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Monika Heinold zur Gleichstellung behinderter Menschen
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 8– Gleichstellung behinderter Menschen Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 317.05 / 09.11.2005 Barrierefreiheit: Es gibt noch einen erheblichen NachholbedarfRechtzeitig zum Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderung trat das Landes- gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung am 1.1.2003 in Kraft.Der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten Ulrich Hase, den wir kürzlich in diesem Hause diskutiert haben, ist auch ein erster Bericht über die Umsetzung des Landes- gleichstellungsgesetzes und zu dessen Auswirkungen auf die Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein.Der Bericht nimmt explizit Stellung zur Herstellung der Barrierefreiheit in Bau und Ver- kehr. Ich zitiere auszugsweise:„die jetzt schon bestehenden Maßgaben der verpflichtenden barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und Anlagen, insbesondere die des Paragrafen 59 Landesbauordnung (LBO ”Barrierefreies Bauen”) (werden) bei öffentlichen Neubauten nicht oder nur unzu- reichend eingehalten (...). Hier ist zu überlegen, ob bauaufsichtliche Prüfungen verschärft werden sollten (... ), um öffentliche Neubauten sinnvoll barrierefrei zu erstellen. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs sollten bei der Erstellung und Umset- zung der zweiten Generation der Regionalen Nahverkehrspläne (RNVP) die rechtlichen Vorgaben zur Schaffung von Barrierefreiheit strenger eingehalten werden.“Diese Passage macht deutlich, dass wir bei der Umsetzung der Barrierefreiheit im öffent- lichen Leben noch erheblichen Nachholbedarf haben.Dies gilt für die Überprüfung bereits bestehenden rechtlicher Vorgaben und für die Frage, ob eine Sanktionierung bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben notwendig ist. Dies gilt aber auch für die Frage, wie wir dazu beitragen können, dass nicht nur bei Neubauten son- dern auch in der Substanz auf Barrierefreiheit umgestellt werden kann - wie es die FDP mit ihrem Gesetzentwurf anregt.1/2 Bereits im ersten Gesetzgebungsverfahren hat sich die FDP dafür eingesetzt, dass die Barrierefreiheit auch für schon bestehende Gebäude bzw. für schon fahrende Öffentliche Verkehrsmittel gilt, mit einer Fristsetzung, wann auf Barrierefreiheit umgestellt sein muss.Obwohl uns diese Forderung sympathisch war haben wir damals letztendlich auf eine Fristbindung verzichtet.Zum einen hatte das Sozialministerium Bedenken, dass zu hohe Kosten entstehen wür- den und dass die Kommunen die Konnexität einklagen würden, zum anderen haben wir darauf vertraut, dass die gesetzten Impulse ausreichen würden um in einer Übergangs- zeit ausreichende Barrierefreiheit zuschaffen.Der Bericht des Landesbeauftragten macht deutlich, dass es danach im Moment aller- dings überhaupt nicht aussieht. Deshalb unterstützen wir den Antrag der FDP das Ge- setz nun zu verschärfen.Nimmt man das Grundgesetz mit seinem Diskriminierungsverbot ernst, dann darf der Staat Menschen mit Behinderungen nicht dadurch benachteiligen und in ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben beschneiden, dass öffentliche Gebäude und Anlagen für sie nicht nutzbar sind.Es ist Aufgabe des Staates auf allen Verwaltungsebenen, eine gleichberechtigte Nutzung der behördlichen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur für Menschen mit Behinde- rung zu ermöglichen.In der Konsequenz leitet sich das Prinzip der Barrierefreiheit also bereits vom Grundge- setz ab.Deshalb kann die Landesregierung gegenüber den Kommunen gut argumentieren, dass mit der Verankerung dieses grundgesetzlich vorgesehenen Gleichheitsgebotes im Lan- desgleichstellungsgesetz kein neuer Rechtsanspruches geschaffen wird sondern dass ein schon bestehendes Recht nur konkretisiert wird.Deshalb sehen wir keinen Grund, aus Angst vor der Konnexität weiterhin auf eine Frist- regelung im Gesetz zu verzichten und unterstützen den Antrag der FDP. ***