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20.10.05 , 13:37 Uhr
FDP

Heiner Garg: Diskussion um Sterbehilfe ist notwendig - Schmerzlindernde Medizin muss massiv gefördert werden

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 242/2005 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 20. Oktober 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Aktive Sterbehilfe/Palliativmedizin
Heiner Garg: Diskussion um Sterbehilfe ist



www.fdp-sh.de notwendig - Schmerzlindernde Medizin muss massiv gefördert werden -
Zur Diskussion um die Zulassung einer so genannte „aktiven Sterbehilfe“ in Deutschland sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist bezeichnend, dass der Ruf nach einer so genannten „aktiven Sterbe- hilfe“ gerade in den Ländern besonders laut ist, in denen die palliativ- medizinische Versorgung noch in den Kinderschuhen steckt. Ähnlich wie in den Niederlanden ist auch Deutschland nach wie vor „Entwicklungsland“ im Bereich der schmerzlindernden (palliativmedizinischen) Forschung und Lehre.
Die Bevölkerung ist über die Möglichkeiten einer schmerzfreien Behandlung von schweren Krankheiten zu wenig informiert. Sowohl Mediziner als auch die Mitarbeiter in der Kranken- und Altenpflege sind im Hinblick auf eine palliativmedizinische Pflege und Schmerztherapie nicht ausreichend vorbereitet. Wir dürfen uns deshalb nicht wundern, dass laut Umfragen fast dreiviertel der Bevölkerung den Gedanken einer „aktiven Sterbehilfe“ positiv gegenüber steht.
Deshalb bin ich dankbar, dass wir auch in der breiten Bevölkerung eine offene Debatte führen – schon allein um aufzuzeigen, dass wir in Deutschland noch viel aufzuholen haben. Allein der Umstand, dass wir hierzulande noch meilenweit von dem internationalen Standard von 50 Palliativbetten für eine Million Einwohner entfernt sind, zeigt doch, wie sehr wir am Anfang stehen. Es kann nicht sein, dass wir an bundesweit 36 Universitäten mit angeschlossenen Klinika lediglich 3 Palliativstationen anbieten.
Die FDP in Schleswig-Holstein hat sich bereits im Herbst 2001 in einer sehr offenen Debatte gegen eine „aktive Sterbehilfe“ und für einer Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung ausgesprochen“, so Garg.
Anlage: Beschluss der FDP Schleswig-Holstein „Hilfe beim Sterben – Sterbebegleitung fördern“ vom 24. November 2001.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Beschluss der FDP Schleswig-Holstein Der Landesparteitag hat am 24. November 2001 in Rendsburg folgenden Beschluss gefasst:


Hilfe beim Sterben – Sterbebegleitung fördern

Die FDP Schleswig-Holstein begrüßt die durch den Beschluss des niederländischen Parlaments vom April 2001 zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe angestoßene Debatte über ein in Deutschland oftmals tabuisiertes Thema.
Die FDP stellt fest, dass die Sterbebegleitung nach palliativ-medizinischen Gesichtspunkten von unschätzbarem Wert für die Betreuung terminal kranker Patienten ist. Daher fordert die FDP, die Angebote im Bereich der Palliativmedizin - so etwa durch die Bereitstellung von Palliativbetten in Krankenhäusern, die Einrichtung von stationären Hospizen und die Etablierung von mobilen Pflegediensten im Bereich der häuslichen Betreuung unheilbar Kranker - verstärkt auszubauen und zu fördern. Ebenso muss die Forschung in der Schmerztherapie intensiviert werden. Das Ziel liberaler Politik muss sein, palliativ- medizinische Angebote zu einem Bestandteil der flächendeckenden Regelversorgung zu machen.
Die Liberalen nehmen jedoch zugleich zur Kenntnis, dass die Mehrzahl terminal Kranker in Kliniken betreut werden, die eine individuelle, auf die Bedürfnisse des einzelnen Patienten gestützte Sterbebegleitung derzeit nur eingeschränkt anbieten können.

Aus diesem Grund fordert die FDP Schleswig-Holstein:

1. Strukturelle Verbesserung im Bereich der Palliativmedizin
1.1 Forschung und Lehre Deutschland ist im weltweiten Vergleich nach wie vor „Entwicklungsland“ im Bereich der palliativmedizinischen Forschung und Lehre. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP eine deutliche Stärkung der Forschung in diesem Bereich sowie die grundlegende Überarbeitung der Lehrinhalte im Bereich des humanmedizinischen Studiums unter Berücksichtigung palliativmedizinischer Inhalte.
1.2 Palliativmedizinische Versorgungsstruktur ausbauen Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist der Ausbau der palliativmedizinischen Versorgungsstruktur sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich notwendig. Eine flächendeckende Verbesserung mit palliativmedizinischen Betten ist bei der Krankenhaus- bzw. der Krankenhaus-rahmenplanung des Landes zu berücksichtigen.
Gleichzeitig sind die Ausbildungsanforderungsprofile im Bereich der Krankenpflege entsprechend zu überarbeiten.

