Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

29.09.05 , 12:16 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 17 - Entschließung zur Medienanstalt Nord

Presseinformation Kiel, den 29.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 17 Entschließung zur Medienanstalt Nord Drs. 16/217


Wenn wir heute beschließen, den Weg für eine Medienanstalt Nord zu ebnen, dann wirft Schles-
wig-Holstein mit seiner Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) ein
erhebliches Kompetenzgewicht in die Waagschale für die Fusion der Landesmedienanstalten.
Noch im Sommer diesen Jahres konnten wir der ULR zu ihrem 20 jährigen Bestehen gratulieren,
was für viele von uns zum Anlass genommen wurde, sich noch mal mit der geleisteten Arbeit der
ULR auseinander zu setzen. Und hierbei lässt sich feststellen, dass die ULR für Schleswig-Holstein
eine Menge vorzuweisen hat. Angefangen 1986 mit der bundesweit ersten Lizenzvergabe für einen
privaten Hörfunksender, der offenen Kanäle bis hin zur erfolgreichen Einführung des DVB-T im
letzen Jahr und der aktuellen Einführung von Handy-TV. Und damit wären wir bereits beim Thema.
Denn die beiden letzt genannten Punkte wurden in Kooperation der beiden Landesmedienanstal-
ten durchgeführt.


Wie wir alle wissen, hat sich die Medienwelt mit ihren dazu gehörenden Techniken in den letzten
Jahren rasant weiter entwickelt. Daher gilt es, die entsprechenden Landesmedienanstalten für die
Herausforderungen der Zukunft fit zu machen, damit sie entsprechend reagieren können. Mit der 2

erfolgreichen Einführung von Handy-TV und DVB-T haben beide Medienanstalten bereits bewie-
sen, dass sie erfolgreich zusammen arbeiten können. Und mit dem vorliegenden Antrag, spricht
sich der Schleswig-Holsteinische Landtag für eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit
Schleswig-Holsteins und Hamburgs im Bereich der Medienpolitik aus. Dies findet auch die Unter-
stützung des SSW.
Doch ich möchte ganz deutlich sagen, dass dieser Zusammenschluss nur unter der Bedingung
durchgeführt werden darf, dass beide Anstalten wirklich gleichberechtigt sind. Es ist für uns von
erheblicher Bedeutung, dass sich die ULR und die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM)
als gleichrangige Partner sehen und die Verhandlungsgespräche auf gleicher Augenhöhe stattfin-
den. Nur so ist es möglich, dass die unterschiedlichen Belange Schleswig-Holsteins und Hamburgs
entsprechend berücksichtigt werden können.


Wir wissen, dass es unterschiedliche Strukturen bei den Medienanstalten gibt - beispielsweise bei
den Zulassungsverfahren für Sender. Aber auch sonst gibt es durchaus unterschiedliche Ansätze,
wie die Medienanstalten bisher agiert haben. Schleswig-Holstein hat als Flächenland durchaus
andere Interessen als Hamburg. So sind beispielsweise die offenen Kanäle in Schleswig-Holstein
regionale Besonderheiten, für die man sich bei den Verhandlungen einsetzen muss.


Aber Schleswig-Holstein hat ein Alleinstellungsmerkmal, dem bei einem möglichen Zusammen-
schluss auch medienpolitisch Rechnung getragen werden muss. So ist unser Änderungsantrag zu
verstehen. Der SSW fordert, dass auch die kulturellen Belange der dänischen Minderheit und der
friesischen Volksgruppe bei einer Zusammenlegung der Landesmedienanstalten entsprechend
berücksichtigt werden.


Nur, wenn Schleswig-Holstein und Hamburg ihre jeweiligen Interessen gleichberechtigt vertreten
sehen, wird es gelingen, einen zukunftsfähigen Zusammenschluss hinzubekommen. Daher ist es
wichtig, dass im Zuge einer möglichen Zusammenlegung die Stärken gebündelt werden, um die
Medienanstalt Nord schlagkräftig zu machen, damit sie sich auf dem Markt behaupten kann. Nur
dann wird es möglich sein, mit einer gestärkten gemeinsamen Medienanstalt sich der bundeswei-
ten Konkurrenz in Berlin, München oder Köln zu stellen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen