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09.11.05 , 16:25 Uhr
B 90/Grüne

klaus Müller zur Umsetzung bei Hartz IV

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus TOP 16+30 – Kommunen und Hartz IV Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Klaus Müller: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 321.05 / 09.11.2005 Finanzierung der Kindes- betreuung darf nicht gefährdet werden Hartz IV ist von allen Parteien als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet worden, auch wenn bei dem einen oder anderen in den vergangenen Monaten Erinnerungslücken zu Tage getreten sind.
Die Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden war immer ein wichtiges Zugpferd, um den Kommunen das ALG II schmackhaft zu machen. Wolfgang Clement und alle Kabinettskolle- gen haben in den vergangenen Monaten immer wieder betont, dass es dabei bleiben soll.
Plötzlich hört man vom Bundeswirtschaftsminister „fast a.D.“ andere Töne. Die Kommunen würden stärker entlastet als geschätzt, obwohl dies praktisch kein Bürgermeister – egal ob schwarz, rot, grün oder gelb - bestätigen kann. Parallel veröffentlicht Herr Clement eine Bro- schüre, der Wolfgang Baasch zu Recht eine „menschenverachtende Sprache“ bescheinigt hat.
Fakt ist, es gibt deutlich mehr ALG II-Empfänger, bzw. Bedarfsgemeinschaften als geschätzt. Insofern laufen die Kosten tatsächlich aus dem Ruder. Über die Ursachen kann und wird man noch diskutieren und vielleicht streiten müssen: - Es gibt mehr Erwerbsfähige, daran haben die Kommunen ein hohes Interesse - Es gibt mehr AntragstellerInnen, weil allein durch Öffentlichkeitsarbeit u.a. der Gewerk- schaften und Arbeitsloseninitiativen nahezu jeder motiviert worden ist, einen Antrag zu stel- len - Es gibt ungewollte Anreize, da man bei einer räumlichen Trennung von Paaren mehr Leis- tung beziehen kann - Es gibt nicht die erwarteten Vermittlungserfolge und somit eine nach wie vor zu lange Ver- weildauer - Und es gibt sicherlich auch Betrug und den Versuch, sich Leistungen zu erschleichen
1/2 Die Kommunen behaupten, sie hätten unerwartete Mehrausgaben im Bereich der Unter- kunftskosten, die der Bund erstatten müsste. Die steigenden Fallzahlen seien durch Hartz IV provoziert, bzw. wären sonst bei der Arbeitslosenhilfe angefallen.
Der Bund hält dagegen, er hätte unerwartete Mehrausgaben im Leistungsbezug. Die anstei- genden Bezieherzahlen wären auch ohne ALG II in der Sozialhilfe angefallen. Hier müssen objektive Fakten her, die am besten von einer unabhängigen Stelle erhoben werden sollten.
Bei dieser Kontroverse darf nicht vergessen werden, das es nicht um eine pauschale Entlas- tung der Kommunen gehen sollte, sondern um die Finanzierung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Von den geplanten 2,5 Milliarden Euro waren 1,5 Milliarden für diese Auf- gaben vorgesehen. Aus grüner Sicht ist es inakzeptabel, diese Finanzierung zu gefährden oder wegzurechnen.
So sehr ich mich über den interfraktionell getragenen grünen Antrag freue, so sehr stimmen mich die aktuellen Töne aus den großkoalitionären Verhandlungen in Berlin skeptisch.
Die große Koalition droht das Wichtigste aus den Augen zu verlieren: neue Arbeitsplätze zu schaffen! Stattdessen verliert sie sich im Kleinklein von Rückgriffsrecht und der Definition von Bedarfsgemeinschaften.
Sicher ist, wenn die angedrohte Mehrwertsteuererhöhung kommt, ohne gleichzeitig im vollen Umfang die Lohnnebenkosten zu senken, ist dies eine Gefahr für die ohnehin schwächelnde Binnenkonjunktur. Die Mehreinnahmen werden in den Haushaltslöchern von Bund und Län- dern verschwinden.
Die angekündigte Streichung der Ich-AG ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich bemühen, ihre Arbeitslosigkeit durch Eigeninitiative zu überwinden. 270.000 Menschen ha- ben sich mit Hilfe dieses Förderinstrumentes selbstständig gemacht. Hier funktioniert das Fördern. Nun soll das wegfallen.
Um die Kosten in den Griff zu bekommen, werden Relikte aus der Vergangenheit reaktiviert. Die Wiedereinführung der Unterhaltsverpflichtung und die Vermutung gemeinsamer Haus- haltsführung schießen weit über das Ziel hinaus. Stattdessen brauchen wir Regelungen, die die Autonomie der Empfänger respektieren und moderne Wohnformen wie Wohngemein- schaften zulassen und nicht ausbremsen.
Auch wenn wir uns bei diesen Fragen hier im Landtag wohl nicht einig sind, sollte zumindest in der Frage der Verlässlichkeit der Politik gegenüber den Kommunen ein gemeinsames Sig- nal aller Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages nach Berlin gehen.
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