Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 17 - Entschließung zur Medienanstalt Nord
Presseinformation Kiel, den 29.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort Anke SpoorendonkTOP 17 Entschließung zur Medienanstalt Nord Drs. 16/217Wenn wir heute beschließen, den Weg für eine Medienanstalt Nord zu ebnen, dann wirft Schles-wig-Holstein mit seiner Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) einerhebliches Kompetenzgewicht in die Waagschale für die Fusion der Landesmedienanstalten.Noch im Sommer diesen Jahres konnten wir der ULR zu ihrem 20 jährigen Bestehen gratulieren,was für viele von uns zum Anlass genommen wurde, sich noch mal mit der geleisteten Arbeit derULR auseinander zu setzen. Und hierbei lässt sich feststellen, dass die ULR für Schleswig-Holsteineine Menge vorzuweisen hat. Angefangen 1986 mit der bundesweit ersten Lizenzvergabe für einenprivaten Hörfunksender, der offenen Kanäle bis hin zur erfolgreichen Einführung des DVB-T imletzen Jahr und der aktuellen Einführung von Handy-TV. Und damit wären wir bereits beim Thema.Denn die beiden letzt genannten Punkte wurden in Kooperation der beiden Landesmedienanstal-ten durchgeführt.Wie wir alle wissen, hat sich die Medienwelt mit ihren dazu gehörenden Techniken in den letztenJahren rasant weiter entwickelt. Daher gilt es, die entsprechenden Landesmedienanstalten für dieHerausforderungen der Zukunft fit zu machen, damit sie entsprechend reagieren können. Mit der 2erfolgreichen Einführung von Handy-TV und DVB-T haben beide Medienanstalten bereits bewie-sen, dass sie erfolgreich zusammen arbeiten können. Und mit dem vorliegenden Antrag, sprichtsich der Schleswig-Holsteinische Landtag für eine stärkere länderübergreifende ZusammenarbeitSchleswig-Holsteins und Hamburgs im Bereich der Medienpolitik aus. Dies findet auch die Unter-stützung des SSW.Doch ich möchte ganz deutlich sagen, dass dieser Zusammenschluss nur unter der Bedingungdurchgeführt werden darf, dass beide Anstalten wirklich gleichberechtigt sind. Es ist für uns vonerheblicher Bedeutung, dass sich die ULR und die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM)als gleichrangige Partner sehen und die Verhandlungsgespräche auf gleicher Augenhöhe stattfin-den. Nur so ist es möglich, dass die unterschiedlichen Belange Schleswig-Holsteins und Hamburgsentsprechend berücksichtigt werden können.Wir wissen, dass es unterschiedliche Strukturen bei den Medienanstalten gibt - beispielsweise beiden Zulassungsverfahren für Sender. Aber auch sonst gibt es durchaus unterschiedliche Ansätze,wie die Medienanstalten bisher agiert haben. Schleswig-Holstein hat als Flächenland durchausandere Interessen als Hamburg. So sind beispielsweise die offenen Kanäle in Schleswig-Holsteinregionale Besonderheiten, für die man sich bei den Verhandlungen einsetzen muss.Aber Schleswig-Holstein hat ein Alleinstellungsmerkmal, dem bei einem möglichen Zusammen-schluss auch medienpolitisch Rechnung getragen werden muss. So ist unser Änderungsantrag zuverstehen. Der SSW fordert, dass auch die kulturellen Belange der dänischen Minderheit und derfriesischen Volksgruppe bei einer Zusammenlegung der Landesmedienanstalten entsprechendberücksichtigt werden.Nur, wenn Schleswig-Holstein und Hamburg ihre jeweiligen Interessen gleichberechtigt vertretensehen, wird es gelingen, einen zukunftsfähigen Zusammenschluss hinzubekommen. Daher ist eswichtig, dass im Zuge einer möglichen Zusammenlegung die Stärken gebündelt werden, um dieMedienanstalt Nord schlagkräftig zu machen, damit sie sich auf dem Markt behaupten kann. Nurdann wird es möglich sein, mit einer gestärkten gemeinsamen Medienanstalt sich der bundeswei-ten Konkurrenz in Berlin, München oder Köln zu stellen.