2. Stärkung und Weiterentwicklung hospitärer Versorgungsstrukturen
Die FDP unterstützt ausdrücklich die Bemühungen auf Bundesebene, ambulante Hospizarbeit fördern zu wollen. Der in diesem Zusammenhang vom Land Baden- Württemberg in den Deutschen Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Förderung der ambulanten Hospizarbeit trägt hierbei dem Wunsch der meisten Sterbenskranken Rechnung, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung sterben zu dürfen. Die FDP Schleswig-Holstein setzt sich daher auf Landesebene für den weiteren Auf- und Ausbau entsprechender Versorgungsstrukturen im ambulanten aber auch im stationären Bereich ein. Das Wegbrechen familiärer Versorgungs-strukturen infolge der demografischen Entwicklung sowie der hiermit einhergehenden Änderung sozio-demografischer Faktoren (z.B. zunehmende Anzahl von Einpersonen-Haushalten, steigende Frauenerwerbsquote) erfordert den Ausbau professioneller Versorgungsstrukturen.
Darüber hinaus fordert die FDP Schleswig-Holstein im Rahmen einer grundlegenden Reformierung der Altenpflegeausbildung – als bundeseinheitliche Basisausbildung mit Spezialisierungsmöglichkeit – die Berücksichtigung palliativ-medizinischer Inhalte.

3. Gesetzgebungsbedarf
Die FDP fordert eine Präzisierung der gesetzlichen Regelungen in folgenden Bereichen:
3.1 Abbruch oder Unterhaltung lebenserhaltender Maßnahmen Entsprechend der gegenwärtigen Rechtslage ist die Behandlung eines Kranken gegen dessen informierten und ausdrücklichen Willen nicht zulässig. Hierbei kann durch den Arzt auch eine möglicherweise unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden. Zur Wahrung der Rechtssicherheit in den Fällen des Abbruchs bzw. der Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen fordert die FDP daher, eine entsprechende Regelung in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung im Strafgesetzbuch sollte dabei festlegen, dass derjenige, der lebenserhaltende Maßnahmen abbricht oder unterlässt, nicht rechtswidrig handelt, wenn dabei folgende Gesichtpunkte
berücksichtigt worden sind:
- Der Betroffene muss die entsprechende Handlung ausdrücklich und ernsthaft verlangt haben. - Im Falle, dass der Betroffene zu einer entsprechenden Willensäußerung außerstande ist, gilt für den mutmaßlichen Willen des Betroffenen eine hinreichend formulierte Patientenverfügung.
3.2 Leidensmindernde Maßnahmen Da die indirekte Sterbehilfe durch Inkaufnahme des Todes oder vorzeitigen Todes eines schwer leidenden Patienten - in Folge einer nicht beabsichtigten, aber möglichen Nebenfolge einer leidensmindernden Maßnahme - bereits heute als rechtlich zulässig gilt, dies aber derzeit gesetzlich nicht normiert ist, fordert die FDP eine solche Klarstellung für die handelnden Ärzte.
3.3 Nichtbehinderung einer Selbsttötung Ein unheilbar kranker Mensch sollte, wenn er in informierter und verständiger Abwägung der Konsequenzen einen unabwendbaren und unheilbaren anhaltenden Leidenszustand durch eine gezielte Selbsttötung abkürzen will, weder an der Ausführung der Selbsttötung gehindert noch nach der Ausführung des Selbsttötungsversuches wiederbelebt werden. Mit dem Vorliegen solcher Fälle des frei verantwortlichen Selbsttötungsversuches würde die rechtliche Pflicht des Arztes als Garant oder eines Dritten, die Ausführung bzw. den Todeseintritt zu verhindern, entfallen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Zur Verbesserung der Rechtssicherheit in Fällen des Selbsttötungsversuches fordert die FDP eine entsprechende gesetzliche Regelung.
3.4 Schaffung eines bundeseinheitlichen Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsgesetz) In Analogie zu dem Gesetz über die Berufe der Krankenpflege setzt sich die FDP Schleswig-Holstein für ein bundeseinheitliches Altenpflegeausbildungs-gesetz als Basisausbildung mit Spezialisierungsmöglichkeiten auf Alten- und Krankenpflege sowie der Regelung einer Ausbildungsvergütung ein. In entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sollen palliativ-medizinische Inhalte berücksichtigt werden.
3.5 Ergänzung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Krankenpflege Die Krankenpflegeausbildung wird im theoretischen und praktischen Unterricht um die Ausbildungsinhalte „Palliativmedizin“ und „palliative Krankenpflege“ ergänzt.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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