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09.11.05 , 17:16 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 15 - Infrastrukturmaßnahmen schneller umsetzen - Planungszeiten verkürzen

Presseinformation Kiel, den 09.11.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms

TOP 15 Infrastrukturmaßnahmen schneller umsetzen: Planungszeiten verkürzen Drs 16/297

Im Mai letzten Jahres haben wir hier im Landtag einen Antrag der CDU Fraktion debattiert, der
nahezu identisch war mit dem heute vorliegenden Antrag. Seinerzeit ging es der CDU um
vereinfachte Planungsgesetzgebung für Verkehrsprojekte des Transeuropäischen Verkehrs-
netzes, analog der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.


Auf Bundesebene hat die rot-grüne Regierung im April dieses Jahres ein Planungsbeschleuni-
gungsgesetz auf den Weg gebracht. Und heute will die große Koalition mit ihrem Antrag diese
Initiative unterstützen und auf den Weg bringen. Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn
gefordert wird, dass Planungsverfahren beschleunigt werden sollen, um entsprechende
Projekte voran zu bringen. Die Frage ist hierbei aber, wie sollen die Verfahrensbeschleuniger
aussehen? Hierbei stellen sich die Abgeordneten Callsen und Schröder vor, dass die Entschei-
dungswege beschleunigt, die Planfeststellungsverfahren optimiert und der Rechtsweg 2
gestrafft werden. Und für kleinere Maßnahmen solle dann geprüft werden, auf welche
Planungsschritte vollkommen verzichtet werden könne.


Durch die kalte Küche werden somit bestehende gültige Gesetze ausgehebelt und ausge-
trickst. Wenn man eine Änderung bestehender Gesetze wünscht, muss man die entsprechen-
den Gesetze ändern. So wie diese Gesetze einst verabschiedet wurden, sollten sie - sofern
Änderungswünsche bestehen - dann auch auf den politischen und rechtlichen Prüfstand. Und
dann möge man sich bekennen. Dies wäre aus Sicht des SSW ein aufrichtiger Umgang mit
bestehenden Gesetzen. Das nur zur Vorgehensweise.


Inhaltlich ist angestrebt, Entscheidungswege zu beschleunigen. In diesem Punkt kann ich
meinen beiden Kollegen durchaus Recht geben. Es wäre durchaus wünschenswert, wenn die
Entscheidungswege kürzer und Entscheidungsebenen flacher wären. Insgesamt haben wir
durch den Verwaltungsaufbau in Schleswig-Holstein vier Entscheidungsebenen, die je nach
dem etwas zu sagen haben oder mitreden wollen. Aber wenn es nach der großen Koalition
geht, wird noch eine Verwaltungsebene mehr eingeschoben. Damit lassen sich die Entschei-
dungswege nicht beschleunigen. Sie bauen Bürokratie auf und nicht ab!


Nächster Punkt - Optimierung von Planfeststellungsverfahren und Straffung des Rechtsweges.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Planfeststellungsverfahren ist das A und O in einem
solchen Verfahren. Nur so wird gewährleistet, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger sich
frühzeitig einbringen können, um entsprechend Gehör zu finden. Dass diese Beteiligungsmög-
lichkeit genutzt wird, macht deutlich, wie unterschiedlich die Interessen des Gemeinwohls
gesehen werden können. Und es gehört eben auch dazu, dass den Bürgern Klagerechte
eingeräumt werden. Daher halten wir es für rechts- und verfassungspolitisch bedenklich,
wenn Klagerechte dahin gehend eingeschränkt werden, dass nur eine Instanz zuständig sein 3
soll. Wer soll entscheiden, welche Instanz bei welcher Klage zuständig ist – dies wäre dann
willkürlich. Es widerspricht der Funktion der Bundesgerichte, wenn das Bundesverwaltungsge-
richt als erste und letzte Instanz zuständig wäre. Beteiligung, Anhörung, Klagerecht und
Informationsfreiheit sind Bürgerechte, die der SSW nicht abschaffen will. Wer Verfahren
beschleunigen will, soll vernünftig und unter breiter Beteiligung planen und dazu gehört eine
flache, übersichtliche Verwaltungsstruktur mit verbindlichen Zuständigkeiten. Das wird in
Schleswig-Holstein mit der Verwaltungsstrukturreform verhindert und nicht gefördert.


Unterm Strich kann ich nur sagen, dass einzige, was spürbar von rot-schwarz verkürzt wird,
sind demokratische Beteiligungsrechte für Bürger und Verbände. Gerichtsverfahren sind eine
legitime Kontrolle der Verwaltung. Wenn Planfeststellungsbeschlüsse von Gerichten aufgeho-
ben werden, dann liegt dies nicht am Kläger, sondern an der Sturheit derer, die an rechtswidri-
gen Plänen festgehalten haben.
Wie man so die Akzeptanz in der Bevölkerung für Verkehrs- und Bauprojekte erreichen will, ist
mir schleierhaft. Dies erreichen wir nur, wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände
frühzeitig beteiligt werden. Grundpfeiler für eine hohe Akzeptanz von Planungen sind die
frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Verbänden, transparente Verfahren und eine Offen-
heit hinsichtlich der Alternativen zur Lösung der Verkehrs- und Umweltprobleme. Das gewähr-
leisten wir nicht mit einer solchen Initiative.

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