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Anke Spoorendonk zu TOP 33 - Erleichterung öffentlich-privater Partnerschaften
Presseinformation Kiel, den 9.11.2005 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 33 Erleichterung öffentlich-privater Partnerschaften Drs. 16/347Die Förderung von Public-Private-Partnerschips (PPP) oder zu Deutsch: öffentlich-privaterPartnerschaften (ÖPP) - scheint ein neues Steckenpferd der Finanzpolitiker in derBundesrepublik zu werden. Mit diesem Begriff, der eine Vielzahl von gemeinschaftlichenProjekten zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft beschreibt, verbindetsich die Hoffnung, die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte zu lösen, das hoheLeistungsniveau des Staates zu erhalten und gleichzeitig den erheblichen Bedarf an einermodernen Infrastruktur zu decken.Und in der Tat gibt es einige internationale Erfahrungen - z.B. aus Dänemark,Großbritannien oder den Niederlanden - die gezeigt haben, dass man mit öffentlich-privaten Partnerschaften öffentliche Leistungen nicht nur bis zu 20 % billiger, sondernauch schneller und in einer höheren Qualität herstellen kann. Das war auch einer derGründe dafür, dass die Bundesregierung und der Bundesrat im Sommer 2005 das„Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften“ 2beschlossen haben. Allerdings scheint es beim Gesetzgebungsverfahren etwas schnellgegangen zu sein. So hat das Präsidium des Deutschen Städtetages kritisiert, dass dieExperten der kommunalen Spitzenverbände mit ihrem gebündelten Sachverstand nichtan der Erarbeitung des Entwurfs für das ÖPP-Beschleunigungsgesetz beteiligt wordensind. Wenn man bedenkt, dass weit mehr als 60% der möglichen ÖPP-Projekte inDeutschland vor allem städtische und kommunale Investitionen umfasst, ist dies schoneine merkwürdige Vorgehensweise. Auch einige unabhängige Experten habe die Eile desGesetzgebungsverfahrens kritisiert.Diese Kritik darf keinen verwundern. Denn neben dem Ausbau von neuen Autobahnenscheint der Gesetzgeber ein großes Betätigungsfeld für ÖPP-Projekte im Auge zu haben.Von Schulen und Verwaltungsgebäuden bis hin zu Kinderbetreuung, Stadtentwicklungund Gesundheit – ja, sogar bei der öffentlichen Sicherheit soll in Zukunft fast jedeöffentliche Leistung durch ÖPP-Projekte finanziert werden können. Diese Zielsetzunglöst natürlich eine gewisse Skepsis aus.Auch wenn sich der SSW nicht grundsätzlich gegen ÖPP-Projekte ausspricht, einAllheilmittel gegen die leeren Kassen der öffentlichen Hand sind sie aus unserer Sichtnicht. Und die CDU-Fachveranstaltung am letzten Mittwoch hier im Landeshaus hat jagezeigt, dass es bei dem ÖPP noch eine ganze Reihe von ungeklärten Fragen gibt. ZumBeispiel muss es vor allem darum gehen, dass man sichere Rahmenbedingungen undklare Standards für eine größere Nutzung der ÖPP schafft. Und es geht darum, dass dieBestimmungen des ÖPP-Beschleinigungsgesetzes auf Landesebene vernünftig ausgefülltwerden. Ich will hier in diesem Zusammenhang auf einige der wichtigsten Fragen ausSSW-Sicht eingehen.Ein ÖPP-Projekt macht aus unserer Sicht nur wirklich Sinn, wenn durch eine langfristigangelegte Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaftöffentliche Infrastrukturprojekte über den gesamten Lebenszyklus wirtschaftlicher zurealisieren sind als bisher. Und dabei muss es insbesondere darum gehen, dass das Risiko 3von der öffentlichen Hand auf den privaten Anbieter übertragen wird. Mit anderenWorten: ÖPP-Projekte dürfen nicht dazu dienen, dass sich die Privatwirtschaft dieRosinen aus den öffentlichen Leistungen herauspickt.Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass die ÖPP-Projekte so transparent wie möglichgestaltet werden - u.a. durch strikte Einhaltung von vergaberechtlichen Vorschriften –auch, um eine wirksame externe Erfolgskontrolle durch die weiterhin verantwortlichepolitische Ebene zu ermöglichen. Für den SSW ist dabei besonders wichtig, dass das hierin Schleswig-Holstein geltende Tarifreuegesetz durch ÖPP-Projekte nicht durch dieHintertür ausgehöhlt werden darf. Mit anderen Worten: Wir fordern, dass dasTariftreuegesetz auch für ÖPP-Projekte in Schleswig-Holstein weiterhin gelten muss.Ein letzter Punkt ist die Forderung, dass wir in Schleswig-Holstein nicht den gleichenFehler machen sollten wie auf Bundesebene. Deshalb müssen die kommunalenSpitzenverbände umfassend in den jetzt folgenden Gesetzgebungsprozess eingebundenwerden. Denn es wird entscheidend darauf ankommen, dass wir vor Ort Standards undGrundlagen schaffen, die dafür Sorge tragen, dass die Kommunen tatsächlich von ÖPP-Projekten profitieren und nicht am Ende als „Dummer Hans“ vor den professionellenprivaten ÖPP-Projektmanagern dastehen. Denn davon - das darf man in der Diskussionauch nicht vergessen -gibt es ja schon heute einige negative Beispiele. Es ist also wichtig,dass wir umsichtig und weitsichtig mit dem Instrument der öffentlich-privatenPartnerschaften umgehen.Daher möchte ich auch anregen, dass wir diesen Antrag erst einmal in die Ausschüsseüberweisen, denn obwohl die CDU-Fachtagung sehr anregend und interessant war,ersetzt sie nicht die Ausschussberatungen des Landtages.