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Klaus Müller zur Energiewirtschaft
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus TOP 10 – Verwaltungsabkommen zum Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Energiewirtschaftsgesetz Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53Klaus Müller: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 318.05 / 09.11.2005Der Selbstbedienungsmentalität der Energiekonzerne wird ein Ende gesetztHerr Präsident, meine Damen und HerrenGemäß der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sind Regulierungsaufgaben vom Bund und den Ländern wahrzunehmen. Zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen in Deutschland soll ein transparenter und diskriminierungsfreier Zugang sichergestellt wer- den. Das ist auch dringend notwendig.Die Aufgaben der Landesregulierungsbehörden sind abzugrenzen zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur, die für alle großen und länderüberschreitenden Netzbetreiber zu- ständig ist.Wir mussten sehr schnell feststellen, dass nach der Deregulierung des Strommarktes der Wettbewerb sich nicht wie geplant entwickelte. Im Gegenteil, schnell bildeten sich die vier großen Oligopole heraus, E.On, RWE, EnBW und Vattenfall, und die vielen neuen Anbieter von Strom verschwanden wieder vom Markt.Das lag ganz wesentlich daran, dass die Netzeigner für die Durchleitung von Strom ü- berhöhte Netznutzungsgebühren verlangten. Wir Grünen sind dafür, dass dieses natürli- che Monopoleigentum und seine Gebührenkalkulation nicht willkürlich behandelt werden. Wir brauchen Regulierungsbehörden zur Überprüfung und Genehmigung dieser Netz- entgelte.Wir sind sehr erfreut, dass das neue Energiewirtschaftsgesetz so schnell Früchte trägt und E.On die Netzentgelte senkt. Bislang wurden diese Entgelte allein von den Nerz- betreibern festgelegt und sie liegen deutlich über den Netzentgelten anderer europäi- scher Länder.1/2 Die früheren Wirtschaftsminister Müller und Clement haben diese Praxis eher befördert als versucht, sie zu unterbinden. Es ist einer der wichtigsten energiepolitischen Erfolge der Grünen in der Bundesregierung und der Verbraucherschutzverbände, dass dieser Selbstbedienungsmentalität der Energiekonzerne ein Ende gesetzt wird.Mittlerweile liegt ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes über die Nutzungsentgelte vor. Es ist ein starkes Signal für mehr Wettbewerb und gegen Preistreiberei im deut- schen Energiemarkt. Wir Grüne hoffen damit einen weiteren Schritt zu machen, auf ei- nem Strommarkt, auf dem neue Anbieter eine faire Chance auf Netzzugang haben.Das BGH hat klargestellt, dass Netznutzungsentgelte der Billigkeitskontrolle unterliegen. Netzbetreiber müssen die Höhe der Preise auch dann rechtfertigen, wenn sie vorher von den zuständigen Behörden nicht beanstandet wurden. Das Urteil bezieht sich auf die alte Rechtslage der Verbändevereinbarung.Rot-Grün hat die alte Rechtslage der Verbändevereinbarung beendet und mit der Ein- richtung der Bundesnetzagentur einen Systemwechsel eingeleitet.Die Wettbewerbsbehörde wird als starker Schiedsrichter die Preise und den Netzzugang überwachen und Druck auf die Kosteneffizienz ausüben. Die Netzentgelte liegen zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde zu hoch und haben damit entscheidenden Anteil an den steigenden Strompreisen der letzten Jahre.Dagegen wurde die Ökosteuer seit 2003 nicht mehr erhöht und die zusätzlichen Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien belaufen sich gerade mal auf 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Hier gilt es die Verhältnisse mal richtig zu stellen.Die Differenzkosten zwischen Windstrom und konventionell erzeugten Strom sinken in 2005 um 340 Mio. Euro auf 1,26 Mrd. Euro, also um 21 Prozent. Das liegt an den sin- kenden Einspeisevergütungen für Windstrom und den steigenden Großhandelspreisen für Strom. Wer also heute Strompreiserhöhungen mit den Kosten der Windenergie be- gründet, der sagt schlicht und einfach nicht die Wahrheit.Die Regulierungsbehörden haben nicht nur für neue Netznutzungsentgelte, sondern auch für die bisher verlangten Entgelte ein Prüfungs- und Genehmigungsverfahren durchzuführen. Gerade zum Anfang dieses Prozesses gibt es viel anspruchsvolle Arbeit. Eine Grundlage für die Aufgabe wird durch den vorliegenden Gesetzesentwurf gelegt.Diesem Entwurf stimmen wir zu. ***