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10.11.05 , 11:13 Uhr
SPD

Jutta Schümann zu TOP 45: Neue Strukturen der Berufsbildenden Schulen finden Anerkennung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 10.11.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 45 - Regionale Berufsbildungszentren (Drucksache 16/346)

Jutta Schümann:

Neue Strukturen der Berufsbildenden Schulen finden Anerkennung

Bei der umfassenden Novellierung des Schulgesetzes, die im kommenden Jahr einen der Schwerpunkte der Arbeit des Landtags bilden wird, greifen wir den häufig geäußerten Wunsch der Berufsbildenden Schulen auf, diesen Bereich in einem eigenständigen Kapi- tel des Schulgesetzes zu regeln. Dieser Wunsch ist berechtigt, weil sich die strukturellen und inhaltlichen Besonderheiten der Berufsbildenden Schulen soweit von den all- gemein bildenden Schulen wegentwickelt haben, dass eine grundsätzliche Neuordnung geboten ist. Und schließlich erfordert auch der ständige Wandel in Wirtschaft und Gesell- schaft von den Berufsbildenden Schulen einen Anpassungs- und Veränderungsprozess.

Es geht in diesem Verfahren natürlich nicht nur um Gesetzestechnik. Im berufsschuli- schen Bereich stehen Vollzeitunterricht und Berufsschulunterricht als eine der beiden Säulen der dualen Berufsausbildung nebeneinander. In letzterem Bereich sind die beruf- lichen Schulen auf die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und den überbe- trieblichen Ausbildungsstätten angewiesen. Als weiterer Eckpfeiler kommt hinzu, dass die Berufsbildenden Schulen künftig neben dem staatlichen Unterrichtsauftrag ei- nen eigenständigen und nachfrageorientierten Weiterbildungsauftrag erhalten sol- len.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Die Landesregierung hat bereits 2001 ein Konzept zur Weiterentwicklung der Berufsbil- denden Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren vorgelegt und mit dem Schuljahr 2002/03 eine Erprobungsphase eingeleitet, an der sich bis zum Ende des laufenden Schuljahres insgesamt 14 Berufsbildende Schulen mit neun kommunalen Schulträgern beteiligen. Als Ergebnisse der Erprobungsphase lässt sich aus meiner Sicht folgendes festhalten: - die Kooperation aller Beteiligten in Weiterbildungsverbünden auch unter Beteiligung der jeweils örtlichen Leitungen der Berufsbildenden Schulen hat sich erheblich verbessert; in Teilen werden die Werkstätten effizienter genutzt, - die Arbeit in Gremienstrukturen, an denen die ausbildende Wirtschaft beteiligt ist, hat sich bewährt, - daneben besteht die Notwendigkeit, an schulinternen Gremienstrukturen festzuhalten, die mit pädagogischen Fragen befasst sind und die die Mitbestimmungsrechte der Schü- ler und gegebenenfalls der Eltern wahren, - die Beratungen zu den Bildungsgängen wurden optimiert, - die Regionalen Berufsbildungszentren müssen die Möglichkeit haben, freie Stellen für ihre Weiterbildungsaufgaben zu kapitalisieren.

Wir gehen davon aus, dass über die an der Erprobungsphase teilnehmenden beruflichen Schulen hinaus auch weitere Schulen bzw. Schulträger einen Antrag auf Umwandlung in ein RBZ stellen werden. Denn die große Chance besteht auch darin, dass sich durch ei- nen solchen Veränderungsprozess die Schulleitungen neu organisieren können. Im Prin- zip ist es auch eine Art Verwaltungsreform.

Es wird dabei in den nächsten Jahren sicher zu einer Pluralität zwischen Berufsschulen traditioneller Prägung, Berufsschulen, die in ein eigenständiges RBZ umgewandelt wurden, und RBZs auf Kreisebene oder kreisübergreifender Trägerschaft, die meh- rere örtliche Abteilungen unter einem Dach vereinigen, kommen. -3-



Für das Land als Haushaltsgeber ist dabei wichtig, dass die Rechte und Pflichten aller Ebenen sorgfältig und transparent voneinander getrennt sind. Es bleibt dabei, dass das Land Dienstherr der Lehrerinnen und Lehrer an RBZs ist und dass das Land auch weiter- hin zuständig für die finanzielle Ausgestaltung von Funktionsstellen, Vertretungsfonds sowie Mittel für Dienstreisen und Fortbildung bleibt.

Die Schulträger werden auch künftig die finanziellen, sächlichen und personellen Mittel für den Schulbetrieb zur Verfügung stellen. Im Rahmen einer kaufmännischen Buchfüh- rung wird die Leitung der künftigen RBZs diese Mittel getrennt in Form eines Wirtschafts- plans und eines Geschäftsberichts abrechnen.

Die bisherige Erprobungsphase hat auf allen Seiten, bei den Berufsbildenden Schulen, bei den Schulträgern und bei der Wirtschaft ein hohes Maß an Zustimmung für die neuen Strukturen und die neue Rechtsform gezeigt. Natürlich wird ein so weitgehender Umges- taltungsprozess nicht reibungslos sein; der Landtag und der Bildungsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss werden diesen Umwandlungsprozess begleiten und gegebe- nenfalls nachsteuern.

Ich danke dem Ministerium für seinen Bericht und die vor wenigen Tagen öffentlich vor- gestellten Eckwerte.

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