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10.11.05 , 17:28 Uhr
SPD

Jutta Schümann zu TOP 26: Palliativmedizin und Hospizversorgung ausbauen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 10.11.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 26 - Schleswig-Holstein soll Vorreiter in der palliativmedizinischen Versorgung werden (Drucksache 16/315 + 16/357)

Jutta Schümann:

Palliativmedizin und Hospizversorgung ausbauen

Die Ethik-Enquetekommission des Bundestags hat sich vor wenigen Wochen für eine bes- sere Versorgung sterbender Menschen und einen Ausbau der schmerzlindernden Medizin ausgesprochen. Die Situation Schwerstkranker müsse sich ändern, und die Ängste in der Bevölkerung vor einem schmerzvollen und einsamen Tod müssten genommen werden.

Aktive Sterbehilfe ist nicht die richtige Antwort auf diese problematische Situation. Und der Hamburger Justizsenator Kusch ist mit seinem Diskussionsbeitrag zur aktiven Sterbehil- fe auf einem Weg, den wir ablehnen. Die SPD sieht in der Palliativmedizin und Hospizarbeit eine echte Alternative zur aktiven Sterbehilfe. Palliativmedizin und Hospizversorgung in Deutschland müssen daher ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert werden.

Wir unterstützen den Antrag des Kollegen Garg und freuen uns über den fraktionsübergrei- fenden Antrag mit seinen zwei inhaltlichen Ausrichtungen. Auch wir sind der Auffassung, dass in Deutschland und in Schleswig-Holstein trotz eines intensiven Ausbaus palliativmedi- zinischer Angebote und der Erweiterung von Hospizangeboten noch nicht von einer aus- reichenden Versorgung gesprochen werden kann.

Wir brauchen eine Erweiterung des Angebots, aber auch eine sinnvolle und verbindliche Kooperation zwischen den haupt- und ehrenamtlich Tätigen in diesem Bereich und wir müs- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



sen regionale Besonderheiten (z.B. die Situation auf den Inseln) berücksichtigen. Dabei kann es nicht in erster Linie um die Erfüllung von Planzahlen und Richtwerten gehen, son- dern es geht auch um versorgungspolitische Akzentsetzungen z.B. zugunsten von ambulan- ten Angeboten oder um den Proporz von Professionellen und ehrenamtlich Tätigen.

Auch wir sind der Auffassung, dass es bundesweit einer einheitlichen gesetzlichen Re- gelung von Patientenverfügungen bedarf.

In Deutschland ist die Patientenverfügung immer noch nicht gesetzlich definiert. Und Praxis ist auch, dass nicht alle Ärzte solche Verfügungen anerkennen. Es ist dringend erforderlich, z.B. Willensäußerungen von Patientinnen und Patienten zum Verzicht auf lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen, bei gleichzeitigem Wunsch nach einer ausreichenden Schmerzbekämpfung, eindeutig und allgemeinverbindlich zu regeln. Deshalb Unterstützen wir die Bundesratsinitiative.

Im zweiten Teil des Antrags erbitten wir eine Übersicht der derzeitigen Versorgungssituation im ambulanten und stationären Palliativ- und Hospiz Bereich. Gleichzeitig werden Verbes- serungsmöglichkeiten für Forschung, Lehre und Ausbildung ausgelotet. Eine wichtige Bedeutung in der Versorgung kommt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und den Angehörigen zu - auch hier benötigen wir präzise Angaben.

Weitere konkrete Handlungsschritte sollten nach Vorlage des Berichts diskutiert und verein- bart werden; schließlich beginnt der der Antrag mit der Überschrift: „Schleswig-Holstein soll Vorreiter in der palliativ-medizinischen Versorgung werden“. Wir sind gespannt auf den Be- richt.

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