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14.12.05 , 11:16 Uhr
CDU

Susanne Herold zu TOP 12: Änderungsantrag im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes diskutieren

Nr. 338/05 14. Dezember 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Bildungspolitik Susanne Herold zu TOP 12: Änderungsantrag im Rahmen der Novellierung des Schulge- setzes diskutieren
Gute Schule zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass Schülerinnen und Schü- ler, Lehrkräfte, Schulleitungen und Eltern konstruktiv zusammenarbeiten. Im Schul- gesetz ist das Miteinander aller an Schule Beteiligten geregelt. So finden hier auch die Gestaltungs- und Mitwirkungsrechte der Eltern ihren Niederschlag.
Der nun von Bündnis 90/ Die Grünen vorgelegte Antrag zur Änderung des Schulge- setzes in Bezug auf das Stimmrecht der Eltern ist auf Grundlage einer Petition be- reits im Petitionsausschuss diskutiert worden. Festgestellt wurde, dass andere Bun- desländer überwiegend Regelungen vorsehen, welche die Stimmzahl der Eltern von dem jeweiligen Kind ableiten. Der Petitionsausschuss schlug zur Problemlösung vor, jedem Kind zwei Stimmen zuzuordnen, die dann gemeinsam von Alleinerziehenden oder auch getrennt von El- ternpaaren abgegeben werden können.
Es gilt also durch eine Neuregelung des § 105 Abs. 4 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes unter Einbeziehung der Wahlordnung für Elternbeiräte zu entschei- den, ob pro Kind eine bzw. zwei Stimmen gewährt werden sollten.
Allerdings ist der vorliegende Antrag der Grünen erneut zu einem ungünstigen Zeit- punkt gestellt worden, da das novellierte Schulgesetz im nächsten Jahr ausführlich im Ausschuss sowie im Plenum thematisiert und diskutiert werden wird. Um im Ver- fahren zu bleiben, schlage ich deshalb für die CDU-Fraktion vor, den von den Grünen eingebrachten Änderungsvorschlag bezüglich des Elternstimmrechtes in den Bil- dungsausschuss zu überweisen und im Gesamtpaket im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes zu diskutieren.

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