Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

09.11.05 , 12:42 Uhr
CDU

Manfred Ritzek zu TOP 10: Energiemarkt wettbewerbsorientiert regulieren

Nr. 286/05 09. November 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Energiepolitik Manfred Ritzek zu TOP 10: Energiemarkt wettbewerbsorientiert regulieren Die Trennung von Produkten bzw. Dienstleistungen von den entsprechenden Transportnet- zen auf Basis von EU-Richtlinien kennen wir bereits von Bahn, Post und Telekommunikation.
Auch für den Strom- und Gasmarkt ist eine Trennung der Produkte, also Strom bzw. Gas, von den Leitungssystemen gemäß EU-Richtlinie erfolgt, um den Wettbewerb für diese bei- den Produkte zu erhöhen. Um zu vermeiden, dass die Netzinhaber keine überhöhten Preise für die Nutzung ihrer eigenen Strom- oder Gasnetze für Wechselkunden fordern, ist auch hierfür ist eine Regulierungsbehörde nötig, die die Netzgebühren genehmigt.
Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist es also, durch Bundes- oder Landesregulierungsbe- hörden die von den Endkunden an die Netzbesitzer zu zahlenden Netznutzungsentgelte zu genehmigen, egal, von wem der Kunde das eigentliche Produkt einkauft.
Auch in Schleswig-Holstein können Strom- und Gaskunden – bei Gas allerdings bis 2007 nur Industrie- und Großkunden - ab sofort den Anbieter wechseln, ohne befürchten zu müssen, dass beim Wechsel dann ein zu hoher Netzpreis an die bisherigen Lieferanten gezahlt wer- den muss. Immerhin bieten in Schleswig-Holstein 80 Gas- und Stromversorgungsnetzbetrei- ber ihre Leistungen an.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes bedürfen alle Netznutzungsentgelte einer Genehmigung. Sie ist erteilt, sofern die Regulierungsbehörde nicht innerhalb von sechs Monaten den bean- tragten Netzentgelten widerspricht.
Für uns kommt es heute darauf an, dem Verwaltungsabkommen zuzustimmen, das regelt, dass der Bund mit der Bundesnetzagentur die Regulierungsaufgaben des Landes über- nimmt, so wie von der Landesregierung vorgeschlagen.
Das Energiewirtschaftsgesetz wurde vom Bundestag am 15. April verabschiedet. Seit dem 13. Juli sind Bund und Länder verpflichtet, die Regulierungsaufgaben wahrzunehmen.
Das neue Regulierungssystem stellt an die Regulierungsbehörden hohe Anforderungen, be- sonders natürlich in der Anfangszeit. Neben der
• Genehmigung von beantragten Netzentgelten muss jedoch auch die
• Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Netze, die
• Kontrolle der Einhaltung wirtschaftlicher und technischer Vorschriften zum Netzanschluss und der Vorschriften für die Auslegung und den Betrieb der Netze erfolgen.
Das alles ist ohne zusätzliches Fachpersonal nicht möglich. Unser Land hat dieses Fachper- sonal nicht.
Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung die gesetzlich geregelte Alternative nutzt, nämlich, statt des Aufbaues einer eigenen Landerregulierungsbehörde diese Aufgaben der Bundesnetzagentur zu übertragen. Das ist besonders in der Anfangsphase von großer Bedeutung, da so die anstehenden Netzentgeltgenehmigungsverfahren sehr viel schneller realisiert werden können.
Die Bundesnetzagentur hat als Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation schon Fachkräfte mit ausreichender Erfahrung in der Netzregulierung.
Die Aufgaben der Landesregulierungsbehörden, die bundeseinheitlich in allen Ländern durchgeführt werden müssen, können im Wege der Organleihe auf die Bundesnetzagentur übertragen werden. Mit dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und unserem Bundes- land wird diese Möglichkeit geregelt. Fünf weitere Länder gehen auch diesen Weg, 10 Bun- desländer übernehmen selbst die Regulierung.
Mit der Organleihe an die Bundesnetzagentur verbleibt die Gebührenhoheit beim Land. Es werden jedoch Ausgaben des Landes in Höhe von jährlich 520,0 T Euro ab 2006 an die Bundesnetzagentur zu zahlen sein. Bei Gebühreneinnahmen von 320,0T Euro für das Land Schleswig-Holstein ergeben sich somit Mehrkosten im Haus- haltsjahr 2006 von 200,0 T Euro. Die Mittel sind im Haushalt bereits eingestellt.
Diese Gesamthöhe von 520,0 T Euro wie auch die Belastung für unseren Haushalt ist der „worst case“, also der Höchstbetrag an Belastungen, der eintreten kann. Aber in der Anfang- phase hat man bei den Kostenschätzung eher höhere Beträge angesetzt als diese wirklich eintreten werden.
Da nach zwei Jahren eine Überprüfung der Angemessenheit der Kostensätze der Bundes- netzagentur möglich ist, auch mit der Möglichkeit der Kündigung und der Übernahme der eigenen Landesregulierung, wird man diesen Aspekt sicherlich im Auge behalten müssen.
Es ist zu hoffen, dass der Energiemarkt mit dieser Regelung wettbewerbsorientierter reguliert wird und mit angemessenen Netzentgelten das Preisniveau insgesamt für Strom und Gas sinken wird.
Nach etwa zwei Jahren sollten auch wir den prognostizierten Vorteil dieser Regelung im Landtag einer Prüfung unterziehen.
Ich bitte um Überweisung in den Wirtschaftsausschuss.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen