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Karl-Martin Hentschel zum Elternstimmrecht in Schulen
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Es gilt das gesprochene Wort. Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 12 – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0178/28 49 591 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 396.05 / 14.12.2005Eine Stimme pro Kind Die Gesetzesinitiative beruht auf einer Eingabe im Petitionsausschuss. Das Thema ist aber schon älter. Zurzeit hat in Schleswig-Holstein jede anwesende ElternvertreterIn in der Elternversammlung eine Stimme. Wenn also zwei Eltern da sind, haben sie zwei Stimmen für ein Kind. Wenn aber eine einzelne Mutter oder ein Vater von Zwillingen da ist, dann hat sie für zwei Kinder nur eine Stimme.Im Ausschuss waren sich alle Parteien einig, dass dies geändert werden soll. Es gibt nur einen strittigen Punkt. Soll es in Zukunft nur eine Stimme pro Kind geben, oder zwei? Für zwei spricht, dass dann zwei Eltern, die sich nicht einig sind, ihre Stimmen getrennt ab- geben können.Wir haben uns in diesem Entwurf aber bewusst für nur eine Stimme entschieden. Der Grund: Das Sorgerecht der Eltern ist nicht teilbar. Der Gesetzgeber hat es bewusst in al- len Belangen so geregelt, dass die Eltern sich einigen müssen. Es darf kein Zerren in den Belangen des Kindes geben.Aus diesem Grundverständnis folgt, dass es für ein Kind nur eine Stimme geben darf. Zu dieser Auffassung ist auch der Petitionsausschuss einhellig gekommen. Deswegen bin ich etwas überrascht, dass die beiden Regierungsfraktionen sich jetzt anders entschie- den haben. Ich bin gespannt auf ihre Begründung. ***