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29.09.05 , 11:58 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Änderung der Landesverfassung

Presseinformation Kiel, den 29.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
der Landesverfas 16/2 TOP 12 Gesetz zur Änderung de r Landesverfassung Drs. 16/279


Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung sieht vor, dass jede
Fraktion des Landtages das Bundesverfassungsgericht anrufen kann, sofern Zweifel an der
förmlichen oder sachlichen Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung bestehen.


Bündnis 90/Die Grünen und der SSW beabsichtigen hiermit, die parlamentarischen Rechte
der Opposition zu sichern. Das ist beim Bestehen einer Großen Koalition schwierig, weil
die Regierungsmehrheit sehr groß ist und die gesamte Opposition ausbremsen kann. Das
muss nicht zwangläufig so kommen, aber wenn, dann kann mittels des Anrufrechts auch
eine kleine Partei die Einhaltung der Verfassung einklagen.


Der SSW ist sich sehr wohl darüber im Klaren, dass das Anrufungsrecht missbraucht
werden kann. In der Geschichte der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland 2
gibt es nicht wenige Beispiele hierfür. In der Regel sind es aber gerade die großen Parteien
bzw. Fraktionen, die das Bundesverfassungsgericht für sich zu instrumentalisieren ver-
suchten; und eben nicht die kleinen Parteien, zu denen alle Oppositionsparteien im
Schleswig-Holstein Landtag zweifellos gehören.


Aus grundsätzlichen Überlegungen zur Wirkungsweise und Kontrollfähigkeit des Parla-
mentes gegenüber der Landesregierung hat der SSW gemeinsam mit Bündnis90/Die
Grünen die Initiative ergriffen. Wir wollen erreichen, dass die Oppositionsfraktionen auch
für den Fall einer großen Koalition das Bundesverfassungsgericht anrufen können.


Die Regierungsfraktionen sind eng an die Landesregierung und deren Handlungs- und
Entscheidungszwänge gebunden. Zweifel an der Vereinbarkeit von Landesrecht und
Verfassung laufen daher Gefahr, innerhalb der großen Koalition schnell beiseite gefegt zu
werden; man hat ja eine Mehrheit, eine große Mehrheit.


Beim jetzigen Quorum von einem Drittel der Abgeordneten läuft Artikel 44 Nr. 2 jedoch ins
Leere. Eine Anpassung ist erforderlich, um dem Parlament eine wichtige Kontrollfunktion
zu erhalten.


Eine große Koalition darf nicht zu einem parlamentarischen Ausnahmezustand werden,
bei dem der Opposition auf kaltem Wege die Waffen aus der Hand geschlagen werden.


Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen der beiden großen Fraktionen, ihr Parla-
mentsverständnis höher zu stellen, als ihr Parteibuch.
Unterstützen Sie unsere Initiative.

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