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29.09.05 , 15:21 Uhr
B 90/Grüne

Klaus Müller zu Business Improvement Districts (BID)

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 7 – Gesetz zur Einführung von Innovationsberei- chen zur Stärkung der Einzelhandel- und Dienstleis- Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 tungszentren (BID) Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0178/28 49 591 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher E-Mail: presse@gruene.ltsh.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Internet: www.sh.gruene-fraktion.de
Klaus Müller: Nr. 273.05 / 29.09.2005

BIDs beleben die Innenstädte und stärken die Kaufkraft Eine gute Idee greift um sich. In Kanada, USA, Australien, Neuseeland, Südafrika, Brasilien und Jamaika gibt es sie bereits. 48 Bundesstaaten in den USA haben eine eigene Gesetzge- bung mit inzwischen über 600 Gebieten geschaffen. Allein in New York City sind seit 1982 über 45 Gebiete entstanden.
Es geht um ein Instrument zur Stärkung und Belebung unserer Innenstädte, es geht um Bu- siness Improvement Districts – kurz BIDs – oder auf deutsch: um Innovationsbereiche zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren.
Was ist ein BID? Der Grundgedanke ist, dass GrundeigentümerInnen und Gewerbetreibende sich gemeinsam mit VertreterInnen der lokalen Verwaltung für Maßnahmen engagieren, die der Erhaltung und Stärkung innerstädtischer Standorte und ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten dienen.
Dabei beteiligen sich alle GrundeigentümerInnen eines räumlichen begrenzten Gebietes auch an der Finanzierung der beschlossenen Aktivitäten. Somit gibt es keine Trittbrettfahre- rInnen, die zwar profitieren, aber nichts selber dazu beitragen. Deshalb muss das Konzept auch die Zustimmung einer möglichst breiten Mehrheit der betroffenen GrundeigentümerIn- nen finden.
Die Geschäftsleute können gemeinsam die Infrastruktur (Beschilderung, Beleuchtung, Fahr- radstellplätze oder ähnliches), die Begrünung oder Reinigung verbessern, sie können Stadt- teilfeste oder Sonderaktionen organisieren oder eine geschäftsübergreifende Kundenbetreu- ung aufbauen.
Das selbst abgesteckte Aufgabenfeld eines BID kann den üblichen Tätigkeitsrahmen deut- scher Stadtmarketingorganisationen deutlich übersteigen. Dies gilt beispielsweise für Maß- nahmen zur Pflege und Gestaltung öffentlicher Straßen und Plätze oder Aktivitäten zur
1/3 Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit. Mit den üblichen TrittbrettfahrerInnen bei gemeinschaftlichen Aktionen ist jetzt Schluss: Alle profitieren, alle entscheiden mit, alle leis- ten ihren Beitrag. Genau darum geht es.
Wir wollen, dass Kaufkraft wieder in die Innenstädte zurückgeholt wird, um Wege reduzieren zu können und attraktive Innenstädte zu haben. Einkaufszentren organisieren sich auf priva- ter Grundlage, sind dann aber in der Regel kein öffentlicher Raum mehr und die Kaufleute müssen sich allen Regelungen des Einkaufszentrums unterordnen.
Wir wollen aber auch dem klassischen Einzelhandel die Möglichkeit geben, sich ein attrakti- ves Umfeld zu schaffen, ohne dass der öffentliche Zugang aufgegeben wird. Wenn der Staat dazu finanziell immer weniger in der Lage ist oder sich bewusst andere Prioritäten setzt, dann ist ein Rahmen für eine Selbstorganisation und Eigeninitiative erforderlich.
Wie entsteht ein BID? Zunächst muss eine grundstücksgenaue Abgrenzung der zukünftigen BID-Geschäftszone vorgenommen werden. Die BID-InitiatorInnen, meist GrundstückseigentümerInnen und örtli- che Kaufleute, stellen dann einen mehrjährig angelegten Projektplan auf und kalkulieren die Projektinvestitionen. Anhand der erwarteten Gesamtkosten legt die Gemeinde BID-Abgaben fest.
Als nächster Schritt erfolgt eine in der Öffentlichkeit ausgetragene Diskussion des Vorha- bens. Nach Ablauf eines vorher festgelegten Diskussionszeitraumes gibt es ein Wider- spruchsrecht, bzw. es wird indirekt unter den GrundeigentümerInnen abgestimmt.
