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09.11.05 , 11:43 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 33 - Erleichterung öffentlich-privater Partnerschaften

Presseinformation Kiel, den 9.11.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 33 Erleichterung öffentlich-privater Partnerschaften Drs. 16/347

Die Förderung von Public-Private-Partnerschips (PPP) oder zu Deutsch: öffentlich-privater
Partnerschaften (ÖPP) - scheint ein neues Steckenpferd der Finanzpolitiker in der
Bundesrepublik zu werden. Mit diesem Begriff, der eine Vielzahl von gemeinschaftlichen
Projekten zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft beschreibt, verbindet
sich die Hoffnung, die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte zu lösen, das hohe
Leistungsniveau des Staates zu erhalten und gleichzeitig den erheblichen Bedarf an einer
modernen Infrastruktur zu decken.


Und in der Tat gibt es einige internationale Erfahrungen - z.B. aus Dänemark,
Großbritannien oder den Niederlanden - die gezeigt haben, dass man mit öffentlich-
privaten Partnerschaften öffentliche Leistungen nicht nur bis zu 20 % billiger, sondern
auch schneller und in einer höheren Qualität herstellen kann. Das war auch einer der
Gründe dafür, dass die Bundesregierung und der Bundesrat im Sommer 2005 das
„Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften“ 2

beschlossen haben. Allerdings scheint es beim Gesetzgebungsverfahren etwas schnell
gegangen zu sein. So hat das Präsidium des Deutschen Städtetages kritisiert, dass die
Experten der kommunalen Spitzenverbände mit ihrem gebündelten Sachverstand nicht
an der Erarbeitung des Entwurfs für das ÖPP-Beschleunigungsgesetz beteiligt worden
sind. Wenn man bedenkt, dass weit mehr als 60% der möglichen ÖPP-Projekte in
Deutschland vor allem städtische und kommunale Investitionen umfasst, ist dies schon
eine merkwürdige Vorgehensweise. Auch einige unabhängige Experten habe die Eile des
Gesetzgebungsverfahrens kritisiert.
Diese Kritik darf keinen verwundern. Denn neben dem Ausbau von neuen Autobahnen
scheint der Gesetzgeber ein großes Betätigungsfeld für ÖPP-Projekte im Auge zu haben.
Von Schulen und Verwaltungsgebäuden bis hin zu Kinderbetreuung, Stadtentwicklung
und Gesundheit – ja, sogar bei der öffentlichen Sicherheit soll in Zukunft fast jede
öffentliche Leistung durch ÖPP-Projekte finanziert werden können. Diese Zielsetzung
löst natürlich eine gewisse Skepsis aus.


Auch wenn sich der SSW nicht grundsätzlich gegen ÖPP-Projekte ausspricht, ein
Allheilmittel gegen die leeren Kassen der öffentlichen Hand sind sie aus unserer Sicht
nicht. Und die CDU-Fachveranstaltung am letzten Mittwoch hier im Landeshaus hat ja
gezeigt, dass es bei dem ÖPP noch eine ganze Reihe von ungeklärten Fragen gibt. Zum
Beispiel muss es vor allem darum gehen, dass man sichere Rahmenbedingungen und
klare Standards für eine größere Nutzung der ÖPP schafft. Und es geht darum, dass die
Bestimmungen des ÖPP-Beschleinigungsgesetzes auf Landesebene vernünftig ausgefüllt
werden. Ich will hier in diesem Zusammenhang auf einige der wichtigsten Fragen aus
SSW-Sicht eingehen.


Ein ÖPP-Projekt macht aus unserer Sicht nur wirklich Sinn, wenn durch eine langfristig
angelegte Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft
öffentliche Infrastrukturprojekte über den gesamten Lebenszyklus wirtschaftlicher zu
realisieren sind als bisher. Und dabei muss es insbesondere darum gehen, dass das Risiko 3

von der öffentlichen Hand auf den privaten Anbieter übertragen wird. Mit anderen
Worten: ÖPP-Projekte dürfen nicht dazu dienen, dass sich die Privatwirtschaft die
Rosinen aus den öffentlichen Leistungen herauspickt.


Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass die ÖPP-Projekte so transparent wie möglich
gestaltet werden - u.a. durch strikte Einhaltung von vergaberechtlichen Vorschriften –
auch, um eine wirksame externe Erfolgskontrolle durch die weiterhin verantwortliche
politische Ebene zu ermöglichen. Für den SSW ist dabei besonders wichtig, dass das hier
in Schleswig-Holstein geltende Tarifreuegesetz durch ÖPP-Projekte nicht durch die
Hintertür ausgehöhlt werden darf. Mit anderen Worten: Wir fordern, dass das
Tariftreuegesetz auch für ÖPP-Projekte in Schleswig-Holstein weiterhin gelten muss.


Ein letzter Punkt ist die Forderung, dass wir in Schleswig-Holstein nicht den gleichen
Fehler machen sollten wie auf Bundesebene. Deshalb müssen die kommunalen
Spitzenverbände umfassend in den jetzt folgenden Gesetzgebungsprozess eingebunden
werden. Denn es wird entscheidend darauf ankommen, dass wir vor Ort Standards und
Grundlagen schaffen, die dafür Sorge tragen, dass die Kommunen tatsächlich von ÖPP-
Projekten profitieren und nicht am Ende als „Dummer Hans“ vor den professionellen
privaten ÖPP-Projektmanagern dastehen. Denn davon - das darf man in der Diskussion
auch nicht vergessen -gibt es ja schon heute einige negative Beispiele. Es ist also wichtig,
dass wir umsichtig und weitsichtig mit dem Instrument der öffentlich-privaten
Partnerschaften umgehen.


Daher möchte ich auch anregen, dass wir diesen Antrag erst einmal in die Ausschüsse
überweisen, denn obwohl die CDU-Fachtagung sehr anregend und interessant war,
ersetzt sie nicht die Ausschussberatungen des Landtages.

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