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Konrad Nabel zu TOP 10 - Unser Ziel sind Preissenkungen und mehr Wettbewerb
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 09.11.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 10 - Gesetz zum Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein über Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Drucksache 16/334)Konrad Nabel:Unser Ziel sind Preissenkungen und mehr WettbewerbDer etwas sperrige Titel des Tagesordnungspunktes soll uns nicht den Blick auf das wichtige politische Thema verstellen, das wir heute als Gesetzentwurf der Landesre- gierung debattieren dürfen: Wir wollen den Elektrizitäts- und Gasversorgungsmarkt liberalisieren und Konkurrenz möglich machen! Dies schafft Wettbewerb und soll am Ende den Verbraucherinnen und Verbrauchern möglichst niedrige Entgelte bringen.Vor uns liegt ein Gesetzesentwurf, der die Verpflichtung des Energiewirtschaftsge- setzes vom 13. Juli 2005 für Schleswig-Holstein umsetzen soll. Hiernach muss Schles- wig-Holstein seine Regulierungsaufgaben wahrnehmen und einen diskriminie- rungsfreien und transparenten Zugang zu den Elektrizitäts- und Gasversorgungs- netzen sicherstellen. Dafür sollen die Genehmigungsverfahren für insgesamt rund 80 Gas- und Stromversorgungsbetreiber in Schleswig-Holstein im Wege der Organleihe von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Die Verfahren für die sechs größe- ren Betreiber in Schleswig-Holstein unterliegen ohnehin der Bundesnetzagentur.Dieser Vorschlag ist aus meiner Sicht überzeugend, bietet die besten Voraus- setzungen für eine effiziente und effektive Aufgabenwahrnehmung und bietet ein Wei- terentwicklungspotenzial im nationalen und internationalen Kontext. Der Revisions- zeitraum von zwei Jahren bietet darüber hinaus die Chance, Entwicklungen zu Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-beobachten und ggf. die Aufgabe später doch durch die Landesverwaltung zu über- nehmen.Wie wir aus den Unterlagen erfahren haben, wollen einige Länder (10 von 16) diese Aufgaben bereits heute selber wahrnehmen und hierfür im Schnitt 5 Mitarbeiter ein- setzen. Aufgrund der erforderlichen interdisziplinären Aufgaben eines großen Kompe- tenzspektrums habe ich große Zweifel, ob dieser Weg richtig ist.In der Bundesnetzagentur, die durch das o.g. Recht zum 13. Juli 2005 geschaffen wurde, stehen hingegen etwa 2.400 Mitarbeiter zur Verfügung. Auch durch die Erfolge der Vorgängerbehörde im Bereich der Telekommunikation, der 1998 geschaffenen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, spricht aus meiner Sicht die Richtigkeit der Aufgabenwahrnehmung für Schleswig-Holstein in der Bundesnetzagen- tur.Die Telekommunikation ist für den Prozess der Liberalisierung und Deregulierung ein gutes Beispiel und lässt auf ähnliche Erfolge auch für den Gas- und Strommarkt hof- fen. Seit 1998 ist der durchschnittliche Minutenpreis für Ferngespräche im Festnetz von 30,7 auf 1,7 Cent gesunken. Die Zahl der Telefonanbieter ist im gleichen Zeitraum kontinuierlich auf ca. 2.300 gestiegen. Dieser Erfolg ist bisher nicht annähernd für den gleichfalls seit 1998 geöffneten Gas- und Strommarkt eingetreten. Immer noch ist der Markt von einer starken regionalen Vormachtstellung einzelner Anbieter ge- prägt, ein Wettbewerb findet de facto nicht statt. Dreh- und Angelpunkt des Problems ist die Klärung von Netzzugangsfragen sowie die Festsetzung und Genehmigung der Netzentgelte. Für den Strommarkt ist im Mai 2006 mit Entscheidungen der Bun- desnetzagentur zu rechnen, für den Gasmarkt im Sommer 2006.Mit der Aufgabenwahrnehmung für das Land durch die Bundesnetzagentur wird deren Arbeit gestärkt, Kosten werden durch Synergien in der Bundesnetzagentur voraus- -3-sichtlich gesenkt, die Rechts- und Fachsicht – und damit auch die politische Verant- wortung – bleibt jedoch beim Land.Ich hoffe sehr, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz einen kleinen aber wichtigen Baustein errichten, der hilft, das zu erreichen, was wir alle wollen: Preissenkungen für die Durchleitung von Gas und Strom sowie mehr Wettbewerb auf diesem Markt. Dies nützt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern im privaten Bereich, aber auch den energieintensiven Wirtschaftsbetrieben. – Ich freue mich auf die Beratungen zum Gesetzesentwurf in den Ausschüssen und hoffe, dass wir das Gesetz schon bald in der 2. Lesung beschließen können.