Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anne Lütkes zu TOP 17 Medienanstalt Nord
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 17 – Entschließung zur Medienanstalt Nord Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Anne Lütkes: Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 271.05 / 29.09.2005Der Zusammenschluss darf keine Verlierer, sondern nur Gewinner haben Bündnis 90/Die Grünen haben sich stets für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Hamburg ausgesprochen. Zusammenarbeit bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben kann Synergieef- fekte, bessere Fachlichkeit und Einsparungen bringen. Selbstverständlich ist jeder Einzelfall sorgfältig zu beurteilen.Für eine Medienanstalt Nord heißt dies, der Vereinigungsprozess muss zu einer Win/Win- Situation führen. Dazu muss genau und differenziert erarbeitet werden, welche Strukturen sich als erfolgreich erwiesen haben und erhalten bleiben sollten. Für Schleswig-Holstein wä- ren das insbesondere die kulturelle Filmförderung, die Nachwuchsarbeit und die Struktur der Offenen Kanäle. Daneben sind selbstverständlich auch die spezifischen Interessen der Standorte zu berücksichtigen, das gilt insbesondere für die Beratung. Hamburgs Medienwirt- schaft spielt in einer anderen Liga als die Schleswig-Holsteins, dementsprechend sind natür- lich auch hier die Interessen unterschiedlich.Eine Medienanstalt Nord hätte verschiedenste Aufgaben zu erfüllen, die alle für sich hinsicht- lich Ihrer Fusionstauglichkeit betrachtet werden müssen. Am einfachsten ist das sicherlich bei der Zulassung und Überwachung der privaten Rundfunkanbieter zu beantworten.Eine Zusammenlegung reiner Verwaltungstätigkeiten ist für uns unproblematisch.Bei der Frage der Finanzierung der Offenen Kanäle ist hingegen darauf zu achten, dass die hiesige erfolgreiche – vielleicht auch erfolgreichere – Struktur erhalten bleibt. Die wirtschaftli- che Filmförderung und die kulturelle Filmförderung müssen auch künftig so ausgestattet sein, dass die Interessen der schleswig-holsteinischen Filmwirtschaft gewahrt bleiben. Die Verankerung der kulturellen Filmförderung durch die ULR im novellierten Landesrundfunkge- setz sichert die Finanzbasis der Filmförderung und muss auch im Falle der Fusion erhalten bleiben. . Auch der Medienrat muss bei einer stärkeren Zusammenarbeit oder gar Fusion geschützt sein.Wir geben der Landesregierung gerne die Möglichkeit, mit dem Rückenwind des Landtages über die gemeinsame Medienanstalt zu verhandeln. Unter Punkt zwei des Antrages sind – da gehe ich von Übereinstimmung aus – auch die eben genannten Einzelpunkte zu subsumie- ren. Dass die Landesregierung die Interessen Schleswig-Holsteins beachten muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Verpflichtung auf effiziente Strukturen der neuen Behörde eben- falls. ***