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Heiner Garg: "Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung steh len."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 269/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 9. November 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Arbeit/Soziales/HARTZ IV www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen.“ In seinem Redebeitrag zu TOP 16 und 30 (Umsetzung von Hartz IV – Revisionsverfahren) sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Von Anfang an hat die sog. „HARTZ IV“-Reform an zu vielen haus- gemachten Unbekannten und Unwägbarkeiten gelitten. Bekannt war: Die Kommunen sollten eine konkrete Entlastung von 2,5 Mrd. Euro erhalten, indem sich der Bund in der Höhe von 29,1% an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligt.Fest stand auch die Erwartung des Bundeswirtschaftsministers, durch die Zusammenlegung viele Milliarden Euro einsparen zu wollen. Aus veranschlagten 15 Milliarden wurden im Laufe der Umsetzung plötzlich 26 Milliarden Euro. Sollen jetzt die Kommunen dafür verantwortlich sein, dass die Umsetzung von HARTZ IV 11 Milliarden Euro mehr kostet?Warum wurde ein Gesetzentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet, der rückwirkend die Zusagen des Bundes, sich an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung zu beteiligen, wieder einkassiert?Haben die Kommunen tatsächlich diese Entlastung in der Höhe von 2,5 Milliarden Euro vom Bund erhalten?Oder wird hier den Kommunen eine Entlastung durch den Bund unterstellt, die gar nicht eingetreten ist?Es war immer offen, wie sich diese veränderte Zahl der Anspruch- berechtigten auf die Kreise und kreisfreien Städte hinsichtlich der versprochenen tatsächlichen Entlastung von 2,5 Mrd. Euro konkret auswirkt.Es gab kein Konzept, wie die zur Berechnung der Unterkunftskosten notwendigen Daten gesammelt, verarbeitet und weitergegeben werdenChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 können, so dass die tatsächlich entstandenen Kosten mit dem Bund hätten abgerechnet werden können.Die damalige rot-grüne Landesregierung hatte keine Aussage darüber getroffen, inwieweit eine Delegationsmöglichkeit auf die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden für die aus dem Bundessozialhilfegesetz in das Nachfolgegesetz (SGB XII) übergegangenen verbleibenden Sozialhilfeaufgaben besteht. Erst jetzt Ende 2005 wird im Zuge der Haushaltsberatungen ein solcher Gesetzentwurf durch die neue Landesregierung vorgelegt.Da wundert es nicht, dass die Kommunen aufgrund ihrer eigenen Berechnung ganz andere Zahlen als der Bundeswirtschaftsminister vorlegen.Aufgrund der sog. Kommunaldatenerhebung entstünde den 323 Landkreisen und 116 kreisfreien Städten ein Finanzbedarf, der um 4,07 Milliarden Euro höher ist als vom Bundeswirtschaftsministerium geschätzt.Anstatt den Zuschuss zu den kommunalen Ausgaben für Miete und Heizung für ALG-II-Empfänger zurückzufordern hätte der Bund nach den Berechnungen noch rund 870 Mio. Euro draufzulegen.Die Diskussion über die Kostenentwicklung wurde bedauerlicherweise durch den Bundeswirtschaftsminister selbst auf einem Niveau geführt, dass der Situation vieler ALG-II-Empfänger schlicht unangemessen ist.So wird in einem „Report“ des Bundeswirtschaftsministeriums dargelegt, dass gut ein Fünftel der insgesamt 4,9 Mio. gemeldeten ALG-II-Empfänger sich - so wörtlich - „parasitär“ verhalten und das System „missbrauchen“ würden. Denn letztlich seien sog. „Abzocker“ Schuld an der Kostenexplosion.Ich bin froh darüber, dass Arbeitsminister Döring für Schleswig-Holstein in diesem Zusammenhang deutliche Worte seinem Bundeskollegen hat zukommen lassen und den „Report“ als „dürftig und peinlich“ bezeichnet hat.Die