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Sylvia Eisenberg zu TOP 45: Grundsätzliche Zustimmung einige Bedenken bleiben
Nr. 293/05 10. November 2005 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Bildungspolitik Sylvia Eisenberg zu TOP 45: Grundsätzliche Zustimmung – einige Bedenken bleiben Die Beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein mit zum Teil über 2000 Schülern sind mit den allgemeinbildenden Schulen weder was ihre Organisation noch was ihren Auftrag, die Ausstattung und die Räumlichkeiten betrifft, zu vergleichen. Insofern ist die Weiterentwicklung zu regionalen Berufsbildungszentren mit größtmöglicher Ei- genständigkeit in finanzieller und pädagogische Sicht, ein folgerichtiger Schritt, der zu begrüßen ist. Einigen geht dieser Schritt zu weit, anderen nicht weit genug, das ist bei einer Neuerung immer der Fall, und damit müssen wir leben.Die - optionale - Umgestaltung in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes in kommunaler Trägerschaft trägt diesen Bedenken Rechnung und eröffnet den Krei- sen als überwiegenden Trägern der beruflichen Schulen die Möglichkeit der Umstruk- turierung.Der Bildungsauftrag der Beruflichen Schulen auf der Grundlage des Schulgesetzes bleibt als Hauptaufgabe uneingeschränkt erhalten. Darauf hat die CDU in Abstim- mung mit Kammern und Betrieben immer Wert gelegt. Dieser Bildungsauftrag wird vom Land über das Lehrerpersonal und vom Schulträger über die Sachausstattung auch weiterhin gewährleistet.Der Einstieg in die Weiterbildung in vertraglicher Abstimmung mit den anderen regio- nalen Weiterbildungsträgern ist zukünftig möglich, aber nicht zwangläufig notwendig. Diese Weiterbildungsangebote müssen den marktüblichen Regeln unterliegen, mög- liche Einnahmen werden in einem gesonderten Budget transparent gemacht und können von den Beruflichen Schulen im Rahmen des Anstaltszweckes verwendet werden. Damit wird verhindert, dass, sollten die berufl. Schulen eigene Einnahmen erzielen, diese vom Land genutzt werden, um die Ausgaben des Landeshaushaltes für den öffentlichen Bildungsauftrag zu verringern. Damit ist aber auch gewährleistet, dass die regionalen Bildungszentren keine Weiterbildungsangebote zu Dumpingprei- sen mit staatlicher Subvention anbieten dürfen. Mit dieser Regelung wurden im We- sentlichen die Bedenken der anderen Weiterbildungsträger Rechnung getragen. Allerdings ist bei grundsätzlicher Zustimmung der CDU zu dieser Reform dennoch einiges anzumerken: 1. Der Schulträger soll die Mitglieder des Verwaltungsrates bestimmen, so wird es im Eckpunktepapier beschrieben. Allerdings, und das ist zumindest problematisch, setzt das Bildungsministerium bereits jetzt fest, dass je ein Vertreter der Sozialpartner im Verwaltungsrat vor- handen sein muss. Ich denke, das engt die Schulträger in der Frage der Beset- zung dieses Gremiums unnötig ein, der Sinn und Zweck dieser Bestimmung er- schließt sich mir nicht.2. Die Zusammensetzung der schulischen Gremien entsprechend den bisherigen Regelungen des alten Schulgesetzes, also mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entspricht gerade für die Beruflichen Schulen nicht der Rea- lität, die Schüler sind in der Regel über 18. Wenn die RBZ und die beruflichen Schulen einen eigenen Abschnitt im Schulgesetz erhalten werden, was notwendig ist, sollte die für die allgemeinbildenden Schulen gedachte Regelung noch einmal überprüft werden.3. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit von Mitteln des Schulträgers und des Lan- des ist unserer Auffassung nach nicht anzustreben, denn es könnte die finanziel- len Zuständigkeiten vermischen. Besser wäre es unserer Auffassung nach, zu de- finieren, für welche Aufgaben genau der Schulträger und für welche Aufgaben das Land zuständig ist.4. Außerdem müssen wir uns im Ausschuss noch über die Frage der Evaluation un- terhalten. Die berufl. Schulen werden- so der Koalitionsvertrag- ein eigenes Quali- tätsmanagementsystem aufbauen, das Controlling erfolgt auf der Grundlage von Kennzahlen, also out-put-orientiert. Ob zusätzlich noch ein aufwändiges EVIT- Verfahren für Berufliche Schulen installiert werden muss, ist zumindest zweifel- haft.Wir stellen fest, dass wesentliche Forderungen der CDU im Rahmen des nunmehr 4 Jahre dauernden Verfahrens Berücksichtigung gefunden haben und dafür bedanken wir uns bei allen an dem Verfahren Beteiligten. Sollten auch noch die restlichen Be- denken zerstreut werden, sind wir vollends zufrieden.