Anschließend werden eine Satzung und der BID-Haushalt verabschiedet, bzw. genehmigt. Die Abgabe wird dann zusammen mit der Grundsteuer von der Kommune eingezogen und an die private BID-Gesellschaft weitergeleitet. Dieses Verfahren sichert eine weitgehend au- tonome Mittelverwendung durch die BID-Gesellschaft. Die Budgetautonomie ist auch der Grund dafür, dass die abgabepflichtigen GrundeigentümerInnen die Abgabe nicht als zusätz- liche Steuer empfinden.
Bisherige Erfahrungen: Seit dem 1. Januar 2005 besteht in Hamburg durch das „Gesetz zur Stärkung von Einzel- handels- und Dienstleistungszentren“ (BID-Gesetz) die rechtliche Grundlage für die Einrich- tung von Innovationsbereichen. Im Hamburg gibt es zwei konkrete BID-Projekte: Am Neuen Wall in der City und in Bergedorf.
Neben der gesetzlichen Regelung in Hamburg gibt es in weiteren Bundesländern Initiativen, die dem Geist eines BID entsprechen, bislang aber auf ein Gesetz verzichten. Dazu gehört Nordrhein-Westfalen mit ihrem Projekt: „Ab in die Mitte“, an dem sich rund 20 Kommunen beteiligen.
Die Innenstädte, aber auch die Quartiere, brauchen einen neuen Ansatz, um in der harten Konkurrenz mit Einkaufszentren und Einkaufparks zu bestehen. Wir Grüne halten das Prinzip der Selbsthilfe hoch. Die Hamburger Kaufleute und GrundeigentümerInnen haben sich die- ses Prinzip zu Eigen gemacht, mit tatkräftiger Unterstützung der Bezirke und der Stadt Ham- burg. Und sie haben Erfolg damit.
Warum sollte ein Ansatz, der in Hamburg erfolgreich die Innenstädte belebt, die Immobilien- werte der EigentümerInnen verbessert und die Umsätze der Kaufleute steigert, in den Städ- ten Schleswig-Holsteins nicht genauso funktionieren? Mehrere Städte in Schleswig-Holstein haben mittlerweile ihr Interesse an einem ähnlichen Ansatz gezeigt, so Kiel, Lübeck, Elms- horn und Neumünster.
Wir haben uns mit unserem Gesetzentwurf am Hamburger Gesetz orientiert und es auf ein Flächenland übertragen. Neu ist die Aussage, dass die Hoheit über den öffentlichen Raum bei der Kommune bleibt. Die Entscheidung über ein BID ist eine freiwillige Selbstverwal- tungsaufgabe der Kommunen. Weiter sollen die Abgaben in der Regel nicht auf private Miet- verhältnisse umgelegt werden, wofür voraussichtlich die bundesgesetzlichen Grundlagen ge- ändert werden müssen.
Ansonsten sind die Hamburger Quoten übernommen worden, die Initiative muss von 15 Pro- zent der EigentümerInnen mit 15 Prozent der Grundfläche des BID-Bezirkes kommen. Die betroffenen GrundeigentümerInnen bekommen während einer vierwöchigen öffentlichen Aus- legung die Möglichkeit, dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept eines Bündnisses für Innovation und Dienstleistung, kurz BID, zu widersprechen. Widersprechen weniger als 33,3 Prozent der GrundeigentümerInnen/der Grundstücksfläche, steht der Einrichtung des BIDs nichts mehr im Wege.
Ein BID ist auf maximal fünf Jahre begrenzt, kann aber verlängert werden. Wir sind sehr zu- versichtlich, dass es im schleswig-holsteinischen Landtag eine Mehrheit für den BID- Gesetzentwurf geben wird.
Zwar hat der Ministerpräsident Carstensen sich vor zwei Wochen in einem Interview mit dem Pinneberger Tageblatt (27. August 2005) noch negativ geäußert, aber im Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist zum BID folgendes festgeschrieben worden: „Zur Förderung des Ein- zelhandels und Belebung der Innenstädte wollen wir in Anlehnung an das Hamburgische BID-Gesetz auch in Schleswig-Holstein die Innenstadt-Marketing-Bemühungen der Einzel- handelsunternehmen fördern.“
Das können wir Grüne nur begrüßen und wir machen den ersten Schritt. Die IHKs und auch die grüne Ratsfraktion in Kiel arbeiten bereits seit mehreren Monaten an der Umsetzung ei- nes BID für die Landeshauptstadt. Uwe König, Einzelhändler und Vorsitzender des Förder- kreises Kieler Altstadt e.V. hat uns in unserem Weg ermutigt.
Wir teilen die Einschätzung der IHK-Vereinigung, dass es der bessere und schnellere Weg für Schleswig-Holstein ist, das Hamburger Gesetz anzupassen, als den gesamten Komplex vollständig neu aufzuarbeiten.
Mit unserer BID-Gesetzesinitiative wollen wir den Prozess in Schleswig-Holstein beschleuni- gen und bitten um Überweisung in den Wirtschaftsausschuss.
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