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10.11.05 , 12:42 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zur Sicherheitspolitik

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 31 – Geplante Gesetzesinitiativen zur Sicher- Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel heitspolitik Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Anne Lütkes: Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 329.05 / 10.11.2005


Eine bedenkliche Wende im Polizeirecht
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 25.10.05 einen Berichtsantrag zu von der großen Koalition allgemein angekündigten Novellierungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung gestellt.
Ein paar Tage nach Drucksachenschluss (28.10.) hat Innenminister Stegner in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz ein umfangreiches Paket zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, das in Schleswig-Holstein die Gefahrenabwehr regelt, vor- gestellt.
Anfang dieser Woche wurden der Landtag in Erfüllung der verfassungsrechtlichen Infor- mationspflicht aus Artikel 22 Abs. 1 der Verfassung über den vorgeschlagenen Geset- zeswortlaut schriftlich informiert.
Der Gesetzentwurf vollzieht eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wende im Po- lizeirecht, in dem er weitgehende polizeiliche Befugnisse im Bereich des Gefahrenvor- felds begründet. Die Daten unverdächtigter und unbeteiligter BürgerInnen sollen erfasst werden, ohne dass hierfür eine konkreter Anlass gefordert sein soll.
Der der SPD angehörende Innenminister nimmt zur Rechtfertigung der Maßnahmen le- diglich generell Bezug auf die steigende Bedrohung durch Terrorismus, auf sogenannte neuere Formen schwerer Kriminalität und auf Straßenkriminalität, konstatiert ein angeb- lich veraltetes Polizeirecht in Schleswig-Holstein. Eine konkrete Beweisführung, warum und in welchen Bereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine solche Auswei- tung polizeilicher Vorfeldermittlungen besteht, suchen wir vergeblich.
Offensichtlich hat sich die Landesregierung auf dem sicherheitspolitischen Niveau der CDU geeinigt.
1/2 Der Entwurf bedarf der genauen Erörterung im Landtag und den Ausschüssen, der aus- führlichen rechtspolitischen Bewertung. Ein mündlicher Bericht in der heutigen Sitzung würde bei dieser Informationslage nicht weiterhelfen, zumal für unsere weiteren Fragen nach der rechtspolitischen Position der Landesregierung auch eine Debatte mit dem Jus- tizminister angemessen gewesen wäre.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Strafverfolgung eine Sache der Staatsan- waltschaften und der Gerichtsbarkeit ist, der Justizminister insofern doch anwesend sein sollte.
Wir fühlen uns für heute durch die Unterrichtung 16/0026 jedoch über die Haltung der Landesregierung ausreichend informiert, so dass ich unseren Antrag Drucksache 16/323 als erledigt ansehe. Ich ziehe den Antrag hiermit zurück.

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