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Anne Lütkes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Es gilt das gesprochene Wort. Dr. Jörg Nickel Landeshaus TOP 8 – Änderung des Landesbeamtengesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Anne Lütkes: Mobil: 0178/28 49 591 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Tarifverträge auch für Polizei und Feuerwehr Nr. 398.05 / 14.12.2005Den gesetzlich krankenversicherten Bediensteten und auch den beihilfeberechtigten Be- amtinnen und Beamten wurden in den letzten Jahren einige Einschränkungen der Ge- sundheitsdienstleistungen zugemutet. Diese bestanden vornehmlich in der stärkeren fi- nanziellen Eigenbeteiligung und sollen nun auf die Polizeibeamtinnen und -beamten ü- bertragen werden, die Zugang zur freien Heilfürsorge haben. Wir stimmen dieser Maß- nahme schweren Herzens zu, denn nach der Zusage von Innenminister Stegner soll das erwirtschaftete Geld eine schnellere Auflösung des Beförderungsstaus für die Polizeibe- amten ermöglichen.Dies trifft allerdings auf die Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr nicht zu. Es gibt keinerlei Möglichkeit des Landes, zu gewährleisten, dass das eingenommene Geld wie bei der Polizei „im System“ verbleibt. Die Beteiligung der Feuerwehrleute an der Heilfür- sorge wäre – salopp gesagt – eine reine Spardose für die Kommunen, der wir nicht zu- stimmen. Zu diesem Entschluss sind wir unter anderem auch deshalb gekommen, weil es sich bei den betroffenen BeamtInnen ganz überwiegend um solche des mittleren Dienstes handelt. Wir stellen daher den Ihnen vorliegenden Antrag, die BeamtInnen des Feuerwehr-Einsatzdienstes von der Änderung insofern auszunehmen, dass die finanziel- le Beteiligung entfällt. Bezüglich des Verweises auf SGB V, den Leistungskatalog der Krankenkassen, stehen wir hinter dem Regierungsvorschlag.Ist unser Antrag dann eine wirklich für alle gerechte Lösung? Leider müssen wir diese Frage ehrlich verneinen. So wie es kein Richtiges Leben im Falschen gibt, kann es im bestehenden System der Beamtenversorgung keine gute Lösung, sondern nur eine we- niger schlechte geben. In Fragen der Besoldung, respektive Bezahlung des öffentlichen Dienstes, ist die Decke immer zu kurz, wie man auch zupft und zieht. Je nach Interes- senlage wird von den Betroffenen nach Differenzierung aufgrund der besonderen Le- bensumstände oder bei Verwirklichung gerade dieses Anspruches dann wieder auf Gleichheit und Gerechtigkeit gepocht. Wir lassen uns daher keine Gelegenheit entgehen, immer wieder öffentlich die Abkehr vom dualen deutschen Vergütungs- und Versor- gungssystem zu fordern.1/2 Wir halten die Ergebnisse der sogenannten Bull-Kommission für überzeugend. Die der- zeitige Finanzlage und insbesondere die auf die Länder zurollenden Pensionsforderun- gen machen es erforderlich, eine Versorgung der Staatsbediensteten zu finden, die eine Verschiebung des Problems auf die zukünftig Regierenden unmöglich macht. Notwendig ist eine Reform, die alle öffentlich Bediensteten in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis stellt. Für Personen, die zur Ausübung von unmittelbarer staatlicher Gewalt berechtigt und verpflichtet sind - auch häufig „hoheitliche Tätigkeit“ genannt - müssen ggf. im Rah- men des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses Sonderrechte und -pflichten normiert werden.Dafür ist selbstverständlich ein gesellschaftlicher Konsens erforderlich, der eine Ände- rung des Artikel 33 und der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums er- möglicht. Mir ist wohl bekannt, dass das Grundgesetz von den hergebrachten Grundsät- zen spricht, um mir die mahnende Korrektur des Beamtenbundes in der öffentlichen An- hörung zu Herzen zu nehmen. Ich erlaube mir dennoch, von ALT-hergebrachten Grundsätzen zu sprechen, denn die Prinzipien, insbesondere das dort verinnerlichte Ali- mentationsprinzip, sind aus den Zeiten Friedrichs des Zweiten von Preußen und seitdem auch im Grundsatz nicht mehr verändert worden.Da die Bediensteten nach dem Bull-Modell ArbeitnehmerInnen sind, sind Fragen der Be- soldung, der Altersversorgung und eben auch der zusätzlichen Krankenversorgung im Rahmen von Tarifverträgen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen aus- zuhandeln. Das ist ein weitaus würdigeres Verfahren, als der Etikettenschwindel, den die CDU uns und den PolizeibeamtInnen hier zumutet. Vollmundige Versprechungen im Wahlkampf - schnelles Einsammeln im echten Regierungsleben. Das ist nicht gerecht. ***