Menschen haben erkennen müssen, dass unter der Losung „Fördern und Fordern“ zwar viel gefordert, aber das eigentliche Ziel, Arbeitslose wieder ins Berufsleben zu integrieren, nicht erreicht wird.Anstatt den Betroffenen aufzuzeigen, wo und wie gefördert wird, wurde ihnen nicht nur die Perspektive genommen, sondern auch der Wille, sich diesen Anforderungen zu stellen.Es ist auch wesentlich einfacher, diesen vorzuwerfen, Faulenzer oder Schwarzarbeiter zu sein, die man nur mit der richtigen Mischung aus Strafandrohung und Betreuung zur Arbeit tragen muss, statt sie von der Richtigkeit dieser Reform zu überzeugen.Da darf man sich nicht wundern, wenn sich die so Bezeichneten gegen diese offensichtliche Arroganz zu Wehr setzen und die gesetzlichen Regelungen nicht nur genauer ansehen, sondern auch genauer ausloten.Niemand darf deshalb den Betroffenen zum Vorwurf machen, dass von den Möglichkeiten, die der Gesetzgeber geschaffen hat auch Gebrauch gemacht wird.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Für die Kostenexplosion beim sog. ALG-II gibt es eine Reihe von schwer- wiegenden Gründen, bei denen übrigens der sog. „Missbrauch“ keine Rolle spielt.Auch erklärt die bewusst niedrig angesetzte Schätzung der Bedarfsgemeinschaften – vor der die Kommunen immer gewarnt hatten - die gewaltigen Mehrausgaben nur zum Teil.• Weitere Faktoren, wie z.B. die breit gefasste Definition der „Erwerbsfähigkeit“ machte 90 – 95% der ehemaligen Sozialhilfeempfänger zu ALG-II-Empfängern. Gerechnet hatte man lediglich mit 85%. • Weil diese Menschen weniger Vermögen angegeben haben als im Bundeswirtschaftsministerium gedacht, fiel eine große Gruppe nicht, wie geplant, aus der Statistik. • Darüber hinaus wurden viele Leistungsempfänger durch die Anhebung der Bedürftigkeitsgrenze neu ins System aufgenommen, die zuvor nichts bekamen, statt die Zahl zu reduzieren.• Gleichzeitig wurde die Unterhaltspflicht im Gesetz so verändert, dass es jetzt auch für Jugendliche möglich ist, sich eine eigene Unterkunft zu leisten, ohne, dass der Staat auf das Einkommen der Eltern zurückgreifen kann.Wenn man jungen Arbeitslosen den Auszug aus dem Elternhaus durch die geschaffenen Regelungen ermöglicht, darf man sie nicht hinterher dafür beschimpfen, dass sie von diesen Regelungen auch Gebrauch machen.Man darf sich aber auch nicht über die entstandenen Kosten wundern.Es ist gut, dass wir uns fraktionsübergreifend im Revisionsverfahren übereinstimmend dagegen aussprechen, dass sich der Bund versucht aus seiner Verantwortung zu stehlen und wir das nicht zulassen wollen.Darüber hinaus wollen wir in einem Bericht wissen, welche Zahlendifferenzen es zwischen Kommunen und Bund gibt und wie sich die Kosten entwickeln – auch im Hinblick auf die steigenden Energiekosten, die einen immer größeren Anteil an den Gesamtkosten ausmachen.Die gesetzlich für Oktober diesen Jahres festgelegten Revisions- verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wurden kurzfristig auf die Zeit nach den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene vertagt.Das Land geht von einer Entlastung von rund 70 Mio. Euro aus – wie die Differenz gegenüber den Zahlen des Bundes in Höhe von 20 Mio. Euro entstanden ist, wird sich hoffentlich aufklären.In seiner Stellungnahme vom 23. August 2004 gegenüber den Kommunalen Landesverbänden hat der damalige Finanzminister Stegner bekräftigt, dass es nach der Umsetzung der Reformgesetze „es keiner Seite schlechter gehen dürfe und die Landesregierung eine faire Lösung auch zwischen den Kommunen“ anstrebt.Wir erwarten deshalb, dass dieser Anspruch gegenüber den Kommunen erfüllt wird. Aufgrund der vielen Unwägbarkeiten sind wir auf ein entsprechendes Ergebnis gespannt.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/