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10.11.05 , 17:11 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur palliativmedizinischen Versorgung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort. Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 26 – Schleswig-Holstein soll Vorreiter in der palliativmedizinischen Versorgung werden Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 von Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Monika Heinold: Nr. 333.05 / 10.11.2005


Nachholbedarf bei palliativmedizinischer Versorgung Zunächst einmal ein Dankeschön an die FDP, dass sie die Initiative ergriffen hat, dieses Thema ausführlich im Parlament zu beraten. Und ein Dankeschön an CDU und SPD, dass sie sich bereits im Vorfeld um einen interfraktionellen Antrag bemüht haben.
Mit dem jetzt vorliegenden gemeinsamen Berichtsantrag wird nun zuerst einmal die ak- tuelle Situation in Schleswig-Holstein abgefragt, bevor wir dann hoffentlich – vielleicht auch gemeinsam – notwendige konkrete Maßnahmen beschließen. Der Berichtsantrag befasst sich detailliert mit einem enorm wichtigen Thema – der unheilbaren Krankheit, dem Sterben von Menschen.
Ein Thema das unbequem ist, das emotional aufschreckt und mit dem man sich eigent- lich nicht beschäftigen möchte. Die Gesellschaft schafft es immer wieder an diesem Thema vorbei zu sehen. Krank sein und Sterben wird normalerweise nicht als alltägliches und normales Geschehen betrachtet.
Die von Justizsenator Kusch in Hamburg aufgeworfene Debatte um Sterbehilfe hat die Öffentlichkeit aufgerüttelt und auch erschüttert. In der emotional aufgeladenen Diskussi- on wird das „Sterben an der Hand eines Menschen“ gegen das „Sterben durch die Hand eines Menschen“ gestellt“.
Diese Debatte um aktive und passive Sterbehilfe hat viel damit zu tun, ob es einer Ge- sellschaft gelingt, mit Hilfe der Palliativmedizin und mit Hilfe von Hospizen eine ange- messene und menschenwürdige Begleitung schwerstkranker Menschen sicherstellen zu können. Einer Hilfe, die im heutigen Gesundheitssystem zu kurz kommt.
Einem Gesundheitssystem, welches darauf beruht, dass ÄrztInnen, Medizin und Wissen- schaft alles versuchen, um jede Krankheit zu heilen. Erst langsam hat ein Prozess des Umdenkens begonnen, dass nicht jede Behandlung und Therapie in jedem Fall sinnvoll ist.
1/2 Mit dem Eingeständnis der Unheilbarkeit ist auch eine neue Schwerpunktsetzung im Umgang mit und in der Versorgung von schwerstkranken Menschen notwendig. Nicht Heilung sondern Linderung, Abschied nehmen und so merkwürdig es sich anhören mag – Lebensqualität – stehen dann im Vordergrund.
Palliativmedizin und Hospizarbeit haben sich in Deutschland in den letzten 20 Jahren er- freulich entwickelt. So hat die Landesregierung zum Beispiel in den letzten Jahren das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen in der Hospizbewegung unterstützt und mit dazu beigetragen, dass sich Palliativstationen und stationäre Hospize entwickelt und wei- terentwickelt haben.
Nachholbedarf besteht aber noch bei den spezialisierten ambulanten Versorgungsstruk- turen, die palliativmedizinische und palliativpflegerische Betreuung anbieten, damit Men- schen in der ihnen vertrauten häuslichen Umgebung sterben können, so, wie es sich die meisten Menschen wünschen.
Die unzureichende Finanzierung hat dazu geführt, dass sich diese ambulanten Versor- gungsstrukturen bis auf wenige Modellprojekte und Einzelinitiativen bisher in Deutsch- land nicht durchsetzen konnten.
Durch die Einführung des DRG-Systems in der Krankenhausfinanzierung geraten nun auch Palliativstationen in eine finanziell bedrohliche Lage, da eine Abbildung der auf Pal- liativstationen geleisteten Arbeit in der DRG-Systematik bisher nicht möglich ist.
Während der Gesetzgeber die Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V verpflichtet hat, stationäre Hospizarbeit anteilig zu finanzieren, fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit multiprofessionell besetzter ambulanter Palliativdienste bisher völlig.
Auch in den Gebührenordnungen der niedergelassenen Ärzte und in den Leistungskom- plexen ambulanter Pflegedienste finden sich keine palliativmedizinischen und palliativ- pflegerischen Leistungen.
Dies ist einer der Gründe, warum es wichtig ist, dass wir uns mit der palliativmedizini- schen Versorgung in Schleswig-Holstein intensiv befassen um die Situation zukünftig zu verbessern.
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