Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Heiner Garg zum Bericht der Bürgerbeauftragten
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 220/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 29. September 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Soziales/Bürgerbeauftragte www.fdp-sh.de Heiner Garg zum Bericht der Bürgerbeauftragten In seinem Redebeitrag zu TOP 41 (Tätigkeitsbericht der Bürger- beauftragten für soziale Angelegenheiten für das Jahr 2004) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Die Jahr für Jahr steigenden Eingaben an die Bürgerbeauftragte machen deutlich, dass auch nach 16 Jahren die Arbeit der Bürgerbeauftragten vom Bürger nicht nur akzeptiert wird, sondern zu einer nicht mehr wegzudenkende Institution des Landtages geworden ist.Die erfolgreiche Hilfe zeigt, dass das Engagement der Bürger- beauftragten und ihrer Mitarbeiter, gepaart mit unvermindert hoher Qualität in der Beratung, vom ratsuchenden Bürger mehr denn je gebraucht wird.Für dieses Engagement danke ich Ihnen im Namen meiner Fraktion sehr herzlich.Die Institution der Bürgerbeauftragten, die in früheren Zeiten selbst immer wieder Gegenstand von Debatten war, ist heute nicht nur fraktionsübergreifend unumstritten und anerkannt – sie ist ein Aushängeschild unseres Parlamentes.Der Bericht des Jahres 2004 und der erste Zwischenbericht zur Einführung des SGB II, also von „Hartz IV“, müssen uns als Landesparlament und somit als Gesetzgeber allerdings zu Denken geben:Wir dürfen nicht länger die Institution einer Bürgerbeauftragen als „Ausputzer“ für gut gemeinte aber schlecht gemachte Gesetze ansehen.Die Bürgerbeauftragte ist auch nicht dafür da, die aufgrund der Flut von Einzelbestimmungen überforderten Verwaltung zu entlasten, die bei der erforderlichen Einzelfallentscheidung ihre Beurteilungsspielräume nicht kennt oder aber nicht bürgernah ausschöpft. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Die Anlaufstelle einer Bürgerbeauftragten soll nach ihrem Verständnis vor allem eines sein: Eine Rückkoppelung der Praxis an die Politik.Als Gesetzgeber sollten wir uns immer wieder die Frage stellen, ob die von uns verabschiedeten Regelungen und Normen überhaupt praxistauglich sind?Wird das erreicht, was die Politik durch die Regelungen erreichen wollte - oder wurde das definierte Ziel verfehlt?Machen wir Politik mit und für Menschen – oder gegen sie? Dabei wäre es schon schlimm genug, wenn die Menschen letzteres empfinden.Genau das sind die Fragen, die durch Bürgernähe und aufgrund der pragmatischen Hilfeleistungen durch die Institution einer Bürgerbeauftragten beantwortet werden sollten. Dabei macht sie nichts anderes, als uns aufzuzeigen, wo was nicht funktioniert.Als Vorwarnsystem an den Gesetzgeber liefert der jährlich vorgelegte Bericht der Bürgerbeauftragten sehr viele Antworten.Und wenn wir ehrlich sind, häufen sich die negativen Antworten – und das mit steigender Tendenz.Ein konkretes Beispiel: Mit der Einrichtung gemeinsamer Servicestellen nach § 23 SGB IX sollten die für die Betroffenen unübersichtlichen Strukturen und Hilfsangebote vereinheitlicht und durch eine bessere Kooperation der einzelnen Leistungsträger das bestehende System optimiert werden.So die Zielsetzung des Gesetzgebers.Es wurde erwartet, dass durch eine zentrale Anlaufstelle den Ratsuchenden eine einfache, schnelle und konkrete Hilfe zukommt und dadurch ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird.Gut vier Jahre nach in Kraft treten des SGB IX entpuppen sich gerade diese Servicestellen als große Enttäuschung – fehlendes Personal, fehlendes Geld und fehlende Kooperation zwischen den Trägern.Hinzu kommt, dass auf die mitunter besonderen Bedürfnisse von Blinden, Gehörlosen und Menschen mit geistigen Behinderungen nicht eingegangen wird oder eingegangen werden kann.Hier haben wir den klassischen Fall, dass vom Gesetzgeber ein bestimmtes Ziel gewollt wird – dieses aber in der praktischen Umsetzung an Widrigkeiten zu scheitern droht.Wir sind gefragt im Bund, im Land und in den Kommunen, um Gesetze wieder so zu gestalten, dass sie den Zweck, den sie erfüllen sollen auch erfüllen können.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/