Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Presseinformation Kiel, den 14.12.2005 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 12 Schulge Gesetz zur Änderung des Schulge setzes Drs. 16/391Die Grünen schlagen in ihrem Gesetzentwurf vor, das Schleswig-holsteinische Schulge-setz dahingehend zu ändern, Eltern für jedes Kind, das sie in einer Klasse oder in einemSchuljahrgang haben, eine Stimme zuzurechnen.Leider geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor, warum dieses ausgerechnet jetzt ge-ändert werden soll. Ich gehe somit davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen alsTeil der anstehenden Schulgesetz-Novelle aufzufassen sind. Dabei erscheint dem SSWwünschenswert, dass wir diese neuen Regeln dann auch einvernehmlich beschließen.Das wäre für die ehrenamtliche Elternarbeit an unseren Schulen allemal das beste Signal.Verhehlen möchte ich aber auch nicht, dass wir von dem konkreten Vorstoß des KollegenHentschel nicht ganz überzeugt sind. In der Demokratie gilt der Grundsatz „eine Personeine Stimme“. Es gibt niemanden, dessen Stimmzettel in der Wahlurne größere Chancenhat, sich durchzusetzen. Das ist gut so! Es muss mit anderen Worten ausgesprochen gute 2Gründe geben, diesen Grundsatz zu verlassen, und die sehe ich in dem vorliegendenGesetzentwurf ehrlicherweise nicht.Die Grünen wollen anscheinend die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen, weil sienicht die Eltern als bestimmend begreifen, sondern die Schüler. Eltern, die also bei-spielsweise Zwillinge in einer Klasse haben, sollen laut Antrag auch zwei Stimmen ein-bringen können. Das verkehrt meines Erachtens das demokratische Prinzip der Elternver-tretung an den Schulen.Leider ist es Praxis an vielen Schulen, dass nur eine Handvoll Eltern überhaupt zu denElternversammlungen kommt. Einige Mütter und Väter lassen sich während der gesam-ten Schulkarriere der Sprösslinge überhaupt nicht an der Schule sehen; und das oftmalsbei Kindern, die jede Unterstützung benötigen. Das ist schlimm genug, denn die Schulebestimmt den Alltag und die Zukunft der Kinder. Elternvertretung ohne Eltern, das istdaher ein Problem, dem wir uns mit Nachdruck widmen sollten. Und es ist aus Sicht desSSW ein viel größeres Problem als die Frage, wie sich die Beteiligungsrechte von Eltern -unter formalen Gesichtspunkten - so gerecht wie möglich abbilden lassen. Etwas hoch-trabend formuliert gilt doch gerade in dem Bereich der Schule, dass Demokratie gelebtwerden muss. Wer Demokratie nur als System betrachtet, hat schon von Anfang anverloren. Natürlich muss es auch „Spielregeln“ für Elternversammlungen und Elternbei-räte an Schulen geben. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass sich Eltern nicht in die Ange-legenheit der Lehrer einmischen und dass Elternvertretungen selbständig ihre Angele-genheiten alleine regeln. – Mit dem Ziel, dass Elternhaus und Schule vertrauensvollmiteinander umgehen können.