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Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Änderung der Landesverfassung
Presseinformation Kiel, den 29.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort Anke Spoorendonk der Landesverfas 16/2 TOP 12 Gesetz zur Änderung de r Landesverfassung Drs. 16/279Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung sieht vor, dass jedeFraktion des Landtages das Bundesverfassungsgericht anrufen kann, sofern Zweifel an derförmlichen oder sachlichen Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung bestehen.Bündnis 90/Die Grünen und der SSW beabsichtigen hiermit, die parlamentarischen Rechteder Opposition zu sichern. Das ist beim Bestehen einer Großen Koalition schwierig, weildie Regierungsmehrheit sehr groß ist und die gesamte Opposition ausbremsen kann. Dasmuss nicht zwangläufig so kommen, aber wenn, dann kann mittels des Anrufrechts aucheine kleine Partei die Einhaltung der Verfassung einklagen.Der SSW ist sich sehr wohl darüber im Klaren, dass das Anrufungsrecht missbrauchtwerden kann. In der Geschichte der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland 2gibt es nicht wenige Beispiele hierfür. In der Regel sind es aber gerade die großen Parteienbzw. Fraktionen, die das Bundesverfassungsgericht für sich zu instrumentalisieren ver-suchten; und eben nicht die kleinen Parteien, zu denen alle Oppositionsparteien imSchleswig-Holstein Landtag zweifellos gehören.Aus grundsätzlichen Überlegungen zur Wirkungsweise und Kontrollfähigkeit des Parla-mentes gegenüber der Landesregierung hat der SSW gemeinsam mit Bündnis90/DieGrünen die Initiative ergriffen. Wir wollen erreichen, dass die Oppositionsfraktionen auchfür den Fall einer großen Koalition das Bundesverfassungsgericht anrufen können.Die Regierungsfraktionen sind eng an die Landesregierung und deren Handlungs- undEntscheidungszwänge gebunden. Zweifel an der Vereinbarkeit von Landesrecht undVerfassung laufen daher Gefahr, innerhalb der großen Koalition schnell beiseite gefegt zuwerden; man hat ja eine Mehrheit, eine große Mehrheit.Beim jetzigen Quorum von einem Drittel der Abgeordneten läuft Artikel 44 Nr. 2 jedoch insLeere. Eine Anpassung ist erforderlich, um dem Parlament eine wichtige Kontrollfunktionzu erhalten.Eine große Koalition darf nicht zu einem parlamentarischen Ausnahmezustand werden,bei dem der Opposition auf kaltem Wege die Waffen aus der Hand geschlagen werden.Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen der beiden großen Fraktionen, ihr Parla-mentsverständnis höher zu stellen, als ihr Parteibuch.Unterstützen Sie unsere Initiative.