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14.12.05 , 11:27 Uhr
SPD

Detlef Buder zu TOP 12: Alle Punkte in einem Anhörungsverfahren behandeln

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 14.12.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 12: Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 16/391)

Detlef Buder:

Alle Punkte in einem Anhörungsverfahren behandeln

Wie wir alle schon voller Vorfreude wissen, wird eines der wichtigsten Vorhaben des Jahres 2006 die Novellierung des Schulgesetzes sein. Kollegen, die schon länger dabei sind als ich, haben mich schon gewarnt, dass ich mich als schulpolitischer Spre- cher meiner Fraktion auf jeden Fall warm anziehen sollte, selbst wenn die Beratungen im August stattfänden. Denn es ist ja selbstverständlich, das sich bei der Frage, wie die Schulen aussehen, die unsere Kinder besuchen, nahezu jeder angesprochen fühlt.

Das soll ja auch nicht anders sein. Ein Schulgesetz kann nicht nur Sache der Bil- dungspolitiker sein, sondern eine umfassende Gesamtnovellierung und eine Wei- chenstellung, die auch Weiterentwicklungen unseres Schulsystems einschließen soll, worauf wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, muss die gesamte Gesell- schaft betreffen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute schon mal eine Art Prequel zu der großen Beratungsserie des kommenden Jahres vorgelegt. Es geht um eine jener Fragen, von denen man immer meint, der Wortlaut des Gesetzes sei hinreichend deutlich, bei de- nen aber die tägliche Praxis zeigt, dass hier doch Stolpersteine liegen. Wir haben uns mit dieser Frage auch schon im Petitionsausschuss befasst.


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Es geht um Folgendes: Paragraf 98 Schulgesetz regelt die Elternversammlungen der Schulklassen, die mindestens einmal im Jahr zusammen kommen sollen, regelt aber die Frage des Stimmrechts nicht ausdrücklich; jedoch der Kommentar von Karpen und Lorentzen interpretiert das Gesetz dahingehend, dass alle erschienenen Eltern „aus Gründen der Handhabbarkeit“ jeweils eine Stimme haben. Diese Praxis schafft Probleme. Sie privilegiert Elternpaare gegenüber Alleinerziehenden; darüber hinaus regelt sie nicht, wie Eltern abzustimmen haben, die untereinander kontroverse Auffas- sungen haben.

Der Antrag der GRÜNEN läuft darauf hinaus, das Stimmrecht nicht an der Zahl der er- schienenen Eltern, sondern an der Zahl ihrer Kinder in der betreffenden Klasse zu orientieren und das Stimmrecht gemeinsam auszuüben. Für eine solche Regelung spricht, dass auch getrennte oder geschiedene Elternpaare die Pflicht haben, im Inte- resse ihrer Kinder ein Einvernehmen herzustellen.

Auf der anderen Seite kann in einer Elternversammlung durchaus eine kontroverse Frage aufgerufen werden, bei der der zeitliche Ablauf ein solches Einvernehmen nicht mehr zulässt. Ein Blick in die Gesetzeslage und Praxis anderer Länder zeigt, dass hier eine sehr unterschiedliche Lage herrscht. Ein Modell, über das wir allerdings nachden- ken sollten, ist die Möglichkeit, dass pro Kind zwei Stimmen zu vergeben sind, die gegebenenfalls auch von einem einzigen Elternteil abgegeben werden können. Das schafft auch für in der Sache uneinige Elternpaare die Möglichkeit, kontrovers abzu- stimmen. Über diese Alternativen müssen wir uns im Ausschuss unterhalten und sie müssen Gegenstand der Anhörung sein.

Ich glaube, es wäre unverantwortlich, gerade gegenüber der Vielzahl von Verbänden und Institutionen, die wir bei jeder Novellierung des Schulgesetzes anzuhören haben, ihnen für einen verhältnismäßig marginalen Punkt, der auch nicht eilbedürftig ist, ein eigenes Anhörungsverfahren zuzumuten. -3-



Ich beantrage namens meiner Fraktion daher, den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Bildungsausschuss zu überweisen und ihn dort sowie in den mitberatenden Ausschüssen gemeinsam mit dem in absehbarer Zeit vorzulegen- den Entwurf der Landesregierung für ein neues Schulgesetz zu behandeln und darüber zu beschließen.

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