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14.12.05 , 11:46 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Eher in die Migrationssozialberatung investier en als weiter Personen zu rastern!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 314/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, den 14.12.2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/ Landesverwaltungsgesetz/ Rasterfahndung



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: „Eher in die Migrations- sozialberatung investieren als weiter Personen zu rastern!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes) erklärte der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Vorausgesetzt, dass die Koalitionsfraktionen nicht dem Änderungsantrag von FDP, Grünen und SSW zustimmen, werden wir als FDP gegen den heute vorgelegten Gesetzentwurf des Landesverwaltungsgesetzes stimmen.
Darüber hinaus hat dieser Gesetzentwurf eher den Begriff „Landeskuddelmuddelgesetz“ verdient.
Hier werden gleich drei verschiedene Regelungsbereiche neu geregelt, die im Kern überhaupt nichts miteinander zu tun haben.
Da ist zum Ersten die Anpassung der Zustellungsvorschriften des Landes an das Bundesrecht,
da ist zum Zweiten eine Änderung im Planungsrecht, nämlich die Streichung des mittlerweile überflüssigen Paragraphen zur Landesentwicklungsgesellschaft im Planungsgesetz und
da ist zum Dritten eine Regelung zum Polizei- und Gefahrenabwehrrecht, nämlich die Entfristung der Rasterfahndung, die zumindest zugegebenermaßen das Landesverwaltungsgesetz betrifft.
Dabei sind die ersten beiden Punkte unproblematisch.
Der Entfristung der Rasterfahndung werden wir aber nicht zustimmen und das ganze Gesetzespaket ablehnen, es sei denn, die Koalitionsfraktionen würden auf wundersame Art und Weise noch für den Änderungsantrag von FDP, Bündnis90/Die Grünen und des SSW stimmen. Dann hätte dann Ende der Rasterfahndung in Schleswig-Holstein zur Folge. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Heute können wir mit mehr Abstand von den Anschlägen auf das World- Trade-Center am 11. September 2001 und nüchterner urteilen, als seinerzeit bei der Beschlussfassung zur Rasterfahndung im Herbst 2001.
Der Innenminister wurde aufgefordert jedes Jahr schriftlich darüber zu berichten, zu welchen Ergebnissen die Rasterfahndung kommt. Diese Auswertung sollte dann Voraussetzung für eine ausgiebige Debatte darüber sein, ob eine Verlängerung der Regelungen zur Rasterfahndung notwendig ist oder ob sie auslaufen sollte. Der ehemalige Innenminister Buß hat diese Berichte vorgelegt. Hierzu gibt es insgesamt drei Umdrucke, die folgendes beinhalten:
1. Es wurden in den Jahren 2001 bis 2003 insgesamt ca. 12.000 Menschen in Schleswig-Holstein gerastert. 2. einen sogenannten Schläfer – also eine terroristische Zelle - für dessen Auffindung ja die Rasterfahndung als Mittel dienen sollte, wurde nicht entdeckt und 3. nach 2003 wurde keine Personenrasterung mehr durchgeführt.
Was lehrt uns das? Es lehrt uns
1. dass die Rasterfahndung keinen Beitrag zur Auffindung potenzieller Terroristen liefern konnte und 2. dass wir auch heute trotz Rasterfahndung nicht sicher sein können, dass es nicht doch irgendwelche Schläfer in Schleswig-Holstein gibt.
Die Rasterfahndung hat also nicht den Erfolg gebracht, für den sie seinerzeit eingeführt wurde. Wenn es aber irgendeinen messbaren Grad für eine polizeigesetzliche Regelung gibt, dann ist es eben deren Beitrag für die Ermittlungserfolge, die man sich bei deren Einführung erwartet hat. Ansonsten hätte man ja von vornherein auf dieses Mittel verzichtet. Ermittlungserfolge hinsichtlich Terrorverdächtiger hat es bei der Rasterfahndung nicht gegeben. Und wenn wir mal die Terrorereignisse der letzten Jahre betrachten, dann ist es klar, dass sie versagen musste. Es gibt nämlich kein typisches Personenraster, welches auf einen potenziellen Schläfer bzw. Attentäter zutrifft. Bei den Anschlägen in London handelte es sich bei den Tätern um britische Staatsbürger, die bei einer entsprechenden Rasterfahndung überhaupt nicht aufgefallen wären. Darüber muss man sich doch einmal Gedanken machen. Und wenn wir dann einmal nach Frankreich schauen, dann sieht man, wo künftig die Hausaufgaben gemacht werden müssen. Bei der Integration von Migranten. Die Attentäter von London stammten aus Migrantenfamilien, die Krawallmacher in Frankreich zum größten Teil auch. Da müssen wir uns damit beschäftigen, wie wir es verhindern können, dass eine solche Unzufriedenheit in unserem Land nicht auftritt und die Kinder eingewanderter Familien nicht den Parolen der Extremisten folgen. Anstatt also die Voraussetzung für das weitere fröhliche Datensammeln zu schaffen, sollten sie lieber morgen beim Haushalt unserem Antrag zur Erhöhung der Mittel der Migrationssozialberatung zustimmen. Es ist bedauerlich, dass eine wirkliche Debatte zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus der Erfahrung mit der Rasterfahndung nicht stattfand. Als die Grünen im Innen- und Rechtsausschuss beantragten, zu diesem Thema noch einmal eine Anhörung durchzuführen, wurde dies von den Großkoalitionären läppisch abgelehnt. Vor diesem Hintergrund können Sie keine Unterstützung von uns für Ihren Gesetzentwurf erwarten.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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