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09.11.05 , 12:16 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 8: Schrittweise die Barrierefreiheit umsetzen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 09.11.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 8 – Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig- Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz; Drucksache 16/317)

Wolfgang Baasch:

Schrittweise die Barrierefreiheit umsetzen

Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Träger öffentlicher Verwal- tungen erstmals zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Verkehr, Informationstechnik und Verwaltung. Der vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Ulrich Ha- se, geprägte Satz „Wenn Barrieren fallen, ist das ein Gewinn für alle – Mitbürger mit und ohne Behinderung!“ hat auch heute nichts von seiner Richtigkeit verloren.

Barrierefreiheit bedeutet aber nicht nur, dass Menschen mit Bewegungseinschränkun- gen keine Hindernisse überwinden müssen, sondern auch diejenigen, die mit Sinnes- oder Sprachbehinderung leben müssen, sollen erleichtert kommunizieren können. Dieses Landesbehindertengleichstellungsgesetz haben wir am 13.12.2002 beschlossen. Es ist am 01.01.2003 in Kraft getreten. Es ist gut, heute auf Grundlage der Initiative der FDP darüber nachzudenken, wie es in seiner Realität wirkt. Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, das Beseitigen von Barrieren für Menschen mit Behinderung, Teilhabe und Selbstbestimmung einfordern, sind die politischen und gesellschaftlichen Aufgaben, denen wir uns immer und immer wieder stellen müssen.

Den Ansatz für den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP haben wir aber auch bereits bei der Beschlussfassung über das Landesbehindertengleichstellungsgesetz beraten. Auch damals schien es einfach zu sein, mit einer Frist bis zum Jahr 2020 – heute sind es ge- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



nau 15 Jahre, was im Ergebnis aufs selbe hinausläuft – die Barrierefreiheit für alle öffent- lichen Gebäude und Verwaltungen einzufordern.

Selbst damals haben wir uns gefragt, ob dies bedeutet, dass das Land bzw. die finanziel- len Mittel des Landeshaushaltes dafür eingesetzt werden müssten, auch die Aufga- ben auf kommunaler Ebene mit zu erfüllen. Wir haben damals im Dezember 2002 den Wissenschaftlichen Dienst unseres Landtages befragt und dieser hat in Antwort vom 06.12.2002 festgestellt: „Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaf- fen.“

Mithin wäre es richtig, wenn die FDP-Fraktion nicht nur einen Gesetzentwurf vorlegen würde, sondern auch einen Finanzierungsvorschlag unterbreiten würde.

Da dies zugegeben sehr schwierig ist und auch der FDP-Fraktion schwer fallen dürfte, halte ich es lieber mit der Stellungnahme des Landesbeauftragten für Menschen mit Be- hinderung des Landes Schleswig-Holstein, der Stellungnahme von Ulrich Hase. Der Lan- desbeauftragte empfiehlt, dass erstmal das Land selbst sich Beispiel gebend in seinen Bereichen für Barrierefreiheit in baulichen Anlagen und Einrichtungen bzw. öffentlich zu- gänglichen Verkehrsanlagen einsetzt.

Dazu wäre ein erster Schritt, Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine Bestandsaufnahme der Gebäude und baulichen Anlagen zu ermöglichen und danach in eine schrittweise Umsetzung der Barrierefreiheit zu erreichen. Ich glaube, dieser Ansatz des Landesbe- auftragten ist vernünftig und wird unsere Diskussion um den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP bereichern.

Wir sollten dieses dann intensiv im Sozialausschuss weiter beraten.

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