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Astrid Höfs zu TOP 12: Novellierung präzisiert bestehende Aufgaben
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 09.11.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 12 – Weiterentwicklung der Kindertagesstätten (Drucksache 16/336)Astrid Höfs:Novellierung präzisiert bestehende AufgabenBereits seit Herbst des vergangenen Jahres werden die Leitlinien zum Bildungsauftrag von Kindertagesstätten in der Praxis erprobt. Diese Leitlinien, die gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und der Landeselternvertretung erarbeitet wurden, sind keine neue Aufgabe für die Arbeit in den Kindertagesstätten; die Mitarbeiter und Mitarbei- terinnen der Kindertagesstätten betreten mit dieser Aufgabe kein völlig neues Arbeits- feld. Ein großer Teil der Träger von Kindertagesstätten hat den Bildungsauftrag schon lange ernst genommen, sich mit Konzepten zur Qualitätsentwicklung befasst und den Kindern in ihren Einrichtungen grundlegendes Wissen kindgerecht vermittelt. Schließ- lich haben die Kindertagesstätten seit Anfang der 90er Jahre einen Betreuungs-, Er- ziehungs- und Bildungsauftrag.Heute liegt uns ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vor, eine Gesetzreform, die sich die große Koalition vorgenommen hat. In dieser Änderung geht es um die Konkretisierung des Bildungsauftrages in den Kindertagesstätten. Kindertagesstätten haben schließlich eine besondere Bedeutung für die vorschulische Bildung der Kinder. Die gesellschaftliche Bedeutung der frühkindlichen Bildung ist er- heblich und ist viel zu lange von allen Verantwortlichen nicht ausreichend beachtet worden. Und so kann die Förderung nicht alleine vom Engagement einzelner Träger Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-von Kindertagesstätten oder gar von einzelnen Personen abhängig sein. Sie darf nicht beliebig sein.Die Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder in den Einrich- tungen professionell begleitet und gefördert werden, damit sie einen leichten Start ins Schulleben haben. Sollen die Kinder ganzheitlich gefördert werden, dann gehört die Sprachförderung und Kommunikation ebenso dazu wie naturwissenschaftliche Er- kenntnisse, Gesundheitsbewusstsein, Bewegung, die eigene Wahrnehmung, kulturel- le, musische Bildung und natürlich das soziale Verhalten der Kinder. Kinder sind im Kindergartenalter wissbegierig, aufnahmefähig, lernfähig und brauchen die besten Grundlagen für ihr Leben, Voraussetzungen, um in der Schule diese Fundamente ausbauen zu können. Je mehr Informationen sie früh erhalten, desto besser können sie später daran anknüpfen, d.h. leistungsfähiger sein.Und auch die vorgesehene Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschu- len wird den Kindern den Übergang in die Grundschule erleichtern. Der Wechsel von der Kindertagesstätte zur Grundschule wird bereits in vielen Orten vorbildlich vor- bereitet und begleitet. Dies soll jetzt für alle Kinder verbindlich gelten. Die Zusammen- arbeit der Erzieherinnen und Erzieher und der Lehrerinnen und Lehrer wird den Schuleintritt der Kinder besser vorbereiten und so den Erfolg der Grundschulkinder begünstigen.Nun wird ja diese Gesetzesänderung dazu genutzt, auch erheblich mehr Mittel für die Arbeit in den Kindertagestätten einzufordern. Das Land stellt 60 Mio Euro jährlich für die Arbeit in den Kindertagesstätten zur Verfügung. Diese Mittel sollen auch erhalten bleiben. Andere Haushaltsmittel werden deutlich gekürzt.Wenn nun die bisherigen 60 Mio nicht mehr ausreichen sollen für die Arbeit in den Kindertagesstätten, frage ich mich: Was haben die Erzieher und Erzieherinnen denn bisher in den Kindertagesstätten gemacht? Haben sie den Bildungsauftrag bisher nicht berücksichtigt? Das glauben wir nicht! Da die Novellierung des Kindertagesstättenge- -3-setzes lediglich bestehende Aufgaben präzisiert, bin ich sicher, dass die Aufgaben gut erfüllt werden und dass der geplante Zeitrahmen es zulässt, dass die Gesetzesän- derung zum 1. Januar 2006 in Kraft treten kann.Zum FDP-Antrag, der eine Resolution sein soll, aber ein Berichtsantrag ist: Die Lan- desregierung bringt heute einen Gesetzentwurf ein. In diesem Verfahren werden wir in den nächsten Wochen diskutieren, mit Fachleuten sprechen, eine Anhörung in den Fachausschüssen durchführen. Es wird in diesem Zusammenhang alles diskutiert werden können. Wir werden heute diesen Berichtsantrag ablehnen.