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10.11.05 , 15:27 Uhr
CDU

Axel Bernstein zu TOP 25: Schwerpunkt auf die Vorsorgemaßnahmen legen

Nr. 299/05 10. November 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Umweltpolitik Axel Bernstein zu TOP 25: Schwerpunkt auf die Vorsorgemaßnahmen legen In meinen Ausführungen möchte ich den Schwerpunkt auf die Vorsorgemaßnahmen legen. Ich tue das nicht, um die Augen vor den Gefahren der Vogelgrippe zu ver- schließen oder die Maßnahmen für den Fall des Auftretens des Virustyp H5N1 zu vernachlässigen. Wir wissen aber: Am empfänglichsten für das H5N1-Virus ist Haus- geflügel – insbesondere Hühner und Puten.
Für die Übertragung des Virus auf ein anderes Individuum ist eine große Menge In- fluenza-Viren erforderlich. Solch große Mengen werden vor allem von Hausgeflügel ausgeschieden. Wir wissen, dass die Übertragung des Virus auf Enten, Tauben, Greifvögel und andere Vogelarten möglich ist und insbesondere in den asiatischen Infektionsgebieten auch stattgefunden hat.
Diese Arten sind für die Ausbreitung des Virus insofern von Bedeutung, weil die rela- tiv geringen Virenmengen, die sie ausscheiden, für Hausgeflügel wiederum höchst infektiös sein können.
Was passiert, wenn es bei uns zu Infektionen von Geflügelbeständen kommt? Für Menschen und Säugetiere besteht nach heutigem Kenntnisstand keine akute Gefahr. Die aus Asien bekannten Fälle einer Infektion von Menschen, Katzen und anderen Säugetieren sind offenbar auf den intensiven Kontakt mit vom Virus H5N1 kontami- nierte Substanzen zurückzuführen.
Ein Schutz von Menschen und Säugetieren bei Auftreten der Vogelgrippe erscheint leistbar.
Leider ist die Entwicklung von Impfstoffen – der Minister hat darauf hingewiesen – noch nicht so weit fortgeschritten, dass ein Impfschutz von Geflügelbeständen gene- rell machbar ist. Der einzige aktuell gangbare Weg, dem einmal eingeschleppten Vi- rus zu begegnen, ist die Tötung der betroffenen Bestände. Auch über die in diesem Fall bereitstehenden Entschädigungen haben wir bereits etwas gehört. Unser Ziel muss es deshalb sein, alles zu tun, damit das Vogelgrippevirus H5N1 nicht eingeschleppt wird. Zwei Wege scheinen hier ein besonderes Risiko darzustel- len.
Der eine dieser Wege ist der Vogelzug. Das Influenza-Virus vom Typ H5N1 trat 1997 erstmals in Südostasien auf und hat sich seitdem in elf Ländern der Region ausgebreitet. Es hat China erreicht, Sibirien und bewegt sich offenbar in Richtung Westen.
Mit Blick auf den Vogelzug ist zu beachten: • Die Hauptzugrichtungen aus den heutigen Risikogebieten berühren Schleswig- Holstein nicht. • Es ist nicht bekannt, ob auch gesunde Tiere das Virus verbreiten können. Bereits infizierte Tiere sind in der Regel nicht mehr zugfähig.
Im Rahmen des intensivierten Wildvogelmonitorings wurden bislang keine infizierten Tiere erkannt. Mit dem Auftreten des Virus in Rumänien und im Raum Moskau wurde ein Einschleppen nach Schleswig-Holstein durch Zugvögel theoretisch denkbar. Das Ministerium hat an diesem Punkt mit dem Aufstallungsgebot bis zum Ende der Zug- zeit schnell und mit Augenmaß reagiert.
Es ist davon auszugehen, dass Transport und Handel von Geflügel und Geflügelpro- dukten ein höheres Potential zur Verbreitung des Virus in sich tragen als der Vogel- zug. Der Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium hat zu Recht dar- auf hingewiesen, dass die Bekämpfung der Vogelgrippe EU-weit geschehen muss. „Ist das Virus erst einmal in der EU, müssen die Bekämpfungsmaßnahmen wegen des schnellen und komplexen Tier- und Warenverkehrs sehr drastisch sein.“ Dies gilt es zu verhindern. Deshalb ist das Importverbot von Vögeln, Geflügel und Geflügel- produkten aus Risikogebieten richtig. Und deshalb ist die verstärkte Kontrolle des Reise- und Warenverkehrs auch angemessen.
Die EU-Außengrenze zu Russland betrifft uns insbesondere in den Ostseehäfen. Wir bitten den Minister, weiterhin alle Maßnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um gemeinsam mit Zoll und Veterinärbehörden ein Eindringen des Virus auf diesem We- ge zu verhindern. Jeder zusätzliche Aufwand, der das Eindringen des Virus in die EU verhindert, ist gering im Vergleich mit dem Aufwand und dem wirtschaftlichen Scha- den, der durch die Infektion großer Geflügelbestände verursacht würde. Dies ist auch ein Gebot des Verbraucherschutzes und der Fürsorge gegenüber die heimischen Ernährungswirtschaft.
Die CDU-Fraktion bittet den Minister, auch weiterhin mit einer gezielten Öffentlich- keitsarbeit Akzeptanz für die nötigen Maßnahmen zu erhalten und zu schaffen und über die Risiken sachlich zu informieren.

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