lichen Begleitforschung hatten 30 Prozent der Servicestellen bundesweit im gesamten Jahr 2003 keinen einzigen Kundenkontakt und weitere 22 Prozent nur bis fünf Kunden.
- Auch 2004 sind noch nicht alle Servicestellen in Schleswig-Holstein auch barrierefrei er- reichbar.
Diese Ergebnis ist nicht akzeptabel. Deshalb hat meine Fraktion diesen Punkt aufgegrif- fen und einen Landtagsantrag gestellt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, im Dezember einen Bericht über die Arbeit der Servicestellen vorzulegen, die Probleme auf- zuzeigen und Lösungsansätze zu benennen. Ich danke der Bürgerbeauftragten und ih- rem Team für die wertvolle Arbeit und die gute Zusammenarbeit.
***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen