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Thomas Rother zu TOP 7: Wenn ein Bundesland ausschert, ist die Rasterfahndung wirkungslos
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 14.12.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 7 - Änderung des Landesverwaltungsgesetzes (Drucksache 16/335, 16/402 und 16/455)Thomas Rother:Wenn ein Bundesland ausschert, ist die Rasterfahndung wirkungslosDie Veränderung der Zustellvorschriften, die wir mit der Änderung des Landesverwal- tungsgesetzes vornehmen wollen, ist zwar umfangreich, aber eher nicht von politi- schem Interesse. Von Interesse ist hingegen die Entfristung der Rasterfahndung, die wir beschließen möchten. Dies ist Teil eines Gesamt-Paketes zur Effektivierung der Strafverfolgung, das Sie aus dem Koalitionsvertrag kennen, und dessen zweiter Teil uns demnächst hier zur Beratung begegnen wird.Die Rasterfahndung wurde nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 be- fristet für fünf Jahre in Schleswig-Holstein eingeführt; regelmäßig war über die Durch- führung der Maßnahme zu berichten. Die Befristung läuft mit dem Ende dieses Jahres aus, es muss also jetzt entschieden werden.Leider ist es nicht so, dass sich die neue Qualität terroristischer Anschläge nach dem 11. September 2001 verringert hätte. Die Anschläge von Madrid, London, Djerba und Sharm El-Sheik zeigen, dass diese Bedrohung in Europa und dort, wo sich Touris- ten – auch Deutsche – aufhalten, real ist und sich wiederholen kann. Die Sicher- heitsrisiken, die weltweit von der islamistisch-terroristischen Jihad-Bewegung in all ih- ren Facetten ausgehen, sind weiterhin vorhanden. Auch Deutschland ist nach Auffas- sung der Sicherheitsbehörden Teil des Gefahrenraumes. Und die bevorstehende Fuß- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-ball-Weltmeisterschaft wird sicher nicht nur Sport-Fans interessieren. Menschen und Organisationen in Schleswig-Holstein waren und sind allerdings nicht erkennbar in ter- roristische Strukturen eingebunden. Das ergab auch die hier durchgeführte Raster- fahndung.Die bundesweit angestellten Ermittlungsverfahren haben gezeigt, dass in ganz Deutschland von einem zahlenmäßig nur schwer bestimmbaren Potenzial für isla- mistisch-terroristische Aktionen – mal ist von 100, mal von 300 Personen die Rede – auszugehen ist. Internationale Verbindungen und eine logistische Infrastruktur für Schleusung, Dokumentenfälschung und Finanzierung sollen vorhanden sein. Das sind Ansatzpunkte für die Rasterfahndung. Allein die Existenz dieser Fahndungsmethode hat mit dazu beigetragen, dass der dadurch erzeugte Ermittlungs- und Verfol- gungsdruck Gefahren von unserem Land und den Menschen ferngehalten hat.Um die Ermittlungsverfahren zu einem Erfolg zu führen, ist die Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden erforderlich. Das Ausscheren eines Bundeslandes aus der Methode der Rasterfahndung würde dieses Fahndungsinstrument unwirksam werden lassen und wäre unverantwortbar. Daher werden wir den Änderungsantrag der vereinigten Opposition auch ablehnen. Wir haben den damit verbundenen Grund- rechtseingriff möglichst gering gehalten: Richtervorbehalt, Berichtspflicht, Löschungs- pflicht und Einbeziehung der Datenschützer sind hierzu die Stichworte.Die andauernde Gefährdung rechtfertigt den Einsatz und die Intensität der Ein- griffstiefe. Vergleichbare geeignete Instrumente, die weniger stark in Grundrechte eingreifen, fehlen. Selbst die sonst bei Eingriffen in Grundrechte so kritische FDP- Bundestagsfraktion erklärte am 09.10.2001: „Die Rasterfahndung hat sich in der Ver- gangenheit als wirkungsvolles Instrument der Gefahrenabwehr erwiesen. Deshalb soll- ten die Länder von ihr Gebrauch machen.“ Und ihr innenpolitischer Sprecher van Es- sen erklärte noch am 27.02.2002: „Die FDP hält eine rechtsstaatlich solide Raster- -3-fahndung für die Fahndung nach terroristischen ‚Schläfern’ für unverzichtbar“. Außer- dem kritisierte er scharf die Befristung der Rasterfahndung in Schleswig-Holstein.Selbst Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – eine der Liberalsten unter den Libera- len - hat am 01. April 2004 im Bundestag auf das Erfordernis eines eingeschränkten Umgangs und eine klare Zweckbindung hingewiesen, aber die Maßnahme akzeptiert. Umso mehr ehrt unsere FDP-Fraktion ihre aufrechte, exotische Haltung. Und was die Grünen schon so alles beschlossen haben…na ja!Aber: In den letzten beiden Jahren hat es keine Rasterfahndung gegeben. Die bundesweite Evaluation der Maßnahme steht noch aus. Es wäre gut gewesen, wenn wir die Ergebnisse der Evaluation noch vor der Beratung bekommen hätten. Aber da ist die neue Bundesregierung am Zug. Gegenwärtig können wir zu keiner anderen Entscheidung als zur Zustimmung zu die- sem Gesetz kommen.