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Sandra Redmann zu TOP 11: FDP auf dem Holzweg
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 29.09.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 11 – Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Drucksache 16/270)Sandra Redmann:FDP auf dem HolzwegWir kennen seit dem Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz inzwischen die Vorliebe der FDP, Gesetzesentwürfe mit Inhalten vorzulegen, zu denen in der letzten Legislaturperiode Gemeinsamkeiten zwischen CDU und FDP bestanden haben. Die FDP verkennt dabei absichtlich, dass wir inzwischen eine Regierung haben, die von den Fraktionen der SPD und CDU getragen wird. So kann ohne Regierungsverantwortung zwar wesentlich lockerer und einfacher ein Gesetz vorgelegt werden. Aber zur Verwirk- lichung eines Gesetzes bedarf es schon mehr Substanz.So ganz ernst kann auch die FDP den Entwurf nicht gemeint haben, den es findet sich noch nicht mal eine Begründung für ein neues Waldgesetz, das im Übrigen gerade erst mit Wirkung zum 1.1.2005 novelliert worden ist. Der Wald in Schleswig-Holstein eignet sich nicht für taktische Spielereien und derart schlicht gestrickte Entwürfe. Wir haben in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU lange über die Bedeutung des Wal- des und insbesondere seine Allgemeinwohlfunktionen durchaus auch kontrovers disku- tiert, aber Einigkeit haben wir in folgender Formulierung erzielt: „Unser Land ist das weitaus waldärmste Flächenland in Deutschland mit immer noch unter 10 % Waldanteil. Der Wald spielt für die Allgemeinheit eine bedeutsame Rolle: u. a. im Bereich des Kli- ma-, Erosions-, Grundwasser- und Lärmschutzes ebenso wie im Naturschutz, da er na- türlicher Lebensraum für den größten Teil unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-ist. Gerade im tourismusintensiven Schleswig-Holstein hat aber auch der Erholungs- raum Wald für die Menschen eine herausragende Bedeutung.“Beim Lesen des FDP-Gesetzesentwurfes drängt sich der Eindruck auf, dass vor allem die Nutzfunktion – auch für den Landeswald – in den Vordergrund gestellt werden soll. So soll das frisch eingerichtete Sondervermögen „Landeswald“ als optimierter Re- giebetrieb bewirtschaftet werden und das freie Betretungsrecht aller Wälder wieder ein- geschränkt werden – ein großer Rückschritt im Vergleich zu anderen Bundesländern.Viel zu kurz kommen im Gesetzentwurf der FDP die Bedeutung des Waldes für das All- gemeinwohl und die Zielsetzungen für den Staats- und Körperschaftswald, wie sie im geltenden Waldgesetz in § 6 niedergelegt sind. Hervorzuheben sind hier z.B. die von der FDP völlig verdrängte Waldpädagogik und Öffentlichkeitsarbeit über den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwick- lung.Dabei bin ich mir selbstverständlich bewusst, dass Holz auch ein wichtiger Wirtschafts- faktor für die ca. 1 Million Beschäftigten in diesem Bereich darstellt. Sicher ist für mich weiter, dass das heranwachsende Holz nur zu drei Vierteln genutzt wird. Wir haben der- zeit große Holzvorräte in den Wäldern lagern, die Potenziale für die Bauwirtschaft, die Papierwirtschaft, aber auch in der energetischen Nutzung darstellen. Aber: Wer wie die FDP den Wald nur noch in Kubikmetern für die Wirtschaft betrachtet, hat den Begriff der Nachhaltigkeit nicht verstanden.Ich sage Ihnen an dieser Stelle klar und deutlich: Aus meiner Sicht besteht kein Ände- rungsbedarf am bestehenden Landeswaldgesetz, für das wir im letzten Jahr hart ge- kämpft haben. Ich bin mir aber selbstverständlich auch der Aussage aus dem Koaliti- onsvertrag bewusst, wonach alle Umweltgesetze – auch das Waldgesetz – vor dem Hintergrund Bürokratieabbau und Deregulierung bis 2006 auf den Prüfstand gestellt -3-werden sollen. Der FDP-Entwurf ist hier aber nicht hilfreich, die FDP befindet sich auf dem waldpolitischen Holzweg und wird keine Begleiter finden.Wie es gute parlamentarische Tradition ist, werden wir den Antrag aber in den Umwelt- ausschuss überweisen und dort wieder aufrufen, wenn von der Landesregierung in ei- nem geordneten Verfahren ein Gesetzesentwurf erstellt und dem Parlament vorgelegt wird.